Hilfeeee, ich habe heute den Einstellungsbescheid von der Arge bekommen, dass wir aus dem Bedarf fallen. Ich arbeite innerhalb der Elternzeit in Teilzeit wieder und die Berechnung hat ergeben, dass wir evtl. Kinderzuschlag und Wohngeld bekommen. Soweit so gut. Die Arge fordert für die vergangenen drei Monate alles an gezahlten Leistungen zurück, da wir ja aus dem Bedarf fallen mit KiZ+Wohngeld-Anspruch. Mein Dilemma: Beide Leistungen werden aber erst ab Antragstellung gezahlt. Im Bescheid steht sogar, dass wir voraussichtlich ab dem 01. Juni Anspruch haben. Gibt es keine Möglichkeit rückwirkend für die Zeit Kinderzuschlag und Wohngeld zu erhalten, da die Berechnung erst jetzt erfolgen konnte? Der Sachbearbeiter schrieb noch dazu, dass er davon ausgeht, dass nach seinen fiktiven Berechnungen uns 581,- Euro Wohngeld zustehen würden, jedoch kein Kinderzuschlag...sollte seine Berechnung nicht stimmen, so sollten wir uns wieder bei ihm melden und er würde dann seine Entscheidung überlegen....bin völlig panisch, wie soll es weitergehen...? Vielleicht kann mir jemand von euch helfen... lg hannahlea
von annipanni am 21.05.2011, 15:31