Geschrieben von Murmeline am 10.08.2005, 13:00 Uhr |
Unterlagen werden nicht rausgerückt
Also was das Wohngeld betrifft, kannst Du auch ohne die Bescheinigungen des Arbeitgebers zur Wohngeldstelle hingehen (ich arbeite im Rathaus). Der Sachbearbeiter schreibt den Arbeitgeber dann an und fordert die Nachweise an. Für den Fall der Weigerung wird ein Zwangsgeld angedroht;-)
- Unterlagen werden nicht rausgerückt - Colly 10.08.05, 11:24
- Re: Unterlagen werden nicht rausgerückt - Frank NRW 10.08.05, 11:36
- Re: Unterlagen werden nicht rausgerückt - Sunny1973 10.08.05, 12:11
- Re: Unterlagen werden nicht rausgerückt - VeraundZoé 10.08.05, 12:20
- Re: Unterlagen werden nicht rausgerückt - Frank NRW 10.08.05, 12:23
- Re: Unterlagen werden nicht rausgerückt - Colly 10.08.05, 12:46
- Re: Unterlagen werden nicht rausgerückt - Murmeline 10.08.05, 13:00
- Klage und Kosten - Rob 10.08.05, 17:07
- 1. Instanz trägt jede Partei ihre Kosten selbst! - tinai 10.08.05, 13:04
- Re: Unterlagen werden nicht rausgerückt - Colly 10.08.05, 12:46
- Re: Unterlagen werden nicht rausgerückt - matiz 10.08.05, 15:38
- Re: Unterlagen werden nicht rausgerückt - Colly 10.08.05, 21:19
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