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Umgansrecht für den KV beim KSB - was ist mit der Oma ??

Thema: Umgansrecht für den KV beim KSB - was ist mit der Oma ??

Hi, ich habe ja anfang des nächsten Monats den Gerichtstermin bezügl. des Umgangsrechtes des KV´s. Was wäre z.B, wenn mein EX vor Gericht aussagt, dass seine Mutter (also die Oma meiner Kleinen) auch die Kleine sehen möchte ?? Kann mein EX sie einfach mitbringen zu den Treffen im KSB oder muss sie es seperat einklagen? GEHT das überhaupt, obwohl sie sie nur 3x (mehr oder weniger flüchtig, für 5min.) gesehen hat (als sie ca. 8 Wochen alt war) ? Hätte sie auch ne Chance drauf, sie sehen zu dürfen oder wie läuft das dann ab??? LG

Mitglied inaktiv - 15.10.2008, 14:57



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mh, keine ahnung, was sagt denn dein anwalt ich würde aber nie vater und oma und opa verbieten das kind zu sehen

Mitglied inaktiv - 15.10.2008, 15:00



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Naja, kommt immer auf die Gründe an, kommt ja nicht von Ungefähr, wenn man das nicht möchte -.-" Hmm...der vom Ja sagte mal, dass die Oma damit angeblich nichts zu tun habe. NUR dann wenn ein inniger Kontakt bereits besteht - das tut er ja nicht. Aber wenn man hier so mitliest, dann besagt das hier etwas ganz Anderes -.-"

Mitglied inaktiv - 15.10.2008, 15:01



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Omas und Opas haben kein Umgangsrecht, welches sie einklagen könnten aber... ich verstehe so eine Situation nicht... okay, wenn der KV vieleicht n "Böser" war aber warum dann Omi mit bestrafen? Meine Ex-Schwiegis behandeln mich wie Luft aber dennoch würde ich ihnen die Kids zu sehen nie verwehren. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 15.10.2008, 16:01



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wie belegst du deine aussage, dass großeltern kein umgangsrecht haben? oder einfach mal ins blaue rein? BGB § 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen (1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. (2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat. (3) § 1684 Abs. 2 bis 4 BGB gilt entsprechend. greetz anahid

Mitglied inaktiv - 15.10.2008, 16:45



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also ich würd den omas und opas auch nie den umgang verweigern,das hat bei euch ja sicherlich alles zusammen angefangen,trennung vom vater und somit kein kontakt zu oma und opa. kinder brauchen auch oma und opa,sie vermitteln kindern viele dinge und das ganz anders als wir eltern. gruß carina

Mitglied inaktiv - 15.10.2008, 17:19



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Ne. Zu meinen "Ex-Schiwegereltern" besteht schon seit 2006 kein Kontakt mehr. Ich würde ja gerne schreiben, was da vorgefallen ist, weshalb ich so denke wie ich denke und es 100Pro besser ist, wenn sie mit denen keinen Kontakt hat, aber ich habe mich mal dazu geäußert, mein EX spionierte mir hinterher und zack hatte ich keine Woche später einen Anwaltsbrief im Briefkasten, dass sie in ihrem Persönlichkeitsrecht angegriffen war und ich dieses verletzt habe (nur weil ich schrieb, wie sie uns während der Beziehung behandelt hat und nicht NUR mich sondern auch meinen EX ... ) daher lass ich es lieber...aber wie gesagt...es kommt immer auf die Gründe an, wieso man so handelt und man denkt, es sei besser, wenn KEIN Kontakt bestünde! Zu sagen: Jedes Kind braucht eine Mutter, einen Vater UND die Großeltern und "ich würde es niiiieeee verweigern"... hängt immer von dem Geschehen ab, warum man eben dieser Meinung ist! Es ist nicht in jedem Fall zu sagen, das Kind braucht "alle" der beiden Familien. Mein EX z.B hatte ebenfalls keinen Kontakt zu den Großeltern des Vaters bzw. zum Vater selbst seit er Denken kann ... und sagte immer, er habe sie auch nicht vermisst ... und gerade DIE Mutter will MIR etwas vorwerfen, die mit Sicherheit mehr Dreck vor der Türe hat, als sie jemals schaufeln könnte? Sorry, aber wer schon sagt, dass sie dem Kind sagen werden, WAS sie eigentlich WIRKLICH für eine Mutter hat (ist ein bsp. unter Vielen) dahin gebe ich sie doch nicht WIDERSTANDSLOS ... Mehr darf ich leider nicht sagen, sonst hab ich morgen wieder ein RA-Schreiben im Briefkasten ... Glg

Mitglied inaktiv - 15.10.2008, 18:08



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naja du wirst ja deine gründe haben. ich denke aber, wenn er papa euer kind hat und oma kommt zu besuch, wirst du das schlecht verbieten können. gibt es da keine alkoholprobleme, oder sie misshandeln dein kind, so wird dich das jugendamt darin wahrscheinlich auch nicht unterstützen...

Mitglied inaktiv - 15.10.2008, 18:56



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Hm ja, bis er sie alleine bekommt, dauert zwar noch etwas, weil er es erstmal über den KSB angehen will ... aber wenn sie sie beeinflussen und meinen, sie müssen in ihrem Beisein über mich lästern...seh ich schwarz! ich machs ja auch nicht. lg

Mitglied inaktiv - 15.10.2008, 19:05