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Unterhalt gegenüber Frau

Thema: Unterhalt gegenüber Frau

halli hallo, habe da mal ne frage. weilich mich damit nicht so gut auskenne. also ich habe jetzt einen neuen freund, mit dem vater meiner tochter war ich nicht verheiratet er ist also nur der kurzen unterhaltspflichtig. so mein neuer freund aber ist verheiratet und hat auch ein kind, zahlt also für frau und kind unterhalt und das leider nicht zu knapp. ab wann ist er denn der frau nicht mehr unterhaltspflichtig? erst wenn sie wieder heiratet oder gilt das auch wenn er jetzt wieder heiraten würde? denn ie soll er zwei familien ernähren. das geld was ihm bleibt reicht noch nichtmal für ihn alleine, und er hat keinen schlechten job. er geht im prinzip nur für seine frau und kind arbeiten. und das macht mir natürlich auch sorgen wie es weiter gehen kann... hoffe ihr könnt mir helfen und mir evtl auch ein paar zukunftsängste nehmen. liebe grüße cathy

Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 10:26



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Wie alt ist sein Kind ? Geschieden ? Vereinbarungen ? Normalerweise kann man einer Mutter ab dem 3. Lebensjahr eine Teilzeitarbeit zumuten, wenn das Kind betreut ist.

Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 10:40



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Guten Morgen, wie finanzierst Du Dich denn? Wieso soll alles an ihm hängen? Wie alt ist denn das Kind und arbeitet die Frau? Mit dem neuen Unterhaltsrecht hat sich ja schon was geändert, das die zweite Familie nicht mehr so ins Hintertreffen gerät, aber genau kenne ich mich da nicht aus. lg heike

Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 10:40



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also geschieden sind sie noch nicht, das kind wird im juli 2 jahre alt. ich selber bin in der ausbildung und bekomme halt zusätzlich geld vom staat, kindergeld und unterhaltsvorschuss. ich weis nicht ob es zwischen denen vereinbarungen gibt. ich weis nur wie viel er zahlt und das für ihn nichts übrig bleibt. die frau arbeitet nicht, und hat zu ihm letztens gesagt sie hätte jetzt eine neue beziehung, ob das der wahrheit entspricht wissen wir nicht.

Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 10:44



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Naja, sein Selbstbeahlt um die 900-1100 € sollte ihm bleiben. Der Mutter stehen Kindes- und Betreuungsunterhalt zu. Das sind leider zu wenig Informationen auf welche Berechnung seine Unterhaltszahlung laufen bzw. ob sie wieder arbeiten kann, wenn das Kind 3 Jahre alt wird und ob sie damit dann wieder ausreichend Geld verdient. Das sie einen neuen Freund hat - spielt erstmal keine Rolle.

Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 10:50



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Der Unterhalt während der Trennung ist idr. höher als der Nacheheliche Unterhalt -> nach der Scheidung wird es evtl. weniger und seinen Selbstbehalt kann ihm niemand nehmen. Wie lange er den Betreuungsunterhalt zahlen muß, hängt von verschiedenen Faktoren und natürlich sehr von der Frau ab. Grundsätzlich hat erst mal seine erste Familie Vorrang und das ist ja auch richtig so. Wenn Du Deine Ausbildung beendet hast, verdienst Du ja auch Geld dazu. Ich denke, wenn man sich auf einen Partner mit Anhang (egal ob bei ihm lebend oder unterhaltspflichtig) einläßt, sollte sich das schon vorher überlegen und darüber im Klaren sein, daß es nicht so einfach ist. Btw: Wenn Dein Kind noch keine 3 Jahreh alt ist, hast Du auch Anspruch auf Betreuungsunterhalt...das neue Gesetzt stellt verheiratete und unverheiratete betreuende Elternteile da gleich. lg heike

Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 11:26



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ich geheja arbeiten und wenn ich dieses betreuungsunterhalt bekommen würde, würde ich nichts davon sehen.würde mir direkt alles angerechnet werden wie kindergeld und unterhalt auch.

Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 12:22



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http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-11167/unterhalt-neue-regeln-fuer-ex-partner_aid_318594.html vielleicht hilft dir das weiter......ich glaube das kann man so pauschal gar nicht sagen das kommt auf die umstände an. Wie alt ist das Kind denn? Lg Jessica

Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 10:45



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lg

Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 10:47



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kind wird im juli 2

Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 10:48



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na ja, in der regel sind getrennte männer mit kind(ern) finanziell nicht die beste partie.... paß aber auf, daß er dich nicht ausnützt, um seinen engpass zu überbrücken. was ich im hauptrub gelesen habe, gefällt mir gar nicht. meine scheidung hat ab trennung 1 jahr und 7 monate gedauert, wir waren uns aber sehr einig und hatten keine gemeinsamen kinder. beim anwalt war ich genau einmal. er auch.

Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 12:34



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Ich muß mich schon wundern... vom eigenen Partner getrennt würde es dir sicher gefallen UH von ihm zu bekommen aber dein Freund soll seine Ex mit ganz kleinem Kind unversorgt lassen warum soll er 2 Familien ernähren? Er ist verpflichtet für SEIN Kidn zu sorgen und da es noch kein ist eben auch für dessen Mutter. Wenn du einen Versorger suchst ist ein Mann der Kinder hat und UH zahlen muß eine schlechte Wahl.

Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 13:34



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du sprichst mir aus der seele....

Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 14:00



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... wenn mein Ex mich und die Kinder unversorgt liese um eine neue Freundin finanziell zu unterstützen. Ich lebe mit meinen Kindern allein und ein neur Partner wäre dann okay, wenn er nicht zusätzlich kostet (denn das hätte ich nicht) aber alles andere wäre doch okay.

Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 14:05



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ja, das sind die fälle bei denen man sich gerne nochmal schwängern lässt, schließlich muß die abgelegte familie dann nicht mehr soooo sehr unterstützt werden. ich finde es auch frech mf4!

Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 14:42



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Ich haette es nicht besser ausdruecken koennen!! Pflichte auch mamafuervier bei. LG

Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 23:59



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Hallo, von seinem Nettoeinkommen kann er derzeit die Fahrtkosten zur Arbeit und den Unterhalt für sein Kind abziehen. Vom Rest stehen der getrennt lebenden Ehefrau 3/7 zu. Nach der Scheidung muss er mindestens bis zum 3. Lebensjahr des Kindes Unterhalt an die Exfrau zahlen. Falls das Kind aber z. B. krank oder behindert ist und/oder die Mutter (nachweisbar) keine aureichende Kinderbetreuung findet, auch länger. Soweit zur Theorie. Habe jedoch all Deine Beiträge in den Foren hier gelesen und kann Dir echt nur von dieser Beziehung abraten. Zumindest würde ich von ihm einen beweis fordern, dass er auch wirklich, d. h. offiziell getrennt lebt und das Trennungsjahr begonnen hat / der Scheidungsantrag gestellt wurde. Ansonsten kann der Dir nämlich viel erzählen! Wo wohnt er, wenn er nicht bei Dir ist? Hat er eine eigene Wohnung, ist er dort gemeldet? Oder wohnt er offiziell nach wie vor bei Frau und Kind? Das solltest Du schnellstmöglich klären! Ich an Deiner Stelle wäre mir zu schade, mich nur als Geliebte eines verheirateten Familienvaters ausnutzen zu lassen! Alles Gute und LG

Mitglied inaktiv - 07.02.2010, 14:52