Alleinerziehend, na und?

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Unterhaltszuschuss

Thema: Unterhaltszuschuss

Morgen Mädels, war die ganze Zeit alleinerziehend, nun haben mein Freund und ich uns dazu entschieden zusammenzuziehen. Meine ersten beiden Kinder sind von jemand anderen und habe bis jetzt Unterhaltsvorschuss bekommen. Wenn wir jetzt zusammenziehen fällt da der Unterhaltsvorschuss weg??? Habe jetzt Hartz 4 bekommen und durchs zusammenziehen habe ich dann nur noch das Kindergeld. Ich weiß das wir Wohngeld beantragen können. Wie verhält es sich mit den Kinderzuschlag??? Vorallem wem steht das alles zu??? Weiß nicht ob ich da hier gerade richtig bin mit fragen aber hoffe ihr könnt mir da trotzdem helfen. LG Manu

von sugarbabemanu am 08.11.2010, 09:35



Antwort auf Beitrag von sugarbabemanu

kindergeldzuschlag kenn ich mich leider nicht aus

von krümel und murmel am 08.11.2010, 09:40



Antwort auf Beitrag von krümel und murmel

wenn ich weder Unterhalt für die Kleine noch Unterhaltsvorschuß bekäme ansonsten nur, wenn ich mit dem KV zusammen leben würde, und deswegen kein Unterhalt für das Kind da wäre so wurde es zumindest MIR erklärt, ich kann nicht garantieren, dass es so stimmt

von Keksraupe am 08.11.2010, 09:42



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Mal ne frage dazu...wie alt sind denn Deine Kinder ? Der Kinderzuschlag ist ein Betrag von 140 Euro der selbstverständlich für die Versorgung der Kinder geleistet wird.Aus welchem Grund gehst Du denn nicht arbeiten ? Ja...der Unterhaltsvorschuss fällt dann weg...nur wenn der KV zahlen würde hättest Du weiterhin ein Recht auf Zahlung.Warum zahlt er nicht ?

von Schneckchen1979 am 08.11.2010, 20:43