Alleinerziehend, na und?

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sorgerecht einklagen

Thema: sorgerecht einklagen

hallo zusammen, mich würde mal interessieren, wie die chancen für einen nicht verheirateten vater sind, das sorgerecht einzuklagen. weiss da jemand mehr drüber? ist das für ihn so einfach umsetzbar? seid lieb gegrüsst tanja

Mitglied inaktiv - 28.02.2008, 13:18



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Welche Verbesserung des KINDESwohl soll es bringen, wenn der ledige Vater an der elterlichen Sorgebeteiligt wird? Wenn er DAS dem Richter schlüssig begründen kann, DANN hat er VIELLEICHT eine Chance. Oder anders: der Mutter muß man schon gröbere verfehlungen, die das Kindeswohl stark beeinträchtigen nachweisen, damit der löedige Vater da Chancen hat... Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 28.02.2008, 13:21



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er könnte der mutter garantiert nichts "negatives" nachweisen. es geht lediglich darum, dass er damit nicht einverstanden ist, dass die mutter das alleinige automatisch hat!

Mitglied inaktiv - 28.02.2008, 13:27



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So einen Fall hatte ich hier auch. Der KV hat sich anfangs über mein alleiniges SR aufgedröselt, und nun lässt er sich nicht mehr blicken... *augenroll* Laß ihn doch meinen er hätte da Chancen. Das geteilte SR bekommt der Vater nur, wenn Du zustimmst. Da gibt auch gerichtlich für ihn keine Möglichkeit. Das alleinige SR würde er nur bekommen, wenn die Mutter definitiv nicht in der Lage ist das Kind zu versorgen (z.B. Krankheit, Sucht, etc.) oder die Mutter noch minderjährig ist und mit der Übertragung auf den Vater einverstanden ist. Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 28.02.2008, 13:56



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Ich halte es grundsätzlich auchnicht für "gerecht" aber bei unverheirateten Eltern ist die lage halt einfach komplexer als bei verheirateten... 1.) gibt es nicht automatisch einen "Vater", der muß erst mal bestimmt werden. 2.) Und DANN erst könnte das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt werden. Aber: gäbe es den Automatismus: Vaterschaftsanerkennung = gemeinsame elterliche Sorge, dann wären viele Väter eben nicht (in der Geburtsurkunde eingetragene) "Väter", weil die Mütter die alleinige Machtstellung nicht aufgeben wollen. Fakt ist: ist man verheiratet, hat man eine (in der Regel) gefestigte Familienstruktur und hat sich dauerhaft einander verpflichtet und teilt damit die Sorge auch automatisch. Ist man nicht verheiratet, MUSS die Familienstruktur nicht gefestigt sein. IST sie es dennoch spricht doch nichts gegen eine gemeinsame elterliche Sorge. Ist sie es nicht, halte ich es auch für das Kind für besser, wenn nicht über seinem Kopf Machtspielchen getrieben werden... Viele Grüße Désirée unverheiratet, gemeinsame elterliche Sorge :-)

Mitglied inaktiv - 28.02.2008, 14:17



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nun.. gemeinsame elterliche sorge beinhaltet allerdings auch, dass beide in der lage wären, diese sorge auszutragen! sorry, aber einem mann, der zum einen das kind nicht wollte, danach dann mal eben behauptet, nicht der vater zu sein (wobei er es 100% weiss dass er es ist) und sich bei problemchen tagelang ins koma säuft, der braucht garantiert kein sorgerecht! und das hat auch garantiert nichts mit machtkämpfen zu tun! ich werde diesem mann freiwillig NIEMALS sorgerecht überlassen. habt dank für die antworten/meinungen

Mitglied inaktiv - 28.02.2008, 15:41



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Hi Shinead, ich finde es umgekehrt unmoralisch, einem evtl. engagierten Vater die gemeinsame elterliche Sorge grundlos zu verweigern/vorzuenthalten. Er hat nämlich laut Gesetz ohne gemeinsame elterliche Sorge nicht ''die Pflicht und das Recht, für das Kind zu sorgen'. MfG Richie

Mitglied inaktiv - 28.02.2008, 15:46



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nun.. er kann sich ja auch ohne "sorgerecht" um sein kind kümmern, wenn er denn will ;o) ein umgangsrecht hat er doch! das kann ihm auch keiner nehmen.

