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Unterhalt/Vater ist selbstständig

Thema: Unterhalt/Vater ist selbstständig

Frage hier für eine gute Bekannte. Sie und ihr Ex (waren nicht verheiratet) haben einen Sohn (5). Er lebt bei der Mutter. Der Mann hat ein älteres Kind (11) aus einer früheren Beziehung. Das Kind lebt ebenfalls bei der Mutter. Der Vater der Kinder ist Freiberufler (Musiker). Meine Bekannte hat eine Beistandschaft beim JA da früher Unterhaltszahlungen unregelmäßig waren. Jetzt ist es wieder so. Was kann man da machen? Kann man da was machen? Das JA hilft nicht wirklich. Der Unterhaltstitel ist vorhanden. Danke

von Oceansongs am 08.10.2013, 21:53



Antwort auf Beitrag von Oceansongs

wie, das JA hilft nicht wirklich, die haben die Beistandschaft, es ist IHRE Arbeit!!!! Von wann ist die letzte Unterhaltsberechnung? Bei Selbständigen wird alle drei Jahre neu berechnet (oder kann alle drei Jahre neu berechnet werden) Der KV von meinem Sohn ist ebenfalls selbständig, frisiert seine Einnahmen und Ausgaben und ist somit immer beim Mindestunterhalt. Wenn bereits ein Titel vorliegt, pfänden lassen. Wenn eine Beistandschaft vorliegt, und das tut sie, muss dass das JA machen im Namen des Kindes. Das kostet die gute Bekannte nichts. Sie sollte drauf drängen, macht die SB nichts, Teamleiter geben lassen.

von Holzkohle am 09.10.2013, 00:12



Antwort auf Beitrag von Oceansongs

Der KV wird lernen müssen, mit seinem Geld zu haushalten. Der Unterhalt wird immer anhand der Jahreseinnahmen bestimmt und die schwanken nunmal. Was man tun kann? Dem Jugendamt "in den Hintern treten", damit sie den vorhandenen Titel auch umsetzen und dem Herrn zumindest mal eine Pfändung androhen. Das soll ja häufig schon helfen auf wundersame Weise Geldquellen zu finden um rückständige Unterhaltszahlungen zu befriedigen.

von shinead am 09.10.2013, 08:47



Antwort auf Beitrag von shinead

und was wenn nichts zu pfänden gibt?

von Oceansongs am 09.10.2013, 14:20



Antwort auf Beitrag von Oceansongs

Dann geht er ggf. Ersatzweise in den Knast. Er hat (wenn er keine Engagements bekommt) eben einen anderen Job anzunehmen um den Kindesunterhalt sicherzustellen.

von shinead am 09.10.2013, 14:49



Antwort auf Beitrag von shinead

man kann ihn aber dazu nicht zwingen. oder habe ich da was verpasst?

von Oceansongs am 09.10.2013, 14:59



Antwort auf Beitrag von Oceansongs

Er hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, er MUSS ggf. einen zweiten Job annehmen, um Kindesunterhalt regelmäßig und im vollen Umfang zahlen zu können. Alternativ dazu kann er sich natürlich auch sein Geld besser einteilen. Solange der Unterhalt fließt, darf er tun was er möchte. Man kann ihn also zwingen. Notfalls muss man ihn verklagen.

von shinead am 09.10.2013, 15:39



Antwort auf Beitrag von Oceansongs

Leider mache auch ich derzeit die Erfahrung, dass das Jugendamt häufig nicht wirklich gewissenhaft arbeitet. Zum dritten Geburtstag meines Kindes habe ich um eine Neuberechnung des Unterhalts gebeten, der KV ist auch selbständig. Die Sachbearbeiterin kam nicht wirklich in Wallung. Ich habe mich wiederholt an die Vorgesetzte gewandt, auch die kommt nicht in die Gänge. Kürzlich habe ich der Vorgesetzten einen Brief übergeben in dem ich ihr mitgeteilt habe, dass ich nicht nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie einleiten werde, sondern gegen das Jugendamt auch Unterlassungsklage erheben werde mit Schadenersatzforderungen. Ach ja, mein Kind ist mittlerweile vier Jahre alt, wir reden hier also von über einem Jahr Untätigkeit. Ich bin schon sehr gespannt, ob die Fristsetzung was bringt. Ich kann Deiner Bekannten nur empfehlen, dem Jugendamt extrem auf die Füße zu treten, alles zu dokumentieren und ggf. mit Ähnlichem zu drohen, wie ich es getan habe.

von WurmsMama am 09.10.2013, 13:24



Antwort auf Beitrag von WurmsMama

es ist so eine Sache mit dem JA...die JA Mitarbeiterin schreibt den Vater an und schreibt und schreibt....Und setzt ein Frist nach dem anderen und noch eine Frist... Es sind letzte 3 Monate fällig.

von Oceansongs am 09.10.2013, 13:28



Antwort auf Beitrag von Oceansongs

hier zwei.. insgesamt 600 Euro. Die SB ist im Urlaub bis nächste Woche, die Stellvertretung "darf" nichts machen und muss warten, bis meine SB wieder da ist.

von Holzkohle am 09.10.2013, 13:33



Antwort auf Beitrag von Oceansongs

letztendlich hilft vermutlich nur, sich mick jagger als vater für den nachwuchs auszusuchen (aber ob die zahlungen dann regelmäßig kommen?). oder 'operation besenkammer'. 'tschulligung, war grad albern. (der vater meiner kleinen ist kein musiker, zahlt aber trotzdem nicht. und das jugendamt schnarcht vor sich hin.)

von spiky73 am 09.10.2013, 15:16



Antwort auf Beitrag von Oceansongs

Rein theoretisch gibt es eine Menge Möglichkeiten - wie ja hier auch schon angesprochen wurde. Rein praktisch sehe ich es nach knapp drei Jahren nun so: Wenn sie nicht wollen, finden sie einen Weg sich zu drücken und Du bist nicht nur faktisch machtlos, sondern wirst auch noch angehalten, Deinerseits alle Pflichten ja tunlichst zu erledigen. Dem Umgangsrecht des Vaters zum Beispiel zu entsprechen. Für mich hat das schon rein mental fatale Auswirkungen: Unser KV zum Beispiel findet das extrem witzig: Sich alles zu nehmen, was "ihm zusteht", allen Pflichten aus dem Weg zu glibbern und sich dann auch noch ein amüsiertes Grinsen zu gönnen. Gerade bei Selbstständigen, die keinen festen Arbeitgeber haben, oder wie bei uns 10 Konten in x Ländern benutzen oder gleich bar abkassieren oder ständig ihren Wohnsitz verlegen im Wissen, dass der Behördenweg nur im Schneckentempo folgen wird... Ziemlich frustrierend das.... LG!

von Ikmam am 10.10.2013, 17:47