Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von vaevik am 15.09.2003, 15:06 Uhr

Sparbuch eröffnen - ich war wie vorm Kopf geschlagen

Hi,
ich wollte mir mal ein wenig luft machen:
Also, ich wollte meinem Sohn ein Sparbuch eröffnen und ging zur Bank mit meinem Ausweis und seiner Geburtsurkunde. Ich bin von anfang an Alleine gewesen und in der Geburtsurkunde steht noch nicht mal ein Vater drin!!!
Jedenfalls konnte ich für mein(!) Kind kein Sparbuch eröffnen da ich vom Jugendamt kein Schreiben habe, welches mir beweist das ich tatsächlich Alleinerziehend bin!
Ich habe gedacht ich falle um. Ich musste meine Kind mal operieren lassen und da genügte meine Unterschrift und um meinem Sohn ein Sparbüchlein zu machen muss ich beweisen das ich das alleine entscheiden darf.

Ich finde dieses Gesetz eine Bodenlose unverschämtheit!!!

Wie findet ihr das?
Eure Vaevic

 
18 Antworten:

Re: Ja, ich weiss

Antwort von Nina3 am 15.09.2003, 15:13 Uhr

mir erging es ganz genauso! Ich regte mich also ganz furchtbar dolle auf und bekam meine Sparbücher letztendlich doch gleich mit - allerdings mit der Auflage dieses Schreiben vom Jugendamt nachzureichen. Ich hab meinem SB dann gleich eine E-Mail geschickt und 2 Tage später hatte ich den Schrieb. Ich fand es auch eine bodenlose Frechheit und man erzählte mir u.a. seltsame Geschichten über "Geldwäsche" und ähnliches. Folglich können auch Großeltern keine Sparbücher mehr für ihre Enkel eröffnen, ohne dass beide Elternteile unterschreiben bzw. man den Schrieb vom Jugendamt hat.
Ich hab mich auch wirklich furchtbar aufgeregt - nur ändern tut`s nichts und die "Sparkassenleute" können ja auch nichts dafür.

LG Nina

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Zwei Seiten sehen! :-)

Antwort von Ralph am 15.09.2003, 15:15 Uhr

Hi Vaevic,

bei jedem - sinnvollen - Gesetz gibt es IMMER auch ein paar KLehrseiten. In eine solche "Kuhflade" hast Du nun gegriffen. Das Gesetz soll ja im Peinzip verhindern, daß einer alleine wichtige Dinge entscheiden kann.
In Deinem Fall gewiß absolut ärgerlich und verständlich. Aber immerhin weißt Du jetzt, woran es auch künftig fehlen sollte. Besorge Dir die entsprechende Bescheinigung und gut ist.

Merkwürdig finde ich allerdings auch, daß es so ein Trara gab, obwohl kein Vater auf der Geburtsurkunde steht.
Dann wäre es ein Fehler am Bankschalter, und nicht am Gesetz! :-)

Viele Grüße
Ralph/Snoopy, dessen Dienst-PC mal wieder nur internetmäßig geht... :-((

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Re: @Ralph

Antwort von Nina3 am 15.09.2003, 15:23 Uhr

Huhu!

Auch bei mir liessen sich die Bankangestellten nicht davon abringen, dass die Bescheinigung notwendig ist. Ich habe extra noch mal drauf hingewiesen, dass in der Geburtsurkunde ja auch kein Vater steht - es wohl folglich niemanden gibt, der unterschreiben könnte bzw. ich ja jeden x-beliebigen Mann hätte bitten können, da mal eine Unterschrift drunter zu klatschen. Hm, was dann wohl gewesen wäre? Kein Vater in der Geburtsurkunde, aber eine Unterschrift von einem namentlich dort nicht aufgeführten Mann?! Hm, vielleicht ein Vaterschaftstest auf Kosten der Bank?? *lach*


LG Nina

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Nur mal grob gerechnet... ;-)

Antwort von Ralph am 15.09.2003, 15:31 Uhr

Klar wäre schon mal... daß die Bank dann ja wohl pleite machen würde... weil, den richtigen Vater gleich und schnell zu erwischen, wäre, rein statistisch gesehen, ...

