Alleinerziehend, na und?

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unterhaltsfrage

Thema: unterhaltsfrage

sind die großeltern bei zahlungsunfähigkeit eines vaters zum unterhalt an das enkelkind verpflichtet?? wenn dem so ist, flöße ich selina jetzt schon die pille ein.

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 18:11



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soweit ich weiß, ja.

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 18:12



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als ich schwanger war und klar war, daß ich es alleine bekomme, war meine mutter beim anwalt. der hat ihr gesagt, in so einem falle nicht... mich hat im antrag auf damalige sozialhilfe keiner nach großeltern gefragt.... der kv hätte mich umgebracht.

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 18:15



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Das mein ich auch schon mal irgendwo gehört zu haben, habe mich aber mit dem Thema nicht auseinander gesetzt weil ich mit diesen Leuten nichts mehr zu tun haben möchte. LG

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 18:13



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daß alle mütter hier, die keinen unterhalt bekommen, die großeltern verklagen könnten???? warum tut das denn niemand, wenn es doch von erfolg gekrönt wäre???

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 18:17



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...soweit ich das seinerzeit gelernt habe (Stand 1999, als mein Nachwuchs geboren wurde), sind in einem solchen Fall alle beiden Großelternpaare jeweils nach ihrer Leistungsfähigkeit zum Unterhalt heranzuziehen. D.h., wenn Ex-Partner für unser Kind nicht zahlen konnte, hätte ich sowohl seine Eltern als auch meine Eltern zum Unterhalt heranziehen müssen, und meine hätten dann quasi den Löwenanteil seines Unterhalts zahlen müssen, aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse bzw. der Verhältnisse meiner "Schwiegereltern" - so wurde es mir zumindest damals erklärt. Ich habe ihn dann lieber gar nicht als Vater angegegeben - wobei das jetzt nicht der ausschlaggebende Grund war... Ich könnte also auch nur die Pille für Deine Töchter empfehlen!

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 18:21



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soweit ich weiß gilt das nur in bestimmten Fällen. Bei Minderjährigkeit oder noch Ausbildung etc. Aber da sie die Gesetze da auch bei jedem Vollmond ändern, kann ich dir nicht versichern, dass das noch aktuell ist. Lg reni

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 18:23



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so ein Blödsinn habe ich ja noch nicht gehört... was können die Großeltern denn dafür wenn die Eltern ein Kind in die Welt setzen ??? Ich bezweifle sehr stark, das da was dran ist...

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 18:25



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Großeltern zahlen für ihre Enkel Besuchen Enkel ihre Großeltern, herrscht meist große Freude: Oma hat den Lieblingskuchen gebacken, und Opa bessert das Taschengeld auf. Unter bestimmten Umständen sind die Großeltern aber auch zum Unterhalt der Enkel verpflichtet. Bin ich wirklich zum Unterhalt für meine Enkel verpflichtet? Ja! Laut Gesetz müssen Verwandte in gerader Linie für einander aufkommen. An erster Stelle stehen natürlich die Eltern. Wenn diese aber - sei es durch Tod, Abwesenheit oder aber, was der häufigste Fall sein dürfte, mangels eines ausreichenden Einkommens - ausfallen, können auch die Großeltern in die Pflicht genommen werden. Gerade bei "Teenie-Eltern" müssen oft die Eltern der jungen Mütter und Väter finanziell einspringen. Mädchen, die als Schülerinnen oder während ihrer Ausbildung ein Kind zur Welt bringen, haben meist kein Einkommen, mit dem sie sich und ihr Kind durchbringen können. Aber auch viele volljährige Eltern haben in Zeiten von Hartz IV große Schwierigkeiten, für ihre Kinder zu sorgen, weil das Geld vorne und hinten nicht reicht. Alleinerziehende Mütter, die den Kindsvater nicht angegeben haben, sind ebenfalls oft auf finanzielle Unterstützung angewiesen - genau wie die Frauen, bei denen der Aufenthalt des Vaters, der seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt, unbekannt ist. Wie viel müssen wir als Großeltern zahlen? Erst einmal die gute Nachricht: Als Großeltern dürfen Sie mehr Geld für sich behalten, als etwa ein unterhaltspflichtiges Elternteil (man spricht vom hier vom "Selbstbehalt"). Beträgt der Selbstbehalt bei den Eltern meist um die 1.000 Euro, so kann er bei den Großeltern bis zu 1.400 Euro betragen. Außerdem kann bei Großeltern im Gegensatz zu Eltern kein "fiktives Einkommen", also ein theoretisch erzielbares Einkommen, zugrunde gelegt werden. Ist die Rente niedrig, so sind sie nicht verpflichtet, einen Job anzunehmen. Aber auch reiche Großeltern werden nicht "zur Ader gelassen". Zugrunde gelegt wird immer nur der Betrag, den die Eltern ihren Kindern an Unterhalt zu leisten hätten. Verfügen die Eltern über kein Einkommen, so müssen die Großeltern nur den Mindestunterhalt leisten. Und: Die Kosten für den Unterhalt des Enkelkindes müssen auf alle Großeltern verteilt werden. Selbst wenn nur ein Elternteil, beispielsweise der Vater des Kindes, nicht zahlt und die Mutter des Kindes das Kind ernährt: es haften beide Großeltern, also väterlicher- und mütterlicherseits - nicht gleichmäßig, sondern je nach dem persönlichen Einkommen. Autor Sandra Harbich (Volljuristin) http://www.eltern.de/beruf-und-geld/recht/unterhalt-grosseltern.html

