Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Murmeline am 10.08.2005, 13:00 Uhr

Unterlagen werden nicht rausgerückt

Also was das Wohngeld betrifft, kannst Du auch ohne die Bescheinigungen des Arbeitgebers zur Wohngeldstelle hingehen (ich arbeite im Rathaus). Der Sachbearbeiter schreibt den Arbeitgeber dann an und fordert die Nachweise an. Für den Fall der Weigerung wird ein Zwangsgeld angedroht;-)

 
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