Hey,
könnt ihr mir sagen, ob ich jetzt schon von Steuerklasse 1 in Steuerklasse 2 wechseln kann, wenn ich aber aktuell noch mit dem KV zusammen wohne? Das Kindergeld wird von Beginn an komplett auf mein Konto überwiesen, wir haben geneinsames Sorgerecht, ich bin in Elternzeit, aber alleinerziehend im eigentlichen Sinne bin ich ja noch nicht, solange wir zusammen wohnen.
Wir sind nicht verheiratet, trennen uns derzeit und ich warte nur noch darauf, dass er endlich eine Wohnung findet und geht.
von
Kümmelchen
am 12.02.2015, 07:14
Lohnsteuerklasse 2 ist erst möglich, wenn Dein Ex ausgezogen ist.
von
shinead
am 12.02.2015, 07:37
Die Lohnsteuerklasse 2 kann man auch beantragen, wenn man die Trennung in der gemeinsamen Wohnung durchführt.
Selber gemacht...
Grüße
Sodapop
Mitglied inaktiv - 12.02.2015, 11:11
Hallo
ich bin gleich auf Steuerklasse 2,obwohl mein Ex am Wochenende noch hier gewohnt hat,und das sein Wohnsitz war.
Denke das kommt auf den Sachbearbeiter an
Liebe Grüße
von
pommel
am 12.02.2015, 09:36
Nein, es gibt klare rechtliche Vorgaben.
Du hast bei Änderung der Steuerklasse unterschrieben, dass kein weiterer Erwachsener in Deiner Wohnung gemeldet ist (für den kein KG-Anspruch mehr besteht).
http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=17514&article_id=67987&_psmand=110
von
shinead
am 12.02.2015, 10:41
Nicht ganz, shinead.
Es ist nicht wichtig, ob ein weiterer Erwachsener (für den kein Kindergeldanspruch mehr besteht) mit in der Wohnung gemeldet ist, sondern es hängt am Begriff der "Haushaltsgemeinschaft".
Man kann zwei getrennte Haushalte in einer Wohnung führen, in dem Fall besteht ein Anspruch auf Steuerklasse 2. Allerdings spricht die Vermutung des ersten Augenscheins sicherlich dafür, dass man - wenn man gemeinsam wohnt - auch gemeinsam haushaltet und eben (noch) eine Haushaltsgemeinschaft hat (und damit keinen Anspruch auf Steuerklasse 2). Das ist dann wieder eine Nachweis-Frage, sozusagen.
von
Leena
am 12.02.2015, 11:11
und der andere Elternpart somit die Lohnsteuerklasse 1 erhält, ist es ein deutliches Zeichen dafür, dass man sich getrennt hat.
Wer hier schludert, der kann beim Scheidungstermin dumm da stehen.
Grüße
Sodapop
Mitglied inaktiv - 12.02.2015, 11:13
Antwort auf diesen Beitrag
Für diese Trennung gibt es ganz klare Regeln:
Getrennte Zimmer
getrennter Haushalt
jeder wirtschaftet nachweislich für sich selber ( Kassenzettel aufheben!!)
keine Nettigkeiten mehr für den anderen ( Wäsche, kochen, putzen, etc)
Ihr gründet einfach eine WG
Und einen neue Lohnsteuerklasse unterstreicht das.
Grüße
Sodapop
Mitglied inaktiv - 12.02.2015, 11:18
Ich danke euch für das schnelle Feedback!
von
Kümmelchen
am 12.02.2015, 13:03