Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 21.10.2005, 17:42 Uhr

Unterhalt für werdende Mutter vom Kindsvater?

hi,
deine Betreffzeile ist etwas irritierend, aber egal.

Die Unterhaltspflicht setzt frühestens 6 Wochen vor Geburt ein, also zum Mutterschutz.

Und nur dann wenn sie bedürftig ist, was ja meistens so ist, .... Mutterschaftsgeld etc gelten allerdings als Einkommen.

-Der Kindesunterhalt ist vorrangig, und zwar der Tabellenbetrag (inkl. Kindergeldanteil),

-der Selbstbehalt gegenüber der Mutter beträgt ca 995€

-berufsbedingte Kosten gehen vom netto runter, ca 50-150€, ab und zu pauschal 5%, hier und da genau nachzuweisen,

-Halbteilungsgrundsatz gilt auch, sprich der Vater muss maximal 3/7 seines Nettos zahlen.

Grob gerechnet kann man also so loslegen:



995€ Selbstbehalt
247€ Kindesunterhalt 135%
050€ berufsbedingte Kosten
----------------------------
1292€

Was der Vater über diese 1292€ verdient, kämen evtl für den Unterhalt für die Mutter in Frage, käme darauf an ob noch weitere Unterhaltspflichten bestehen und ob er evtl. Darlehen anrechnen lassen kann.

Gruss

 
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