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Teilzeit nach Hartz IV - Kinderzuschlag?

Thema: Teilzeit nach Hartz IV - Kinderzuschlag?

Hilfeeee, ich habe heute den Einstellungsbescheid von der Arge bekommen, dass wir aus dem Bedarf fallen. Ich arbeite innerhalb der Elternzeit in Teilzeit wieder und die Berechnung hat ergeben, dass wir evtl. Kinderzuschlag und Wohngeld bekommen. Soweit so gut. Die Arge fordert für die vergangenen drei Monate alles an gezahlten Leistungen zurück, da wir ja aus dem Bedarf fallen mit KiZ+Wohngeld-Anspruch. Mein Dilemma: Beide Leistungen werden aber erst ab Antragstellung gezahlt. Im Bescheid steht sogar, dass wir voraussichtlich ab dem 01. Juni Anspruch haben. Gibt es keine Möglichkeit rückwirkend für die Zeit Kinderzuschlag und Wohngeld zu erhalten, da die Berechnung erst jetzt erfolgen konnte? Der Sachbearbeiter schrieb noch dazu, dass er davon ausgeht, dass nach seinen fiktiven Berechnungen uns 581,- Euro Wohngeld zustehen würden, jedoch kein Kinderzuschlag...sollte seine Berechnung nicht stimmen, so sollten wir uns wieder bei ihm melden und er würde dann seine Entscheidung überlegen....bin völlig panisch, wie soll es weitergehen...? Vielleicht kann mir jemand von euch helfen... lg hannahlea

von annipanni am 21.05.2011, 15:31



Antwort auf Beitrag von annipanni

581,- Euro Wohngeld? Wieviel Miete zahlt ihr denn? oops

von mf4 am 21.05.2011, 15:34



Antwort auf Beitrag von mf4

Miete inkl. NK 820,- (Strom- und Gas ist da nicht dabei) Wir haben zwei unterhaltsberechtigte Kinder, die laut Arge deshalb keinen KiZ bekämen...

von annipanni am 21.05.2011, 15:39



Antwort auf Beitrag von annipanni

wieviele personen seid ihr??? lg

von biggi71 am 22.05.2011, 09:00



Antwort auf Beitrag von biggi71

Wir sind insgesamt 6 Personen (2 Erw+4Kinder) 2 Kinder bekommen Unterhalt und dadurch ist der Bedarf für sie gedeckt. Kann mir keiner sagen, in welcher Reihenfolge das jetzt funktioniert? Was hat das Wohngeld mit dem KiZ zu tun? Im Bescheid von der Arge steht, wenn Wohngeldberechtigt dann KiZ berechtigt...

von annipanni am 22.05.2011, 13:38



Antwort auf Beitrag von annipanni

KG-Zuschlag bekommt, wer kein ALG2 und kein Wohngeld bekommt... das muss alles beantragt werden und erst mit der Ablehnung der Dinge kann man KG-Z beantragen.

von mf4 am 22.05.2011, 14:20