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Unterhaltszahlung bei Ausbildung

Thema: Unterhaltszahlung bei Ausbildung

Hallo Mein Sohn fängt im August seine Ausbildung an. Nun habe ich gehört das ich dann nur noch einen kleinen Teil an Kindesunterhalt von meinem Ex-Mann bekomme. Kann mir jemand sagen ob das stimmt und wie viel das.....meine laufende Kosten habe ich ja trotzdem Vielen Dank im voraus

von Claunie15 am 02.02.2015, 13:28



Antwort auf Beitrag von Claunie15

das müsst ihr ausrechnen lassen, das kommt auf deinen verdienst, den des vaters und des sohnes an. wenn das Kind noch minderjährig ist, macht das die Beistandschaft, wenn volljährig muss das Kind einen Anwalt aufsuchen.

Mitglied inaktiv - 02.02.2015, 14:25



Antwort auf Beitrag von Claunie15

Hallo, bei uns war das so, dass der KV weiterhin Unterhalt zahlen muss bis mein Sohn 18 geworden ist. Allerdings zahlt er auch nur 100€ aus Lohnpfändung, mehr blieb da nicht übrig... Jetzt ist er 18 und bekommt nichts mehr. Da er zu viel Einkommen hat in der Ausbildung und KV zu wenig, angeblich... Wir waren beim Jugendamt und haben das berechnen lassen, sowohl vor 18 als auch danach. LG

von Sandr@1974 am 02.02.2015, 16:13



Antwort auf Beitrag von Claunie15

Tatsächlich wird die Ausbildungsvergütung Deines Sohnes auf seinen Unterhalt angerechnet. Ein geringer Teil bleibt als "berufsbedingte Aufwendung" anrechnungsfrei. Ich bin mir nicht sicher, ob der Betrag noch stimmt, aber ich habe 90 Euro im Kopf. Sollten die Werbungskosten größer sein, können diese ggf. zusätzlich gerechnet werden. Der restliche Betrag der Netto-Vergütung wird zur Hälfte angerechnet. Beispielrechnung (für Minderjährige): Barunterhalt vom KV: 350 Euro Azubi-Vergütung: 490 Euro netto Abzüglich 90 Euro die anrechnungsfrei bleiben: 490-90=400 Die Hälfte der Ausbildungsvergütung wird als Einkommen angerechnet: 400/2=200 Anrechnung auf den Barunterhalt: 350-200= 150 Euro noch vom KV zu überweisen. Es bleibt dann Dir überlassen, ob Du für Kost und Logis von Deinem Sohn einen Beitrag (in oben genannter Rechnung eben die 200 Euro) einforderst. Besteht ein Unterhaltstitel? Der müsste vor einer Änderung des Zahlbetrages auf jeden Fall geändert werden. Das zu initiieren ist Aufgabe Deines Ex. So lange er nicht auf die Idee der Neuberechnung kommt, würde ich diesbezüglich keine Andeutungen machen. Selbst wenn kein Unterhaltstitel besteht, so muss Dein Ex zur Neuberechnung des Unterhalts mindestens den Ausbildungsvertrag vorliegen haben.

von shinead am 03.02.2015, 08:41



Antwort auf Beitrag von Claunie15

Mein Sohn erhält netto 500 euro Ausbildungsvergütung und dadurch 0 Unterhalt mehr vom Vater.

von nane973 am 05.02.2015, 13:21