Alleinerziehend, na und?

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Trennung

Thema: Trennung

Hallo, mein Mann hat mich nach 4 Ehejahren verlassen. Wir haben zwei Kinder vier Jahre und unter einem Jahr. Wir haben ein gutes Verhältnis weiterhin. Ich wäre normal noch bis 2010 in Elternzeit. Wir wollen und bis Mitte nächstes Jahr mit der Scheidung Zeit lassen (nicht weil wir wieder zueinander finden wollen sondern weil wir noch eine Reihe anderer familärer Probleme (nicht finanziell) haben und wir nicht wissen wie auch das noch schaffen sollten, oder sollten wir das sofort tun? Ich muss in eine kleinere Wohnung ziehen? Stehen mir drei Zimmer zu und wieviel Unterhalt muss er an die Kinder zahlen, was für mich (wenn überhaupt) und was für Gelder bekomme ich vom Amt. Die Mieten hier für ca. 68 qm sind hoch. Um die 560 € kalt. Wann muss ich wieder arbeiten (halbtags) ich wollte gerne die Elternzeit bei meinen Kindern bleiben und wie ist mit der Krankenkasse ( bei der ich ja durch die Elternzeit mit meinen Kindern versichert bin) er ist woanders versichert? Ich weiß es sind so viele Fragen, aber im Moment weiß ich gar nicht wo ich ansetzen soll.

von Seebär am 17.12.2010, 08:30



Antwort auf Beitrag von Seebär

in welcher gegend wohnst du denn? das mit dem "zustehen" ist nämlich von einem bundesland zum anderen unterschiedlich.. du kannst aber googeln, und mal den hartz4 rechner anschmeissen...dazu musst du aber erst wissen, wieviel wohnraum du nehmen darfst. und die düsseldorfer tabelle (unterhalt) ist auch einsehbar... ob dein mann für dich unterhalt zahlen muss, kommt auf sein einkommen an.-..da ihr ein kind unter einem jahr habt...kann es schon sein, dass er zahlen muss lg mic

von mic0202 am 17.12.2010, 09:06



Antwort auf Beitrag von mic0202

ihr seit zu dritt??? ich darf für zwei personen 62qm² und miete inklusive betriebskosten ( heizung geht extra) 344,10 euro ich komme aus NRW soweit wie ich weiß sind das dann bei dir 15qm² mehr und knapp 82 euro mehr an miete die du haben darfst.. jedenfals hier in meiner gegend... Liebe grüße und du und deine kinder schafft das schon.. lass dich umarmen :)

von crazysunshine am 17.12.2010, 09:42



Antwort auf Beitrag von Seebär

Eine Scheidung ist sowieso erst nach einem Trennungsjahr möglich. Und Ihr habt Euch ja gerade erst getrennt, oder? Insofern habt Ihr ja eh noch Zeit.... Trotzdem würde ich jetzt gemeinsam einen Anwalt aufsuchen - nehmt alle Papiere wie Einkommensnachweise, letzte Steuererklärung, Mietvertrag etc mit. Der Anwalt rechnet aus, was wem zusteht. Den Kindesunterhalt würde auch das Jugendamt ausrechnen - aber den Trennungs- bzw. Betreuungsunterhalt für Dich rechnen die nicht aus. Mit diesem Berechnungen kannst Du dann notfalls auch zur ARGE gehen und Dir ausrechnen lassen, ob Dir noch zusätzlich Hartz4 zusteht. Wenn Du H4 beantragen mußt, dann muß deine Wohnung den örtlichen Kriterien der ARGE entsprechen. Die Kriterien nennt Dir die ARGE, und Du solltest die Wohnung dann auch "absegnen" lassen, bevor Du den Mietvertrag unterschreibst. Wenn Du mit dem Unterhalt auskommst und kein H4 brauchst, ist es egal, was die Wohnung kostet - dann mußt Du nur selber schauen, daß Du damit auskommst. Die ARGE wird von Dir keine Arbeitsaufnahme erwarten, solange Dein jüngstes Kind noch keine 3 Jahre alt ist. Du mußt Dir halt selber überlegen, ob Du so lange mit H4 auskommen kannst und willst. Wiederum: Wenn Du keinen Anspruch auf H4 hast, kannst Du selber bestimmen, wie lange Du zu Hause bleibst. Das mit der KV habe ich nicht verstanden. Du bist nicht über Deinen Mann versichert? Ist das eine PKV oder eine GKV? Eine GKV zahlt die ARGE, wenn Du H4 beziehst. Wenn Du in einer PKV bist, kannst Du in die GKV wechseln, wenn Du in H4 rutschst. Eine PKV mußt Du selber bezahlen, wenn Du kein H4 beziehst. Aber bis zur Scheidung könntest Du bei Deinem Noch-Mann versichert bleiben - wenn Du über ihn versichert wärst. Eine PKV muß er m.W. zusätzlich zum Unterhalt zahlen - aber die Frage ist halt, ob er dafür genug Geld verdient. Auch dafür wäre dann ein Anwalt, der das ausrechnet, sinnvoll. Sehr hilfreich bei solchen Dingen sind auch Beratungsstellen bei Caritas, AWO, Diakonie, VAMV, Pro Familia oder anderen Organisationen, die in dem Bereich tätig sind. Wobei die manchmal "hängen" wenn es etwas komplizierter wird, was möglicherweise bei der Krankenkassengeschichte der Fall sein könnte. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 17.12.2010, 09:46