Morgen Mädels,
war die ganze Zeit alleinerziehend, nun haben mein Freund und ich uns dazu entschieden zusammenzuziehen. Meine ersten beiden Kinder sind von jemand anderen und habe bis jetzt Unterhaltsvorschuss bekommen.
Wenn wir jetzt zusammenziehen fällt da der Unterhaltsvorschuss weg???
Habe jetzt Hartz 4 bekommen und durchs zusammenziehen habe ich dann nur noch das Kindergeld. Ich weiß das wir Wohngeld beantragen können. Wie verhält es sich mit den Kinderzuschlag??? Vorallem wem steht das alles zu???
Weiß nicht ob ich da hier gerade richtig bin mit fragen aber hoffe ihr könnt mir da trotzdem helfen.
LG Manu
von
sugarbabemanu
am 08.11.2010, 09:35
kindergeldzuschlag kenn ich mich leider nicht aus
von
krümel und murmel
am 08.11.2010, 09:40
wenn ich weder Unterhalt für die Kleine noch Unterhaltsvorschuß bekäme
ansonsten nur, wenn ich mit dem KV zusammen leben würde, und deswegen kein Unterhalt für das Kind da wäre
so wurde es zumindest MIR erklärt, ich kann nicht garantieren, dass es so stimmt
von
Keksraupe
am 08.11.2010, 09:42
Mal ne frage dazu...wie alt sind denn Deine Kinder ? Der Kinderzuschlag ist ein Betrag von 140 Euro der selbstverständlich für die Versorgung der Kinder geleistet wird.Aus welchem Grund gehst Du denn nicht arbeiten ? Ja...der Unterhaltsvorschuss fällt dann weg...nur wenn der KV zahlen würde hättest Du weiterhin ein Recht auf Zahlung.Warum zahlt er nicht ?
von
Schneckchen1979
am 08.11.2010, 20:43