Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Unterhalt die zweite! Hilfe

Thema: Unterhalt die zweite! Hilfe

Sagt mal bekomme jetzt 450 euro Unterhalt inklusive Hälfte betreuungskosten. ...ab Nov (KV wird das zweite mal vater)...430....jetzt schreibt er das wird ab Januar runter gehen weil seine neue dann in Elternzeit ist und "nur" 1100-1200 Euro eltern Geld bekommt. Kennt sich da jmd aus?....stimmt das?... Dachte die neue LG spielt beim Unterhalt keine Rolle.

von JayGirl1988 am 05.07.2016, 12:50



Antwort auf Beitrag von JayGirl1988

Tut sie auch nicht wirklich. Er rutscht maximal eine Stufe höher in der Tabelle. Sie bekommt nur was wenn nach dem Bedarf der Kinder noch was über ist.

von Sternenschnuppe am 05.07.2016, 12:52



Antwort auf Beitrag von JayGirl1988

Das hat er sich aber gut ausgedacht. Ihr Gehalt spielt nur dann eine Rolle, wenn er verheiratet wäre und es um eine Mangelberechnung ginge. Dann wäre sie ihm gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, damit er den Mindestunterhalt in voller Höhe leisten kann. So wie er sich das vorstellt, funktioniert es nicht. Notfalls muss er eben (jetzt schon) die laufenden Kosten reduzieren, damit man sich die Elternzeit leisten kann.

von shinead am 05.07.2016, 16:12



Antwort auf Beitrag von shinead

Ich würde den Unterhalt über einen Anwalt oder aber über das Jugendamt regeln lassen. Sonst kommt er möglicherweise alle paar Wochen mit neuen Ideen, um den Unterhalt zu reduzieren.

von Birgit22 am 06.07.2016, 07:35



Antwort auf Beitrag von shinead

Auch einer nicht verheirateten Mutter steht Unterhalt zu. Allerdings in der Rangfolge nach allen Kindern (dabei ist auch das neue Kind mit zu berücksichtigen).

von Nurit am 06.07.2016, 11:41



Antwort auf Beitrag von Nurit

Ich bin gar nicht auf Unterhalt für die Mutter oder die Reihenfolge eingegangen.

von shinead am 06.07.2016, 11:50



Antwort auf Beitrag von shinead

Ja das zweite Kind wird ja nach der Geburt berücksichtigt. ...deswegen sinkt es ja minimal. Ist ja auch okay. Aber sinkt er nochmal wenn sie in Elternzeit geht....sie hätte ja dann ca 1300-1400 verdienst,wenn man das Kindergeld berücksichtigt. Der KV verdient ca 2050 euro....dann hätten sie "zusammen " fast 3500 euro....und das reicht nicht für die 430 Euro unterhalt???? Muss ich das verstehen?

von JayGirl1988 am 06.07.2016, 12:01



Antwort auf Beitrag von JayGirl1988

Nein musst du nicht und sie hat durchs Elterngeld genug Einkommen, las es berechnen und hol dir einen Titel auf solche Spielchen würde ich mich erst gar nicht einlassen

von sterntaler82 am 06.07.2016, 12:39



Antwort auf Beitrag von JayGirl1988

Ach, mei, er probiert es halt. Mein Rat an Dich (und ich weiß, daß das nicht leicht ist): Gewöhne Dir ab, jedes Mal in Zukunftsängste und Gedankenkreisel zu verfallen, wenn der KV irgendwelche halbgaren Ideen äußert. Den Unterhalt berechnen Jugendamt oder - besser, aber teurer - Dein Anwalt, und daran hat er sich zu halten. Seine lustigen Ideen darf er gerne dort vorbringen. Du mußt Dich nicht darum kümmern, welches Einkommen die Next hat oder nicht hat - ich glaube, Du hast Wichtigeres zu tun.

von Strudelteigteilchen am 06.07.2016, 12:51