Mitglied inaktiv
Umgangsrecht des Kindes mit dem gleichgültigen Elternteil BGB § 1684; FGG § 33 1. Das Kind hat einen eigenen Anspruch auf ein gerichtlich durchsetzbares Umgangsrecht mit dem gleichgültigen Elternteil. 2. Dieser Anspruch kann von dem betreuenden Elternteil geltend gemacht werden. OLG Köln, Beschl. v. 12.12.2001 – 26 WF 193/01AG - FamG - Eschweiler – 11 F 338/01 OLGReport Köln 2002, 175 http://www.olg-report.de/aktuell/fam_erb176.htm
Huhu Rainer! Nichts für ungut, aber in der Praxis stell ich mir das nicht wirklich toll vor!! Da sitzt dann ein kleiner Gnom mit Papa beim Eis essen, der aber starrt alle 5 Minuten auf die Uhr, wann er endlich wieder gehen kann. Also so berechtigt dieses Urteil auch sein mag, es wird nichts bringen, wenn der andere Elternteil einfach kein Interesse daran hat bzw. es ihn/sie vielleicht sogar nervt. Das wird fürs Kind wohl auch rein gar nichts bringen. Traurig genug, dass es solche Urteile überhaupt geben muss. LG Nina
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Hallo Nina und Prinz! das muss nicht schlimm für die Kinder sein! Vielleicht wollte der KV nur mal austesten, wie es denn rein juristisch aussieht... Es kommt halt darauf an, wie es dann tatsächlich während des Umgangs so läuft. Und wir kennen ja auch nicht die Hintergründe des Falles, ich habe Google mal angeworfen, kommt aber auch nichts näheres bei 'raus. Gruß, Rob
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