Alleinerziehend, na und?

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Und wie geht es nun weiter? Was muss erledigt werden?

Thema: Und wie geht es nun weiter? Was muss erledigt werden?

Hallo, Ich bin, nach dem heutigen Streit, nun leider dabei mich zu trennen. Nun frage ich mich aber was ich nun erledigen muss? Also wir wohnen zusammen. Die Wohnung ist für mich nicht alleine finanzierbar und für ihn auch nicht. Allerdings mindestmietdauer bis April 2014. Wie komme ich da raus? Er bezieht Bafög da er studiert. Ich habe mein Elterngeld auf 2 Jahre aufteilen lassen. Bekomme also im Moment nur ca 500€ inklusive kindergeld. Damit komme ich nicht weit. Nun wollte ich morgen mal zum Jobcenter gehen und nachfragen was mir dort evtl. Zu steht. Wo muss ich noch hin? Wie mache ich das jetzt alles? Ich brauche eine neue Wohnung , bekomme ich die so leicht ohne Arbeit? Vielen dank schonmal LG

von Anne92 am 28.10.2013, 23:52



Antwort auf Beitrag von Anne92

Wie ist der Plan? Beide bis April in der Wohnung oder zieht einer aus?

von mf4 am 28.10.2013, 23:58



Antwort auf Beitrag von mf4

Das ist ja mein Problem :-/ Kriege ich eine neue Wohnung ? Wegen der finanziellen Situation meine ich... Vorher hatte ich immer Arbeit. Die Wohnung kostet 600€ und er sagt wenn ich ausziehe soll ich die Hälfte zugeben... Von was bitte?!?!? Meinst du man kann mit der Gesellschaft reden und die lassen einen früher raus?

von Anne92 am 29.10.2013, 00:09



Antwort auf Beitrag von Anne92

Früher raus gegen Ablöse. So war es bei uns damals. Frag bei der Wohnungsgesellschaft nach. Ansonsten empfehle ich Diakonie, Caritas und auch Jobcenter. Die kennen die Wege und Möglichkeiten. Würde er denn die Kündigung zu April unterschreiben ? Wenn ihr beide Mieter seid müsst ihr beide kündigen zusammen. Aber es gibt immer Wege. Kannst Du irgendwo vorläufig unterkommen ?

von Sternenschnuppe am 29.10.2013, 01:04



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Nein, vorläufig wird es schwierig. Ich denke mal er wird sie unterschreiben... Was bleibt ihm anderes übrig... Er kann sich die Miete ja auch nicht leisten. Wie hoch war die Ablöse? Hoffentlich stellt er sich beim Mobiliar nicht quer... Er wird ja wieder zu seiner Mutter ziehen. Man da kommt noch einiges auf mich zu :( aber ich kann einfach mit niemanden zusammen bleiben der solche Sachen sagt, wie die die er gestern schon wieder vom Stapel gelassen hat... Vorallem merkt man einfach wie fies er ist ... Er sagte gestern unter anderem (!) dass unsere Tochter bei jemand anderen besser aufgehoben wäre... Dabei weiß er genau dass das garnicht stimmt! Ich mache alles für sie! Sonst sagt er mir 100x das ich die beste Mutter bin , auch seinen Freunden sagt er das. Und nur aus Boshaftigkeit um mir weh zu tun sagt er sowas, ohne mal an sie zu denken. Und was der gestern nicht schon wieder alles gesagt hat.... Ich konnte die Nacht garnicht schlafen wegen den ganzen Gedanken... Dann werde ich gleich mal aufstehen und mich auf dem weg zum Jobcenter machen :(

von Anne92 am 29.10.2013, 05:26



Antwort auf Beitrag von Anne92

ihr hängt beide im Vertrag und müsst beide bis zur Kündigung zahlen das Amt wird dir oder ihm keine 2 Mieten zahlen

