Geschrieben von RainerM am 21.10.2005, 17:42 Uhr |
Unterhalt für werdende Mutter vom Kindsvater?
hi,
deine Betreffzeile ist etwas irritierend, aber egal.
Die Unterhaltspflicht setzt frühestens 6 Wochen vor Geburt ein, also zum Mutterschutz.
Und nur dann wenn sie bedürftig ist, was ja meistens so ist, .... Mutterschaftsgeld etc gelten allerdings als Einkommen.
-Der Kindesunterhalt ist vorrangig, und zwar der Tabellenbetrag (inkl. Kindergeldanteil),
-der Selbstbehalt gegenüber der Mutter beträgt ca 995€
-berufsbedingte Kosten gehen vom netto runter, ca 50-150€, ab und zu pauschal 5%, hier und da genau nachzuweisen,
-Halbteilungsgrundsatz gilt auch, sprich der Vater muss maximal 3/7 seines Nettos zahlen.
Grob gerechnet kann man also so loslegen:
995€ Selbstbehalt
247€ Kindesunterhalt 135%
050€ berufsbedingte Kosten
----------------------------
1292€
Was der Vater über diese 1292€ verdient, kämen evtl für den Unterhalt für die Mutter in Frage, käme darauf an ob noch weitere Unterhaltspflichten bestehen und ob er evtl. Darlehen anrechnen lassen kann.
Gruss
- Unterhalt für werdende Mutter vom Kindsvater? - mamafürvier 21.10.05, 14:18
- Re: Unterhalt für werdende Mutter vom Kindsvater? - Peli75 21.10.05, 14:41
- Re: Unterhalt für werdende Mutter vom Kindsvater? - nightingale 21.10.05, 15:23
- Re: Unterhalt für werdende Mutter vom Kindsvater? - taschentuch 21.10.05, 16:26
- Re: Unterhalt für werdende Mutter vom Kindsvater? - RainerM 21.10.05, 17:46
- Re: Unterhalt für werdende Mutter vom Kindsvater? - nightingale 21.10.05, 15:23
- Re: Unterhalt für werdende Mutter vom Kindsvater? - RainerM 21.10.05, 17:42
- Re: Unterhalt für werdende Mutter vom Kindsvater? - Peli75 21.10.05, 14:41