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 18:28



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dann auf zu neuen ufern!!! ich meine nicht mich, aber die zahlreichen mädels hier, die keinen unterhalt bekommen!!! warum macht das keiner??

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 18:32



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Wahrscheinlich weil ihnen eh geholfen wird und weil sie ein gutes Verhältnis nicht zerstören wollen! Oder weil sie einfach nichts mehr mit diesen Menschen tun haben oder wollen.

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 18:35



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wie gesagt, mir wurde das im zusammenhang der fehlenden zahlungsmoral des kindsvaters schon mal ans herz gelegt, vom jugendamt aus. wir hatten damals auch den kv darauf hingewiesen - ja was meinst was da los war...

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 18:38



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naja... wenn das wirklich stimmt, gibt es bei den Großeltern eh nichts zu holen... genau wie bei den Vätern... das gilt ja dann eigentlich nur für Eltern des Kindsvaters oder müssen die Eltern der Kindsmutter auch zahlen ?

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 18:38



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aber wie lange soll das denn gelten???? wenn sich eine frau mit x kindern nach jahrelanger hausfrauentätigkeit trennt oder getrennt wird, egon aber zahlungsunfähig ist, wirklich oder fingiert, dann zahlen die großeltern?????????? ich fass es nicht.

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 18:38



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ALLE großeltern!!!

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 18:39



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Ich denke einfach weil es einen noch härterer Kampf werden würde als gegen den KV anzugehen. Vielleicht weil es viele nicht wissen. Und wie es schon gesagt wurde, weil ein guter Kontakt nicht zerstört werden soll oder weils wie in meinem Fall kein Kontakt erwünscht ist. LG

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 18:40



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solange die Großeltern leben, ja.

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 18:40



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bei mir wird kontakt nicht gewünscht, ich selber kenne die großeltern meiner tochter nicht mal, aber wenn er ausfallen würde, also ich hätte da keine bedenken.... obwohl ich um mein leben fürchten müßte. suka würde mich schon beschützen.

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 18:41



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Hui... Mein Papa ist Fahrdienstleiter der deutschen Bahn aber nein, das würde ich ihm nicht an tun... wie gesagt ich zweifle doch sehr stark an der Wahrheit... bei minderjährigen Kinder kann ich das noch nach vollziehen, aber ich zweifle stark daran, das die Eltern dafür zu Verantwortung gezogen werden, wenn die Volljährigen Kinder Babys bekommen... davon mal abgesehen wird das nirgends praktiziert... ich meine die ARGE ist bei sowas ja hinterher... die hätten mich ja dann schon aufgefordert den Unterhalt bei meinen oder seinen Eltern einzuholen...

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 18:44



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ja nur suka verlässt für heute mal das forum ;o) aber morgen helf ich dir wieder gern davon abgesehen... auch ich kenne die großeltern vom kv nicht. und die wollen mich auch nicht kennen. lehnen einen kontakt ab.

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 18:44



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dann müßte JEDER h4 antrag von aemüttern doch auf herz und nieren, bzw auf großeltern geprüft werden!!!!????? man kann doch auch nicht vom einkommen des kv auf seine eltern schließen. manche ackern und sparen ein leben lang und müssen dann für die kinder der kinder aufkommen??? ich bringe alles was ich habe um die ecke. für den fall der fälle.

