Alleinerziehend, na und?

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unterhalt und umgang schriftlich festhalten?

Thema: unterhalt und umgang schriftlich festhalten?

ist besser, oder? aber ich hoffe, es bedarf da keines anwalts, wir waren nicht verheiratet... fragt snuggles

von dr.snuggles am 24.11.2011, 20:26



Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

lasst euch einen termin beim jugendamt geben, die vermitteln recht ordentlich.

Mitglied inaktiv - 24.11.2011, 20:29



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was vermitteln? wir sehen und doch nur alle zwei wochenenden, er lebt in einer 300 km entfernten stadt.

von dr.snuggles am 24.11.2011, 20:31



Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

na ich würde es auch schriftlich durch das jugendamt in einer sogenannten elternvereinbarung festhalten lassen die vom j.amt machen das schon die befragen beide seiten wenn es sein muss auch schriftlich/telefonisch und wenn ihr euch nicht einig seid müsst ihr beide zum gespräch rein ins j.amt das heitß der KV in dein j.amt nich umgekehrt es geht immer nach dem wohnort des kindes.

von leons-mutti am 24.11.2011, 20:35



Antwort auf Beitrag von leons-mutti

naja, willst du gleich die gerichtliche variante mit schriftlich? das jugendamt ist IMMER eine gute anlaufstelle. wir haben damals ein schreiben von denen bekommen, als der scheidungsantrag einging. dabei ging es einfach nur um eine beratung. dabei kann man sich nebenher auch gute tipps geben lassen, zwecks trennungsprobleme beim kind (die werden nicht ausbleiben, auch wenn sich an den umgangszeiten nichts ändert, es ist dennoch nun eine andere situation). jugendamt ist immer die soft-methode.

Mitglied inaktiv - 24.11.2011, 20:52



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ach so. also kann ich auch alleine da hin stiefeln, er muss nicht dabei sein? gut, dann werde ich das in zwei wochen tun, da habe ich urlaub. danke dir, frau einiiii!!!!

von dr.snuggles am 24.11.2011, 20:56



Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

meistens wollen sie beide elternteile. ich war aber auch schon 2 mal alleine dort. du kannst ihm ja anbieten mitzugehen, was er dann tut, oder nicht bleibt ihm überlassen. für so eine sache MUß man sich zeit nehmen und für eine vereinbahrung wird sich das nicht vermeiden lassen. wenn nicht, dann geh alleine. wenn es probleme gibt, laden sie ihn sicher auch ein. wenn er dann nicht kommt (keiner kann ihn zwingen), dann hat man für evtl. gerichtskampf schon mal ein argument... dann würde ich abwarten ob er die umgangszeiten/unterhaltszahlungen langfristig wahrnimmt und dann kannst du immer noch handeln.

Mitglied inaktiv - 24.11.2011, 21:07



Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

geh doch in die beistandschaft vom jugendamt, da muss er den Unterhalt ans amt zahlen und die überweißen es dir dann und halten alles schriftlich fest, mach ich auch

von freshcandy85 am 25.11.2011, 10:59