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Unterhaltsvorschuss und Lohnsteuer

Thema: Unterhaltsvorschuss und Lohnsteuer

Hallo! Kann mir mal jemand weiterhelfen... Ich bekomme für meinen Sohn Unterhaltsvorschuss weil der KV nicht zahlt. Muss ich diesen Unterhaltsvorschuss irgendwo in meiner Lohnsteuererklärung angeben???? Wenn ja, wo denn??? Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen....

von online-sister am 14.11.2012, 04:00



Antwort auf Beitrag von online-sister

Unterhalt und Unterhaltsvorschuss sind keine steuerpflichtigen Leistungen. Du musst es daher nicht angeben. Irgendwo (m.E. auf dem Mantelbogen, bin mir aber nicht sicher) musst Du allerdings angeben, dass Du eben weniger als 70% des Mindestunterhalt bekommst. Dann geht der Kinderfreibetrag komplett auf Dich über.

von shinead am 14.11.2012, 07:56



Antwort auf Beitrag von online-sister

"Irgendwo ... musst Du allerdings angeben, dass Du eben weniger als 70% des Mindestunterhalt bekommst. Dann geht der Kinderfreibetrag komplett auf Dich über." Anlage Kind, Seite 2, Zeile 38 - da kann (!) man die Übertragung des vollen Kinderfreibetrags etc. beantragen, wenn der andere Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung nicht zu mind. 75 % erfüllt hat. Ansonsten - nein, Unterhaltsvorschuss muss bei der Einkommensteuererklärung nicht als Einkommen o.ä. angegeben werden, genauso wenig wie Kindesunterhalt.

von Leena am 14.11.2012, 08:26



Antwort auf Beitrag von Leena

... ist schon wieder 8 Wochen her, dass ich den Kram ausgefüllt habe.

von shinead am 14.11.2012, 08:45