Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Suka73 am 05.07.2005, 21:02 Uhr

Testament

... und ein LG am Ende macht vieles freundlicher :o)

Ich denke aber schon, wie Rainer sagt und Tanja sicher auch meint, dass das Gericht bei solchen Verhandlungen berücksichtigt, ob die Frau AE war, der KV jemals sein Besuchsrecht wahrgenommen hat, ob er überhaupt Unterhalt zahlt.... wäre ja noch schöner, wenn Simon zu einem Mann käme, der zwar biologisch sein Vater ist, den er aber das letzte Mal in einem Alter von nichtmal einem Jahr gesehen hat (wahrgenommen ist wohl eher der bessere Ausdruck) - wobei ich mir oft denke, das Kind gehört schon zum Vater... nicht zu den Großeltern. Aber wenn der net will? Wenn er sein Kind nichtmal für n Wochenende sehen und haben möchte, dann sicher nicht für sein restliches Leben.

Muss man das tatsächlich hinterlegen? Ich dachte immer es reicht eine handschriftliche Verfügung irgendwo (mal salopp gesagt) zwischen Unterwäsche und Seife? :o) Ist ja bei einem handschriftlichen nicht-notariell beurkundetem Testament auch nicht anders.

LG Sue

 
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