Mitglied inaktiv
Hallo @ all, kennt sich jemand von euch mit Sonderbedarf aus? Vielleicht kann ich mir den Weg zum RA ja sparen... Meine Tochter, 11, soll eine Zahnspange bekommen. KK zahlt nicht, weil angeblich medizinisch nicht erforderlich. Kieferorthopäde rät aber dazu. Jetzt meint mein Ex, daß wenn die KK nicht zahlt, er auch nicht dazu zahlen muß. Es wäre ja eine Schönheits-OP und "wer die Musik bestellt, der zahlt auch dafür". Stimmt das so???? LG Pia
Hallo, warum empfiehlt der Kieferchirurg die Spannge? Du darfst natürlich auch nicht vergessen, dass der Chirurg damit sein Geld verdient. Wenn es reine kosmetische Gründe dafür gibt, dann wird es schwierig, die Kosten vom Vater einzutreiben. Ansonsten - wenn die Krankenkasse zahlt - würde nach erfolgreicher Behandlung der eigenanteil auch von der Kasse egtragen werden. Eine kleine Chance sehe ich schon, dass der Vater sich beteiligen muss. Nämlich dann, wenn es "besondere Gründe" für die Zahnkorrektur gibt, die nicht unbedingt medizinischer Art sein müssen, aber zum Wohl des Kindes sind. Ganz so einfach ist es nämlich nicht, den Sonder- oder Mehrbedarf abzulehnen, nur weil die Krankenkasse nicht zahlen will. Kommt eben auf die Gründe (und Begründungen) an.... Aber deshalb klagen?
Hi Pia, wenn der Kieferorthopäde die Behandlung empfiehlt, würde ich nochmal bei der KK vorbeischauen, evtl. nochmals schriftlich begründen und/oder in Widerspruch gehen.ö Wenn die KK dann ablehnt, kannst Du immer noch weitere Schritte einleiten. LG Ralph/Snoopy
Danke für eure Antworten, also klagen wollte ich sooo schnell natürlich nicht - ging mehr um die Rechtsberatung. Außerdem - wenn mein RA schreibt, reagiert mein Ex-GG wenigstens, meine Telefonate, E-mails oder Briefe, werden schlichtweg immer erstmal ignoriert. Aber gut, also der Kieferorthopäde rät natürlich nicht uneigennützig zur Korrektur, aber die Schneidezähne sind auch nciht ganz grade, das fällt schon auf. Allerdings sind sie auch nicht so schlimm, daß deswegen die KK zahlen muß. Da gibts ja schon div. Vorgaben. Klar hab ich schon Einspruch eingelegt, wir waren auch schon zum medizinischen Dienst mit dem Ergebnis: es sieht sicherlich nicht so schön aus, aber es ist kein extremer Fehlbiß und wird deshalb nicht übernommen. Schade. Tja, was soll ich machen...ich hatte halt gedacht, daß mein Ex halt auch was dazu tut, bzw. dazu tun sollte/muss. Vor den Kadi werd ich ihn nicht ziehen - für das Geld kriegt mein Kind dann halt seine Zahnspange...muß Muttern halt ein paar Füße mehr pflegen. Danke trotzdem für eure Antworten!!! LG Pia
Die letzten 10 Beiträge
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln
- Freundin 36 verstorben mit 7 Monate alten Zwillingen allein
- Sie vermisst ihren Papa ….
- Trotz Jugendamt zusammenziehen mit Kind
- Umzug in die Heimat - eure Erfahrungen
- Kindergartenkosten
- Kindsunterhalt: Druck vom Kindsvater und vom Jugendamt