Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von babe76 am 14.07.2004, 19:44 Uhr

umzug bei trennung*eilig*

hallo ihr!!

also ich bin neu hier und habe mal so ein wenig geschaut.
nun hab ich eine frage die sehr eilig und dringend ist.
und zwar ich lebe in scheidung und habe ein haus was ich ver´kaufen musss und nun möchte ich ca. 200 km von dem ort wech ziehe wo ich im moment lebe.
nun habe ich zu hören bekommen das mein noch mann mir das verbieten kann wegen unserem gemeinsamen sohn.
stimmt das oder kannich einfach so umziehen??
um eine schnelle antwort wäre ich dankbar.

 
9 Antworten:

Re: umzug bei trennung*eilig*

Antwort von sweety28 am 14.07.2004, 20:05 Uhr

Hmmm...ICH würde DIR wirklich gerne schnell antworten ABER ob DAS wirklich so ist das ER sich DA einmischen kann weiß ich NICHT ! Mein Ex Mann droht es mir auch immer nur an "wenn Du mal wegziehst" dann hol ich Dir die Kinder weg und bla bla...OB es rechtlich wirklich so ist das DIE da MitspracheRecht haben ?! I don`t know !? ;( sorry...am besten morgen früh n Anwalt anrufen...

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so stands bei Rechtsanwältin Bader :

Antwort von sassi am 14.07.2004, 20:31 Uhr

Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters

Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen.

OLG Dresden, 10 UF 433/02

LG sassi

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Re: so stands bei Rechtsanwältin Bader :

Antwort von sweety28 am 14.07.2004, 20:35 Uhr

DAS ist ja FÜRCHTERLICH !!! D.h. also WENN der KV einem Steine in den Weg legen will weils Ihm gerade Spass macht sagt er frech "nö,ich will NICHT das du umziehst" ?!
Ist doch n Unding :-(
seufz...da hat mein ex mann dann also tatsächlich "Recht" mit dem was er immer sagte "vonwegen ziehst Du um dann geh ich zum Anwalt-ich habe da Mitspracherecht" - stöhn - wie fürchterlich :(
Ich meine ich will zwar nicht umziehen aber ist ganz schön hart (meine meinung)
nun stell sich mal wer vor der ex ist eifersüchtig,gönnt einem das neue glück nicht usw und sagt daraufhin nö-erlaub ich nicht *na toll*

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Re: so stands bei Rechtsanwältin Bader :

Antwort von Butterblume am 14.07.2004, 20:59 Uhr

Hallo zusammen!

So langsam blicke ich bei den ganzen Gesetzten und wer was sagt nicht mehr durch.

Meine Trennung ist jetzt etwas über ein Jahr her und ich bin 600 Kilometer weit weg gezogen. Zwar mit der Zustimmung meines Ex-Mannes, habe aber dann meine Anwältin gefragt was hätte passieren können wenn ich ohne seine Zustimmung weggezogen wäre und sie sagte mir, er kann mir NICHT verbieten wegzuziehen, ausser ich würde ins Ausland ziehen. Aber innerhalb Deutschlands wäre das nicht möglich. Da hätte er kein Mitspracherecht.

Jeder sagt was anderes. Ich kann Dir nur das mitteilen was meine Anwältin gesagt hat.

Ich drück Dir die Daumen.
Alles Liebe,
Butterblume

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also wegziehen...

Antwort von Rob am 14.07.2004, 21:28 Uhr

Hallo,
die Frau kann umziehen wohin sie will, und wenn es Timbuktu ist. Wenn aber ein KInd da ist, dann muss der Vater einen Umzug mitentscheiden, denn wenn Kind am anderen Ende der Republik wohnt, dann kann es mit dem Umgang ja nicht mehr klappen.
Ist also keine Schikane.
Gruß, Rob

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@Rob - keine Schikane?

Antwort von karin5 am 14.07.2004, 22:40 Uhr

Hmmm, macht mich etwas nachdenklich. Wie sieht's eigentlich aus, wenn der Kindsvater wegziehen will? Kann ihm die Kindesmutter da auch reinreden?
Denn selbst, wenn das Kind bei ihr lebt, so bedeutet es doch für das Kind auch eine Beeinträchtigung, wenn Papa nicht mehr so oft zur Verfügung steht, weil er z. B. 500 km wegzieht.
Hab jedenfalls noch nie gehört, dass da ein Vertreter der männlichen Gattung auf die Idee gekommen wäre, dass SIE ihm Steine in den Weg legen könnte.

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Re: @Rob - keine Schikane?

Antwort von Rob am 14.07.2004, 22:50 Uhr

Hi, nee es ist keine Schikane, auch wenn die Auswirkungen auf dem 1. Blick dieselben sind.
Ansonsten ist es halt so, das ich als AE-Vater auch nicht wegziehen kann. Es kommt also nicht darauf an ob Männlein oder Weiblein, sondern darauf, dass der GEMEINSAM gewählte Wohnort des Kindes auch nur GEMEINSAM geändert werden kann. Und wenn es zum anderen Elternteil ist... Wenn ein Elternteil alleine wegziehen will, ist das fürs Kind genauso einschneidend. Nur kann man niemanden festbinden.
Gruß, Rob

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Re: umzug bei trennung*eilig*

Antwort von Saiya am 15.07.2004, 14:49 Uhr

Hallo!

Also bei uns war das damals so, daß beide Einwohnermeldeämter auf ein Einverständnis des leiblichen Vaters, mit dem ich das gemeinsame Sorgerecht für unsere beiden Kinder habe, bestanden haben.

Ich habe mir von ihm zwei schriftliche Vollmachten mit seiner Unterschrift geben lassen. Eine für die Abmeldung am alten Wohnort und eine für die Neuanmeldung am neuen Wohnort. Wir sind ca. 120 km weit weg gezogen.

Da ich das alles frühzeitig mit ihm besprochen habe, war das kein Problem. Ohne diese Vollmachten hätte ich die Kinder aber nicht abmelden und neu anmelden können.

Verbieten kann Dir das wegziehen keiner innerhalb Deutschlands, deshalb entzieht Dir auch kein Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrech. Aber es ist einfacher Du hast das Einverständnis des Vaters, als Krach und den Gerichtsweg, finde ich.

Lieben Gruß
Cindy

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Re: umzug bei trennung*eilig*

Antwort von summernight am 16.07.2004, 13:31 Uhr

also ich musste bei der Trennung und diesbezüglichen Umzug meinen damaligen Noch-Mann unterschreiben lassen, daß er davon Kenntnis hat und damit einverstanden ist, daß meine Tochter mit mir in die Stadt zieht. Handelt sich um ca 20km.
Ich denke mal, es geht darum, daß die Kinder nicht einfach entzogen werden sollen.
LG Kerstin

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