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Unterhalt für werdende Mutter vom Kindsvater?

Unterhalt für werdende Mutter vom Kindsvater?

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Meine beste Freundin wurde in der 31.SSW von ihrem Partner verlassen. Das war erst vor 2 Wochen und nun informiert sie sich im Jugendamt usw. was nun zu tun ist. Unterhalt fürs Baby ist klar aber kann sie auch Unterhalt für sich (unverheiratet) einklagen? Wenn ja wie stehen die Chancen was zu bekommen? Wie hoch ist der Selbstbehalt usw? PS: Wers mit verfolgt hatte... sie hat sich beruhigt, hat keine vorzeitigen Wehen mehr und fängt sich wieder. Kerstin


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Hi Kerstin, natürlich hat deine Freundin ein Anrecht auf Unterhalt, aber im gegensatz zu Ehefrauen nur bis zum Dritten geburtstag des Kindes, also solang wie die mögliche Erziehungszeit. Ich habe das ganze jetzt Gott sei Dank hinter mir und es ist ein riesen Aufwand, da leider auch viele Gerichte bzw Rechtsanwälte noch nicht so sehr vertraut sind mit dieser Art von Unterhalt. Deine Freundin soll sich jetzt am besten schon einen Beratungsschein holen, damit sie zum Anwalt gehen kann, der wird ihr das besser erklären können als ich, bzw wenn sie sich so mit dem Kindesvater einigen kann, auch gut. Die Berechnung lief ganz grob bei mir so ab: Netto minus 1000 Euro Selbsbehalt minus Unterhalt für das Kind (momentan meistens 199 Euro bis 6 jahre) minus unter Umständen gemeinsame Kreditverpflichtungen, die er allein abträgt, was dann übrig bleibt und mit deinen Einnahmen (unter Umständen ALG oder ALG2)dein letztes Nettogehalt nicht übersteigt gehört dir. Mail mich an, wenn andere Fragen bestehen. LG petra


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>...minus Unterhalt für das Kind (momentan meistens 199 Euro bis 6 jahre) minus 276 e bis 6 jahre im regelfall, hier wird der tabellenbetrag, der ja de facto auch bezahlt wird, abgezogen. greetz, nachtigall


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hhm bin ich zu doof? hab das jetzt noch nicht verstanden. interessieren würde es mich aber schon, da ich mit dem KV auch nicht zusammen bzw verheiratet bin. bekomme zur zeit hartz4, ist dann da was anders als wenn ich in den erziehungsurlaub gehen würde? liebe grüße julie mit maia amélie im bauch


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hi, die Unterhaltspflicht des Vaters geht vor der Dritter, besonders des Staates. Also muss erst der Unterhalt feststehen, was dann noch fehlen würde könnte ALG II aufstocken, liegt der UNterhalt über ALG II bekommt sie davon nichts. Anzurechnen ist der Tabellenbetrag, da Kindergeld kein Einkommen ist (ansonsten müsste der Kindergeldanteil der Mutter ja als ihr Einkomen zählen). Gruss


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hi, deine Betreffzeile ist etwas irritierend, aber egal. Die Unterhaltspflicht setzt frühestens 6 Wochen vor Geburt ein, also zum Mutterschutz. Und nur dann wenn sie bedürftig ist, was ja meistens so ist, .... Mutterschaftsgeld etc gelten allerdings als Einkommen. -Der Kindesunterhalt ist vorrangig, und zwar der Tabellenbetrag (inkl. Kindergeldanteil), -der Selbstbehalt gegenüber der Mutter beträgt ca 995€ -berufsbedingte Kosten gehen vom netto runter, ca 50-150€, ab und zu pauschal 5%, hier und da genau nachzuweisen, -Halbteilungsgrundsatz gilt auch, sprich der Vater muss maximal 3/7 seines Nettos zahlen. Grob gerechnet kann man also so loslegen: 995€ Selbstbehalt 247€ Kindesunterhalt 135% 050€ berufsbedingte Kosten ---------------------------- 1292€ Was der Vater über diese 1292€ verdient, kämen evtl für den Unterhalt für die Mutter in Frage, käme darauf an ob noch weitere Unterhaltspflichten bestehen und ob er evtl. Darlehen anrechnen lassen kann. Gruss