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Unterhalt von Vater bei Ausbildung

Thema: Unterhalt von Vater bei Ausbildung

HAlli HAllo Mein Sohn beginnt im September eine Ausbildung und verdient ca 450 Euro netto. der Vater zahlt momentan noch 295 Euro Unterhalt. +Muß er genauso viel bezahlen wenn der Bub lernt oder ändert sich da etwas??? Hoffe es weiß jemand eine Antwort Grüßle

Mitglied inaktiv - 06.08.2009, 22:16



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Hm... mein Sohn hatte einiges weniger in der Ausbildung und mußte dann keinen Unterhalt mehr zahlen. Naja auch egal... hat er ja eh fast nie. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 06.08.2009, 22:40



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da ist das auch erklärt. aber ich glaube bei dem ausbildungsgehalt wird er nichts mehr zahlen müsse,das ist schon ordentlich für eine ausbildung. wie alt ist euer kind? ab 18 sind beide elternteile unterhaltspflichtig,d.h. du müsstest dann auch uh an dein kind zahlen!

Mitglied inaktiv - 06.08.2009, 22:47



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Warum soll er dann noch was zahlen müssen?

Mitglied inaktiv - 06.08.2009, 22:50



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Hallo, dem Sohn bleiben erst mal mind. 90 EUR Freibetrag. Dazu kann evtl. noch berufsbedingte Aufwendungen kommen. Wenn er also weit zum Lehrbetrieb hat oder hohe Kosten durch Werkzeuge o. ä. kann er das geltend machen. Ist er noch unter 18 Jahre? Dann rechne ich mal grob: 450 EUR netto minus 90 EUR Freibetrag= 60 EUR Resteinkommen das VOLL gegen den Unterhalt verrechnet wird. -> kein Unterhalt mehr. Hat er aber noch berufbedingte Aufwendungen (Buskarte, Benzin o. ä.) von z. B. 100 EUR dann ist die rechnung: 450 -90-100 = 260 = Restunterhalt 35 EUR im ersten LJ. Anders sieht es aus, wenn Bubi dann 18 Jahre alt ist, weil dann wird von der DT das VOLLE Kindergeld abgezogen. Hilft das? Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 06.08.2009, 23:24



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Supi, Danke für eure Antworten.:-) Mein Sohn ist 15 Jahre alt, was er genau verdient wissen wir erst nächste Woche, aber es wird eben so um den Dreh sein. Fahrkosten werden wir mehr als genug haben, den der Betrieb ist 25 km entfernt und noch haben wir keine Mitfahrgelegenheit und der Bus/Zug braucht mal eben 3 Stunden:-( Naja wir werden sehen Danke nochmal Gruß Dani

Mitglied inaktiv - 07.08.2009, 07:47



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Mein Sohn hatte auch einige km bis zur Arbeit, Berufsschule war im Ort. Die Fahrkosten für die Schule kann man beantragen (glaube beim Arbeitsamt, weiß nicht mehr genau), die Kosten zur Arbeitsstelle leider nicht. 25km... 3h Fahrt? Hm... das erscheint mir n bissl komisch? Wie funktioniert das denn? Unterhalt hin oder her finde ich aber, daß das ziemlich viel Geld ist für die Ausbildung und somit dürfte das alles doch gut möglich sein. Mein Großer ist nun knapp 21, in Ausbildung (2.Lehre, weil 1.abgeschlossen aber keine Chance auf Übernahme). Er hat knapp 400€, muß davon nichts zu hause abgeben aber er bezahlt seine Fahrkosten selbst. Wenn er mal auf Montage ist verpflegt er sich auch selbst... anders wärs mir gar nicht möglich, ihn noch zu unterstützen. Wie gesagt, Unterhaltsanspruch gabs keinen mehr an den Vater seit er in Ausbildung ist. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 07.08.2009, 08:44



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Halli Mami von vier:-) Ja es sind 3 Stunden mit zug Oder bahn. Wir sind hier uaf einem sooooo kleinen Dorf und dort wo er arbeitet, das ist noch kleiner und da gehen eben keine Verbindungen mehr hin, nur über riesen Umwege:-( Also heute habe ich den Arbeitsvertgrag bekommen und er verdient Brutto 608 Euro...................so habe gerade noch gegoogelt und es sind dann wohl ca 508 Netto Na war auch nur ne Frage wegen ob oder ob nicht, da gehen die meinungen sooo auseinander ob der Vater nun zahlen muß oder nicht. Klar geht es auch ohne, aber zusätzliches Geld schadet ja auch nie:-) Grüßle

Mitglied inaktiv - 07.08.2009, 17:10