meine freundin frägt an, wie ist das umgangsrecht bei getrennten paaren, nicht verh., bei einem 1 j. Kleinkind.....???? wie wird das übers Jugendamt geregelt..?
Mitglied inaktiv - 19.04.2010, 09:16
Forum Alleinerziehend, na und?
meine freundin frägt an, wie ist das umgangsrecht bei getrennten paaren, nicht verh., bei einem 1 j. Kleinkind.....???? wie wird das übers Jugendamt geregelt..?
Mitglied inaktiv - 19.04.2010, 09:16
Das JA wird doch meist erst eingeschalten, wenn die Paare sich nicht einigen können. Friedliche Einigung beider Elternteile ist immernoch am besten OHNE Ämter. lg
Mitglied inaktiv - 19.04.2010, 09:43
Sehe ich auch so. Vielleicht sollte man sich einfach zusammensetzen ohne Amt und Anwalt wie Eltern klären was wichtig ist. So ein kleines Kind wird sicher nicht gleich 2 Tage weg kommen aber dahin sollte man zumindest arbeiten. Für mich ist auch wichtig, ob der Kontakt zum Papa bisher beständig war, es mit ihm aufgewachsen ist. Wenn mein Baby/Kind seit der Geburt Papa kennt wüßte ich nicht warum es ihn dann nur noch alle paar Wochen für ein paar h sehen sollte. lG mf4
Mitglied inaktiv - 19.04.2010, 10:42