Alleinerziehend, na und?

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Blödes gemeinsames Sorgerecht

Thema: Blödes gemeinsames Sorgerecht

Ich bin noch nichtmal ausgezogen, da fällt mir das gemeinsame Sorgerecht bereits auf die Füße. Habe eine Verlängerung auf 14 Monate für mein Elterngeld beantragt, bekomme ich nicht, da gemeinsames Sorgerecht. Großartig. Bereits beim Wohngeldantrag sollte ich nachweisen, wieviel Prozent der Erziehung (allein dieses Wort, wir reden hier von einem Baby) zwischen uns aufgeteilt ist. Wenn ich das mal wüsste, wie sich der Vater-Kind Bezug nach der Trennung entwickeln wird. Ich weiß nur, dass ich erstens noch stille, der KV Vollzeit arbeitet, ich die Elternzeit genommen habe und der Herr nicht in der Lage ist das Kind im Autositz anzuschnallen. Ich habe kein Problem damit den KV in wichtige Entscheidungen zu integrieren, hab ich auch beim Großen (alleiniges Sorgerecht) stets so gehandhabt. Aber wenn behördlich davon ausgegangen wird, dass gemeinsames Sorgerecht automatisch bedeutet, dass alle Männer auch 50 % der Sorgepflicht erfüllen, sollen sie es doch Sorgepflicht nennen und die Männer diesbezüglich schulen. Ist doch echt lachhaft. Klar gibt es Männer, die das durchziehen. es gibt auch Männer, die engere Bindungen zu ihren Kindern haben, wie die Mütter, die Regel ist aber egal ob gemeinsames Sorgerecht oder nicht, ob getrennt lebend oder zusammen, dass die Frau managt, ob genug Windeln da sind, Kleidung kauft, Kinderarzttermine wahrnimmt und letzendlich ihre Arbeitsstelle den Kitazeiten anpassen muss. Weiß hier jemand, ob das überhaupt rechtlich so richtig ist und was mich , außer was auf der persönlichenen Ebene eventuell laufen wird, noch erwartet?

von jamelek am 14.01.2014, 21:21



Antwort auf Beitrag von jamelek

Wieso kann er das Kind denn nicht anschnallen? Ernstgemeinte Frage : Wann ist er mit dem Kind denn mal alleine und wenn nie warum nicht ? Zum Elterngeld : Du kannst das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, dann bekommst Du Monat 13 + 14 auch noch. Alternativ, wenn er Vollzeit arbeitet muss er Dir eh Betreuungsunterhalt zahlen. Je nach Verdienst muss er dann eh Deinen Verdienstausfall ersetzen bis das Kind 3 ist.

von Sternenschnuppe am 14.01.2014, 21:29



Antwort auf Beitrag von jamelek

Glaub mir, ich bin die Letzte, die ihr Kind nicht dem Vater anvertraut. Er kann es nicht anschnallen, weil er keine Lust hat sich mit dem MaxiCosi auseinader zu setzen, bzw. weil es sonst wohl bedeuten würde, dass er das Kind ja auch mal wohin mitnehmen könnte. Mittlerweile ist er ab und an 1-2 Stunden mit dem Zwerg alleine. Dies habe ich hart erkämpft, indem ich ihm das Baby in den Arm drückte und einfach einkaufen fuhr. Und die ersten Male hatte ich in 20 minütiger Abwesenheit 20 Anrufe auf dem Handy. Mein Großer fliegt seit Jahren jedes Jahr mit seinen Vater (anderer Mann) ins Ausland, Kindergeburtstag wird zusammengefeiert, ich will bestimmt keinen Vater ausschließen. Aber das mit de Aufenthaltsbestimmungsrecht wusste ich nicht. Habe nächste Woche einen Termin bei der anwältin, dann spreche ich das gleich mit an. Problem ist, dass der zukünftige Ex vom Auszug noch nichts weiß, da er psychisch sehr instabil ist und zu Jähzorn neigt. Ich kann also noch nicht in jeder Hinsicht tätig werden.

von jamelek am 14.01.2014, 21:41



Antwort auf Beitrag von jamelek

Ah super. Kenne Dich nicht, daher meine Frage. Gibt ja unzählige Frauen die die Männer gar nicht versuchen lassen,alles besser wissen und sich dann beschweren warum sie nix machen. Kann man hier ausschließen. Schade dennoch dass er als Vater dann so ist :-( Anwältin ist eine gute Idee. Vielleicht kannst Du ihm beim ABR klarmachen dass es ihm Geld spart, ihn aber ansonsten in seinem Sorgerecht ja gar nicht beeinträchtigt. Das sollte er ja auch im Umgang mit Deinem Ex gesehen haben wie Du damit umgehst. Wenn er sparen kann ist es vielleicht gar kein Drama ? ;-) Ansonsten weißt Du ja wo Du seine Unterschrift brauchst und wo nicht, und da Du ihn eh einbeziehen willst .....

von Sternenschnuppe am 14.01.2014, 21:46



Antwort auf Beitrag von jamelek

viel sagen kann ich dazu nicht, außer, dass ich wirklich traurig bin und es mir für Dich sehr leid tut. Und ich immer wieder verwundert bin, wie lange ich schon hier bin und wie viele Sachen ich hier schon habe kommen und gehen sehen, wieviel Freude und Leid aufkamen :( Drück Dich.

von Holzkohle am 14.01.2014, 21:47



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Zum Elterngeld steht das auch in der Broschüre. Alleinerziehendenmonate mit alleinigem Sorgerecht oder aber alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht.

von Sternenschnuppe am 14.01.2014, 21:48



Antwort auf Beitrag von jamelek

grundsätzlich mal brauchst Du für den Auszug mit den Kindern die (ich würds schriftlich machen) Erlaubnis des Vaters. Er hat wie Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn Du einfach ausziehst, kann er sofort das Amt und Gericht einschalten und die Kinder zurückfordern. Du kannst ohne die Erlaubnis des Vaters auch nicht mehr an einen anderen Ort umziehen. Wenn Du es doch machst, kann der Vater prozessieren und einer wird sich dann durchsetzen..... Wenn der Vater ein Wechselmodell will, dann bedeutet das für dich, dass Du überhaupt kein Kindesunterhalt vom Vater erhältst. Und nur noch hälftiges Kindergeld. Also Vorsicht vor der Wechselmodell-Falle. Ansonsten musst Du mit dem Vater Impfungen, Operationen, Kindergartenanmeldung, Schulanmeldung, Bankkontogründung gemeinsam machen.

von LuciaMay am 15.01.2014, 10:04



Antwort auf Beitrag von LuciaMay

Unterhalt ist auch bei Wechselmodell zu zahlen. Bei Eltern mit gleichem Einkommen wird es sich aufheben, aber bei unterschiedlichem Einkommen nicht.

von Sternenschnuppe am 15.01.2014, 10:40



Antwort auf Beitrag von jamelek

... im Rahmen des Sorgerechtsverfahrens bekommen. Allein führe ich also das Erziehungsrecht und das Aufenthalbestimmungsrecht aus.

von chartinael am 17.01.2014, 21:15