Hallo ich habe eine frage...
Meine beste freundin hat einen 4 jahre alten sohn und damals per vaterschaftstest den vater dazu "gezwungen" zu zahlen... er hat sein kind kein einziges mal gesehen und nun ist er wieder vater doch das kind lebt bei ihm mit seiner frau und nun kommt die eigentliche angelegenheit: er kam auf die glorreiche idee das sorgerecht einzuklagen und nun wollen wir wissen kann er das einfach und was für rechte hat er dann? er wird das kind kaum sehen weil er weit weg wohnt und gezahlt hat er noch nie auch wenn er den titel hat!
In wie weit kann er sich dann einmischen???
Bitte helft uns
von
kathi412
am 18.09.2014, 19:01
Beantragen kann er, bekommen auch... Umgang kann er ebenfalls einfordern aber kein Gericht der Welt wird sagen, dass er das Kind, welches ihn nicht kennt nun jedes WE bei sich haben kann.
Ob er Unterhalt zahlt oder nicht spielt diesbezüglich keine Rolle.
Ich würde meinen der Gute Mann macht viel Wind um nichts. Bei großer Entfernung einen Kontakt aufbauen, an dem er Jahre kein Interesse hatte... sehe ich nicht kommen.
von
mf4
am 18.09.2014, 19:14
Wenn er sich nie um das Kind gekümmert hat, dann hat er keine guten Karten, wenn die KM das sachlich darlegt.
Falls er das Sorgerecht trotzdem bekäme, könnte er wichtige Entscheidungen mittreffen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Elterliche_Sorge_%28Deutschland%29#Getrenntleben_der_Eltern
von
Pamo
am 18.09.2014, 19:27
Woher weiß sie denn von der Idee ?
Raten würde ich zu einem gemeinsamen Termin beim Jugendamt und ihn fragen wie er sich das denn so vorstellt bei einem Kind welches er nicht kennt.
Was heißt weit weg ?
Erster Schritt sollte es sein eine Bindung zum Kind zu bekommen und regelmäßigen Umgang zu beginnen.
von
Sternenschnuppe
am 18.09.2014, 19:47
wir haben es so erfahren aber auch das er keine interesse am kind hat sondern ihr eins reinwürgen will.... ich allerdings bin der meinung das er das nicht so einfach kann und deswegen wollten wir fragen
von
kathi412
am 18.09.2014, 21:10