von mf4 am 29.10.2013, 12:07



Antwort auf Beitrag von Anne92

Bis April 2014 sind ja "nur noch" 6 Monate. Vielleicht zahlt die Arge für diese Übergangszeit die zu hohe Miete. Es war ja zum Zeitpunkt des Mietabschlusses noch nicht abzusehen, dass ihr euch trennt. Frag' also dort auf jeden Fall nach. Ggf. könnte auch Wohngeld eine Alternative zu H4 sein. Außerdem solltest Du bei Hilfsorganisationen (die schon genannte Caritas, Pro Familia, etc.) nachfragen. Die können Dir auch beim Ausfüllen der Formulare helfen. Auf jeden Fall musst Du auch zum Jugendamt. Der Vater ist ja aktuell nicht in der Lage Kindesunterhalt zu bezahlen. Das wird das Jugendamt zwar noch mal prüfen, aber schlussendlich kannst du dort UVG beantragen, was noch einmal 133 Euro monatlich einbringt. Damit hättest Du schon mal 630 Euro zur Verfügung. Hättest Du Geld, damit Du eine Ablöse für den Vermieter bezahlen kannst? Wenn nicht, ist die Möglichkeit schon obsolet. Wie alt ist Dein Kind? Im zweiten Elterngeldjahr kann man ja schon etwas dazu verdienen, ohne dass das Elterngeld gestrichen wird. Vielleicht eine Option. Entsprechend solltest Du die Betreuungsmöglichkeiten checken. Ob und in welcher Höhe diese übernommen werden, kann Dir das Jugendamt sagen.

von shinead am 29.10.2013, 08:10



Antwort auf Beitrag von shinead

Arbeiten ist keine Option meine kleine ist erst 14 Wochen alt

von Anne92 am 29.10.2013, 09:57



Antwort auf Beitrag von Anne92

Hallo! ich würde als erstes gemeinsam mit deinem ex die Wohnung zu April kündigen und in die Kündigung reinschreiben, dass ihr früher raus möchtet. Wenn es Bewerber gibt, vielleicht lässt der Vermieter euch ja vorher raus. Zusätzlich noch beim Vermieter anrufen und nachfragen, ob es ihm recht ist, wenn ihr selber nach einem Nachmieter schaut und dementsprechend bei Immoscout reinsetzten. Dann zum Jobcenter, nach dortiger Klärung darf dein Ex erstmal zu Mama ziehen. Denn du/ihr habt nunmal die Verpflichtung zur Mietzahlung bis april, also denke ich, dass das Jobcenter im Ernstfall bis dahin auch die Miete für dich und Kind übernehmen muss. Und nein, Wohnungssuche ohne Job ist nicht einfach, aber wenn du Elterngeld beziehst, bist du doch in einem festen Angestelltenverhältnis, oder? dann immer betonen, dass du bald wieder arbeiten gehst. Ich würde da auch nicht erzählen, dass du 2 Jahre zu Hause bleibst. LG jmaelek

von jamelek am 29.10.2013, 09:42



Antwort auf Beitrag von jamelek

Mein Arbeitsvertrag ist erst Ende August abgelaufen und ich werde keine Wohnung kündigen bis ich nicht eine neue habe.... Sitze beim Jobcenter... Mal sehen was die Sagen

von Anne92 am 29.10.2013, 09:56



Antwort auf Beitrag von Anne92

Kündigen kannst du aber schon, da bis zum Mindestmietende noch 6 Monate vergehen. In der Zeit findet man mit Sicherheit eine Wohnung. Ich hab meine innerhalb von 2 Monaten gefunden. Trotz ALG2, Mann nur in Ausbildung, Kind und Hund

von -chOcO- am 29.10.2013, 10:34



Antwort auf Beitrag von Anne92

Dir wird nicht viel anderes möglich sein, als die Wohnung zu kündigen, bevor du eine neue hast. Denke mal, egal zu wann, habt ihr auch noch -zusätzlich zur April Festmietzeitraum- 3 Monate Kündigungsfrist. Oder hast du genug Geld für 3 Monate 2 Mieten zu bezahlen, wenn es jetzt schon nicht für die eine reicht? Das Jobcenter wird bestimmt nicht 3 Monate 2 Mieten zahlen. Ich würde die Wohnung mit ihm jetzt kündigen, weil du meinst, dein Ex zieht mit. Wer weiß, wie der Herr in 3 Monaten darüber denkt. Oder setz die Kündigung zu april auf, lass ihn unterschreiben und schick sie halt erst später ab. aber so hast du schonmal seine Unterschrift.

von jamelek am 29.10.2013, 17:45