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Geschrieben von schneckenmami am 20.11.2003, 13:30 Uhr

Umgangsrecht 2-jährige

hallo !

ich stecke in einer unheimlich belastenden ehe, unsere gemeinsame tochter ist bald 2 jahre und ein besonders "lebhaftes" kind. das einzige, was mich aber immer noch in meiner ehe hält, ist die sorge um unser kind, wenn mein (dann ex-)mann sein besuchsrecht ausüben wird (sprich sich alleine um sie zu kümmern hat).


eigentlich mache ich alles für unser kind alleine, von der ersten flasche an bis zum spielplatzbesuch. es ist daher möglich, da ich ein besonders intensives verhältnis zum kind habe, dass ich besonders überreagiere bzw. wie man so schön sagt "glucke".
ich möchte ihnen folgende vorfälle schildern und bitte daher um eure einschätzung, ob es sich hierbei um "typische vorfälle" handelt:

bei einem familien-heurigenbesuch muss ich das WC besuchen, als ich zurück zum tisch komme, ist unsere tochter verschwunden. er behauptet, sie wäre mir nachgegangen. das WC befand sich wenige meter vor dem ausgang und somit der strasse. tatsächlich befand sich das kind auf der anderen seite des gastgartens, auf dem spielplatz.

mein mann sieht im wohnzimmer fern, 2m neben ihm steht unsere tochter bei geöffnetem fenster auf dem fusshocker (bauchhöhe etwa fensterbrett).
ich habe schon öfters darauf hingewiesen, dass ich das nicht wünsche.

beim besuch der schwiegereltern turnt unsere tochter auf dem ehebett herum und findet ein plastikröhrchen, auf dem sie fleissig herumbeisst. "ui, da musst aufpassen, da ist meine notfall-glyzerin-herztablette drinnen" sagt die oma. alle anderen finden das ganz normal, mein mann meinst, nachdem ich ihm einen fragenden blick zugeworfen habe, das röhrchen sei ohnehin gut zu, das gehe schon nicht auf.

er hebt sie auf ein 1 1/2m hohes klettergerüst (urlaub, in wien war er noch nie mit am spielplatz) und kann dann nur von unten zusehen, wie sie 5 stufen herunterfällt. ich habe mich 2 minuten unterhalten, vor diesem vorfall war ich immer mit oben auf dem klettergerüst.

irgendwie habe ich das gefühl, kaum schaue ich nicht hin, könnte etwas passieren. bin ich überängstlich, wie es mir mein mann vorwirft ? würde mein mann ordentlich aufpassen, wenn er alleine wäre, sprich solange ich da bin fühlt er sich "nicht zuständig" ? oder ist meine sorge berechtigt und wenn ja, gibt es rechtlichen mittel in bezug auf den umgang mit dem kind ?
wer hat ähnliche erfahrungen gemacht ?
wie "schlimm" muss die "gefährdung" des kindes sein um für die ausübung des besuchsrechtes bedingungen fordern zu können, etwa meine wohnung, neutrale person, ect.

ich möchte ausdrücklich hinweisen, dass ich keinerlei interesse bzw. ambitionen habe, unserem kind den vater vorzuenthalten, zu entfremden oder ähnliches. denn ich weiss, dass dabei nur das kind verlieren würde.
nachdem mein wort aber für meinen mann kein gewicht hat, muss ich versuchen, es durch einen "amtlichen zettel" geltend zu machen.

es dankt und grüsst aus wien
karin

 
2 Antworten:

Re: Umgangsrecht 2-jährige

Antwort von majavi am 20.11.2003, 19:27 Uhr

hallo,

über rechliches kann ich dir nichts sagen.

aber ich denke das du nicht überreagierst. der vater meines kindes (verstehen uns gut, aber besuche sind nicht regelmäßig wg weiterer verpflichtungen) zb. schnall im auto nicht richtig an. meit sogar das ganze anschnallen wäre nicht so gut lt stastik, bla,bla... ich finde es wichtig und mehr zählt hier nicht (meine meinung). er bekommt das kind nicht mit ins auto und das weiß er auch. solange ich dabei bin (kind ist 2,5) ist ok, da sagt er dann auch ich soll den kleinen anschnallen. wie es mal wäre, wenn ein notfall dazu beiträgt, das er mit dem zwerg alleine ist.. ich möchte da gar nicht drüber nachdenken.

er kann mit kindern, hat aber ne andere einstellung und die macht mir auch angst. ich sage ihm das, zum glück versteht er es.

mütter haben aber wohl immer mehr ängste wie väter (wie ich das so mitbekomme).

mehr kann ich dir dazu nicht sagen..

lg
majavi

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Re: Umgangsrecht 2-jährige

Antwort von ratze-ruebe am 21.11.2003, 23:07 Uhr

Hallo,

ich glaube auch er fühlt sich sicher solange du da bist. Zumindest kenne ich das von meinem Kindesvater, der sagte auch schon mal wenn ich ihn hingewiesen habe aufzupassen, was er auch eigentlich wollte, trotzdem "du bist doch da!"
Mütter sind überall bei ihren Kindern, ob sie wollen oder nicht, Väter haben eine andere art von bindung...
Wenn du zweifel hast, bei uns, München, gibt es so einen "Betreuten Umgang", da trifft sich Vater, Mutter Kind und Vater bleibt mit Kind zum spielen dort. Mutter geht weg. Damit ist klar wer die verantwortung hat, zum schutz des Kindes ist in einem anderen zimmer aber eben ein Sozialarbeiter.
Und eine Psychotussi die ich kenne sagte mal: DEr der das Kind hat hat auch die VERANTWORTUNG.
Also immer ganz klar stellen WER aufpasst.

Lieben Gruss
ratze-ruebe

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