:-)

Mal in der ersten Runde angesetzt 3.000.000 Väter mal grobgeschätzt 2500,- € = 7.5 Millarden €... gut war's die Deutsche Bank? Für die sind solche Summen bekanntermaßen ja nur Peanuts! *grins*
Runde 2 kommen dann 15 Millionen Väter... *rechnerechne*... ja, also 30-40 Millarden € sollte die Bank schon hinblättern... (hab erst geglaubt, ich hätte mich verrechnet...)

:o)))

LG
Ralph/Snoopy

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Für das Geld...

Antwort von RainerM am 15.09.2003, 15:35 Uhr

... übernehme ich gerne die Unterhaltspflicht für Nionas Jungen

*lol*

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No Comment! :o))

Antwort von Ralph am 15.09.2003, 15:38 Uhr

Hi Elter,

ich melde mich demnächst mal wegen der kühlen Blonden... Du weißt schon... ;-))

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

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yoh

Antwort von RainerM am 15.09.2003, 15:56 Uhr

... wird langsam Zeit.

Habe aber geflüstert bekommen, dass du da so einiges zu erledigen hattest etc etc, darum kam von mir nix mehr...

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Vaterlosigkeit als Grundannahme ?

Antwort von Richie am 15.09.2003, 16:05 Uhr

Hallo vaevik,


ich finde es gar nicht sooo verkehrt,
daß mal jemand nach der Unterschrift
des Vaters fragt.
Ich finde es bemerkenswerter, sich sooo
darüber aufzuregen, denn es ist doch
durchaus nachvollziehbar, daß die Vor-
stellung, das Kind habe (eigentlich)
einen Vater, das Nächstliegende ist.
Ich fände es weit abwegiger, wenn unter
der Voraussetzung agiert würde, daß das
Kind k e i n e n Vater hat, oder?
MfG Richie

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Re: Oh je, oh je

Antwort von Nina3 am 15.09.2003, 16:45 Uhr

das wär für die Sparkasse aber echt happig gewesen *lach*
@Richie, klar kann man danach fragen und wenn ein Vater drin gestanden hätte, dann wärs ja auch völlig okay und berechtigt gewesen. Hm, so hät es ja auch vielleicht sein können, dass der gute Vater gar nicht mehr existiert und dann wären solche Fragen wohl mehr als "taktlos". Also rein theoretisch gesehen. Stell dir vor junge Frau mit Baby(s) wackelt da an, Vater ist nicht mehr unter den lebenden und der Bankangestellte sagt dann trotz fehlender Vaterangabe, dass der auch unterschreiben soll! (Gut, ich gebs zu, ich hab immer die Extrembeispiele). Wobei ja auch fraglich ist, ob ein Vater der vor der Geburt verstirbt überhaupt in der Geburtsurkunde steht, bzw. stehen kann?? *grübel*
@Rainer, wie großzügig von Dir!! Aber bei dem "Einkommen" muss dann ein bissel mehr rüberkommen, als der gewöhnliche Satz! *lach* Na ja, andererseits wären wir aber schon ganz froh, wenn der richtige Vater mal einen Cent bezahlen würde.


LG Nina

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Re: Oh je, oh je

Antwort von Richie am 15.09.2003, 17:35 Uhr

Hallo Nina3,


wer setzt voraus, daß der Vater eines
(kleinen) Kindes schon tot ist?
Das anzunehmen, wäre doch noch viel taktloser - zumal wenn der noch lebt.
Vielleicht wäre solcher 'Takt' vor 1950
angebracht gewesen.
Oder meinst du, man/frau sollte allgemein lieber vorsichtshalber davon ausgehen, daß es den Vater eines Kindes
nicht (mehr) gibt? :-)
MfG Richie

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Re: Ja, ich weiss

Antwort von Mirona76 am 15.09.2003, 19:12 Uhr

Ich bekam ohne Probs und ohne Schrieb vom JA ein Konto für den Mini.

Hin zur VR, gesagt, ich möcht ein Sparkonto für ihn, falls ich mal was zurücklegen kann und falls der Herr Erzeuger mal auf die Idee kommt, Extrageld springen zu lassen, ausser den Vorschuß ans JA, und 5 Min später hatte ich die Kontonummer.

Ich hatte seinen und meinen Personalsausweis mit udn das war alles. Ich brauchte nicht mal eine Gebursturkunde.

