Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von bikermouse66 am 04.07.2005, 14:37 Uhr

Unterhaltsvorschuss trotz Umgang beim Vater?!?!

Umgang und Unterhalt sind zwei völlig verschiedene Dinge. Dann könnte man ja auch sagen, weil er nicht zahlt, darf er sein kind nicht sehen oder weil er weniger zahlt, darf er sein kind nicht so oft sehen. Alles Quatsch. Der Unterhalt des Kindes ist z.B. anteilige Miete, Lebensmittel, Kleidung usw. Daher darf auch der unterhalt nicht gekürzt werden, wenn z.B. das Kind Urlaub beim Vater macht.

mousy, die grad unfreiwillig draußen geduscht hat *schüttel*

 
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