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 18:45



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Eltern müssen doch jetzt schon Ihre Kinder von ALGII Empfänger bis sie 25 Jahre sind zu hause aufnehmen. Müssten sie dann danach nciht auch noch für die Kinder sorgen solange sie es können?? Ich weiss jetzt nicht ob ich da falsch liege aber das schwirrt mir gerade im Hirn rum mal gelesen oder gesehen zu haben

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 18:47



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http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=1544 Ich weiß, wieder ein Link...

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 18:49



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Sog. Verwandtenunterhalt schulden also: •Eltern den (Adoptiv-)Kindern (gerade Linie, erster Grad) •(Adoptiv-)Kinder den Eltern (gerade Linie, erster Grad) •Großeltern den Enkeln (gerade Linie, zweiter Grad) •den Großeltern (gerade Linie, zweiter Grad) •Urgroßeltern den Urenkeln (gerade Linie, dritter Grad) •Urenkel den Urgroßeltern (gerade Linie, dritter Grad) Keinen Verwandtenunterhalt schulden sich: •Geschwister (Seitenlinie, zweiter Grad) •Onkel/Tanten und Neffen/Nichten untereinander (Seitenlinie, dritter Grad) •Schwiegerkinder den Schwiegereltern und umgekehrt (nicht verwandt, nur verschwägert) •Stiefkinder den Stiefeltern und umgekehrt

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 18:52



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aber wie sieht denn die praxis aus??? ich werd das gleich mal in die runde werfen, da sind ein paar ae´s dabei. das kann doch nicht wahr sein....!!!????

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 18:53



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einfach verarmen und deine kinder müssen für dich zahlen. *gg*

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 18:56



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also ich kann es echt nicht fassen!!! ich gebe meine kinder zur adoption frei. das kann nicht rechtens sein. und vor allem, was der anwalt auch meiner mutter sagte, die abtreibungen würden rasant ansteigen....kann doch nicht gewollt sein

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 19:03



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Doch gerade das ist so gewollt. Siehe Beitrag unten wer wen unterstützen muss!

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 19:09



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isch bin immer noch fassungslos.

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 19:15



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Beim Erben sind die Linien genauso. da regt sich ja auch keiner auf, wenns was zu erben gibt. Das Recht ist eben noch sehr "sippenlastig", wenngleich uns das immer fremder wird, weil wir uns innerhalb der Verwandtschaften zunehmend nicht mehr umeinander scheren. Manchen Großeltern, die nicht mal was wissen wollen von den Enkeln, würd ichs gönnen, dass sie angegangen werden um Unterhalt. Wie krank ist man drauf, wenn man weiss, da existiert ein kleines Wesen, ein Enkel, und man kapselt sich komplett davon ab?

Mitglied inaktiv - 07.11.2009, 19:47



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Weil die Großeltern nicht mehr leben.

Mitglied inaktiv - 08.11.2009, 01:20



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und keine Chance, damit vor Gericht durchzukommen. Mein Ex hat ja nur selten gezahlt und nun seit 10 Jahren überhaupt nicht mehr. Da meine Ex-Schwiegis bei meinem Scheidungsantrag das Kind für gestorben erklärten,hatte ich keine Hemmungen, sie in die Unterhaltspflicht zu nehmen. Da der Vater aber arbeitsfähig und alt genug wäre, brauchten die Großeltern nicht einzuspringen. Sie wurden noch nicht einmal aufgefordert! SCHADE! Ich hätte es ihnen gegönnt. Meine Eltern haben immer irgendwo zum Unterhalt beigetragen; sei es durch das Kaufen von Klamotten und die Mitnahme in Urlaube von uns beiden! Aber von den Schwiegereltern kam nichts. Nächstes Jahr wird er ja 18. Vielleicht ändert es sich dann?! LG Ursel

Mitglied inaktiv - 08.11.2009, 08:02



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ursel, stimmt... ich habe nämlich gestern erst !!! beim aufräumen einen artikel gefunden. sofern der vater noch arbeitsfähig und vermittelbar ist, muss er sich nen job suchen - ABER er muss NACHWEISEN dass er den sucht und da sind sie wohl dann noch pingeliger als beim arbeitsamt, wenn man "nur so" arbeitslos ist. für fehlende unterhaltszahlungen kanns auch in den knast gehen - wissen auch die wenigsten. und ursel im ernst - wenn er volljährig wird (arbeitet er?) dann hau mal rein so langsam. gute nacht euch allen lg sue

Mitglied inaktiv - 08.11.2009, 23:55