Hab ich ne komische Bank ode ihr?

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Hol dir den Schrieb (o:

Antwort von fusel am 15.09.2003, 20:09 Uhr

Hi,

wie alt ist dein Kleiner jetzt?! Ich brauchte diesen "Negativtest" für die Ausstellung eine Kinderausweises.
Ich konnte noch nicht mal zum örtlichen JA, sondern mußte erst eine Bestätigung vom JA bekommen, wo Ries geboren wurde, bevor mir das JA hier, diesen Schrieb ausstellte.
Behördenkuddelmuddel.

Schön dann habe ich denn ja auch gleich für das Sparbuch, das ich für ihn einrichten wollte.
Anfangs war ich auch etwas grummelig, aber was soll's? Er liegt ja jetzt hier, ist zerknittert weil Sohn ihn in die Finger bekommen hat und meine Geburtsort ist falsch geschrieben (Kaiseslautern)
Aber so hast du es wenigstens schwarz auf weiß das du AE bist und fertig.

Grüße

fusel

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Re: Sparbuch eröffnen - ich war wie vorm Kopf geschlagen

Antwort von christianeursula am 16.09.2003, 0:23 Uhr

Hi,

bei der ganzen Sache geht es gar nicht mal so sehr um alleinerziehend oder nicht, Vater in der urkunde oder nicht, sondern um das Sorgerecht(gemeinsam oder nicht?).
Ich brauchte das Schreiben vom Jugendamt auch, obwohl nicht alleinerziehend, sondern schon immer mit dem vater zusammenlebend, aber eben nicht verheiratet *gg*
Ehepaare-Eltern müssen ja schon immer beide unterschreiben, und seitdem es das gemeinsame Sorgerecht auch für unverheiratete Väter gibt, muß man eben durch dieses schreiben bescheinigen , daß man alleine sorgeberechtigt ist und alleine so sachen machen darf wie Sparbuch anlegen oder Ausweis beantragen.
2000 als ich den Ausweis und das Sparbuchfür meinen Sohn beantragt habe, hat das noch keiner Verlangt, da genügte meine Aussage, daß ich nicht verheiratet bin und das alleinige Sorgerecht habe, aber dieses jahr bei meiner Tochter bin ich 3 mal !! zur bank gerannt wegen einem einzigen blöden Sparbuch.
Erst meinte der "kompetente" Bänker , "wenn der Vater in der Urkunde steht, dann ist er auch sorgeberechtigt", ließ sich auch nicht so richtig überzeugen, daß das so nicht stimmt, ich sollte einfach das Urteil vorlegen, daß ich alleine sorgeberechtigt bin.... welches Urteil ???? Bin ja nicht geschieden also auch nix schriftliches über alleiniges Sorgerecht nach Scheidung oder so.
WO ich so eine Bescheinigung herbekomme, konnte der nette mann mir aber auch nicht sagen, habs aber schließlich auch ohne ihn rausgefunden ...habe mich nur gewundert, daß das Jugendamt nichts besseres zu tun hat als permanent auch noch bescheinigungen für Eltern, alleinerziehende auszustellen, die sonst gar keinen Kontakt zum Jugendamt haben und brauchen ....

Kleine Anmerkung zum Schluß, wenn mein freund und Vater unserer Kinder einfach unterschrieben hätte, obwohl er das ja eigentlich nicht darf, da kein Sorgerecht, also auch kein"gesetzlicher vertreter" (aber er steht ja in der urkunde *fg* )..... dann hätte ich das Sparbuch ganz ohne probleme sofort bekommen...
LG
Chrisu

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@christianeursula

Antwort von berita am 16.09.2003, 10:38 Uhr

Ich hab mal zwei Fragen :-) Holt man sich einmal so eine Bescheinigung und legt die dann immer wieder vor oder muss man sich bei der naechsten Bankgeschichte ne neue Bescheinigung holen? Zweite Frage, kostet die was beim Jugendamt?

Danke
Berit (auch zusammenlebend, aber alleiniges sorgerecht)

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Re: @Berita und @Richie

Antwort von Nina3 am 16.09.2003, 17:53 Uhr

Hallo Berita!

Die Bescheinigung kannst du immer wieder vorlegen - auch wenn bei verschiedenen anderen Anlässen 2 Unterschriften erforderlich sind. Hab keine Ahnung vielleicht für KiGa-Anmeldung, Schule - also immer wenn beide Elternteile irgendwas unterzeichnen müssen, dann ist das praktisch dein "Schlüssel" für alleinige Entscheidungen.

@Richie: Nein, ich mein nicht, dass man in jedem Fall davon ausgehen soll. Aber es wird doch einen Grund haben, wenn da in der Geburtsurkunde nur "Mutter" steht und nichts mit "Vater". Aber es könnte doch auch viele "unangenehme" Gründe geben, dass da eben kein Vater erwähnt wird. Der Vater muss ja nicht grad tot sein (das das sein könnte, musst du auch zugeben). Es könnte sich ja auch um ein Kind handeln, was aus einer Vergewaltigung entstanden ist. Stell dir nur mal vor, wie schrecklich. Eine Frau entschliesst sich, dieses Baby zu bekommen und großzuziehen und alle "naselang" wird sie auf den "Vater" angequatscht.
Im Prinzip ist es ja auch okay, dass die Bankleute irgendwie nachfragen - ist ja nunmal Gesetz. Aber nicht so nach dem Motto: "Ihr Mann muss da aber auch noch unterschreiben" - Denn das es keinen gibt, dass geht ja aus der Geburtsurkunde eindeutig hervor (die vorher angeschaut wird) - Einfach immer vorauszusetzen, dass es einen solchen "Ehemann" gezwungenermaßen geben muss, dass find ich taktlos.
Genau wie die Frage diverser Ärzte: "Sind sie über ihren Mann versichert?" Nein, was auch klar wär, wenn man einen Blick auf die Chipkarte werfen würd (1=Mitglied, 3=Familienmitglied). Als ich neulich beim Zahnarzt danach gefragt wurde, sagte ich nur, dass ich meine eigene Versicherung habe und mir meine Krohne auch allein finanzieren kann. - Ich weiss nicht, ob das so rüber kommt, wie ich das mein! Dieses Klischee: Die Frau (sobald sie Kinder hat noch vermehrt) hat keine Entscheidungen allein zu treffen, dafür ist der Mann da, der ja ohnehin alles bezahlt - so ungefähr.
Aber vielleicht kommen wir da jetzt auch nicht auf einen Nenner!?

LG Nina

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Re: @Berita

Antwort von christianeursula am 16.09.2003, 23:02 Uhr

Hallo berit,

wie Nina geschrieben hat, man bekommt die bescheinigung nur einmal und legt sie dann immer vor , ber Bankmensch hat sich dann eine Kopie gemacht.
Gekostet hat sie nichts ausser einem nervigen Gang zum Jugendamt, denn telefonisch haben sie das nicht gemacht, obwohl sie ja doch alles im Computer hatten....
Hm, da fällt mir auf im Kiga haben sie nie danach gefragt...

LG
Chrisu

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Danke das ihr so zahlreich geantwortet habt

Antwort von Vaevik am 17.09.2003, 9:52 Uhr

Hi nochmal,
schön so viele Antworten bekommen zu haben! Mein Sohn ist übrigens 6 und seit gestern in der Schule.

Also, ich habe erst mal das Sparbuch auf meinen Namen gemacht und werde mich erst mal mit dem Gedanken abfinden.

Außerdem habe ich z. Zeit die Schnauze voll von den Ämtern.

Na ja, so ist es vieleicht und ändern werde ich wohl auch nichts aber ich werde trotzdem ein Schreiben anfertigen und es an die entsprechende Gesetzes-stelle schicken um meine Meinung zu äußern. Schließlich gibt es immer mehr Alleinsorgeberechtigte und deshalb sollten wir auch berücksichtigt werden, oder?!

Ich finde es bei wirklich wichtigen dingen sinnvoll mit der Doppelten unterschrift: Operationen, Auslandsreisen o.ä. Meinet wegen auch wenn ich mehr als eine Summe (x) z.B. von 10.000€ auf dem Sparbuch habe. Ich hatte nur 25€! Da kann man ja wohl nicht von Geldwäsche ausgehen oder *gg*.

Eure Vaevic

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Danke fuer die Aufklaerung :-) o.T.

Antwort von berita am 17.09.2003, 22:43 Uhr

ot

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