Mitglied inaktiv - 28.02.2008, 16:03



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Tja, da haben wir halt einfach andere Ansichten. Damit kann ich leben. *gg* Ich bin froh, dass ich das alleinige Sorgerecht habe, da der KV sich hier seit 7 Monaten (mein Sohn ist 1 Jahr alt) nicht mehr blicken lässt. Nicht sehr verantwortungsvoll... Gruß Corinna die froh wäre, wenn der KV sein Besuchsrecht wahrnehmen würde...

Mitglied inaktiv - 28.02.2008, 20:58



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Hi MissyJo, Sorgen und Umgehen sind zweierlei Schuh, das weißt Du doch. Woher soll er denn wissen, ob er noch in 2-3 oder x Jahren Umgang haben 'darf'? Woher weiß er denn, daß Du in 2,5 oder 9 Jahren nicht zum neuen Lover 600 Km weit wegziehst und den Umgang unmöglich machst? Umgang ist doch was ganz Anderes als Sorgen! MfG Richie

Mitglied inaktiv - 28.02.2008, 22:50



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Hi Shinead, das ist das Beste, was er tun kann bei einer Mutter, die dem Vater verwehrt, die ''Pflicht und das Recht fürs Kind zu sorgen'' zu haben. Ein Elternteil ohne elterliche Sorge zu belassen ist wie eine sich selbst erfüllende Prophezeihung. MfG Richie

Mitglied inaktiv - 28.02.2008, 22:55



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*gähn* Welch passendes Argument... Die Weigerung sein Kind zu sehen ist also eine direkte Folge meines alleinigen Sorgerechtes? *krümelwegvorlachen* Der Vater hat mich noch nicht mal danach gefragt! Als ich ihm die Imfpunterlagen in die Hand drückte und ihm gesagt habe, er möge die doch mal durchlesen, er würde sich damit ja besser auskennen als ich (er ist Biologe) da bekam ich als Antwort, dass ich das schon machen würde. Ganz ehrlich, er ist ein A***, denn er ignoriert seinen Sohn! Und das liegt ganz allein in seinem Verantwortungsbereich! Elterliche Sorge beschränkt sich nicht auf Unterschriften... Auch ohne die Erlaubnis über Kindergarten, Schule oder Bankverbindung unterschreiben zu dürfen kann man Sorge für sein Kind tragen. Schlussendlich ist doch der Hauptperson der rechtliche Hintergrund vollkommen schnurz! Corinna

Mitglied inaktiv - 28.02.2008, 23:53



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hallo richie, ich denke, dass du nicht wirklich in der lage bist HIER eine situation zu beurteilen :o) ich habe mit meiner grossen tochter und ihrem vater das gemeinsame sorgerecht und wir leben sehr gut damit! dieser ist auch kein quartalssäufer, sondern ein pflichtbewusster vater! du scheinst sehr verbittert zu sein und vergleichst äpfel mit birnen. mfg tanja

Mitglied inaktiv - 29.02.2008, 08:59



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Hallo Shinead, Umgang und Kontakt sind als evtl. 'wichtige' Angelegenheit des Kindes nunmehr mit aleiniger elterlicher Sorge Deine Angelegenheit. So Impfunterlagen zu geben hat ja nur eine läppische Alibifunktion für Dich, um sagen zu können: ""Seht, sogar das interessiert ihn nicht. Was für ein schlechter Vater!" MfG Richie

Mitglied inaktiv - 29.02.2008, 10:15



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Hallo MissyJo, ich habe nicht geschrieben, daß ich in der Lage sei, die Situation 'richtig' zu beurteilen. Ich antworte nur auf Deine 'Argumente'. D u vergleichst doch Äpfel mit Birnen, also Sorge mit Umgang. Wo vergleiche i c h Äpfel mit Birnen. Bleib doch mal sachlich, wenn möglich. MfG Richie

Mitglied inaktiv - 29.02.2008, 10:19



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..bitte bin ich UNsachlich?? *amkopfkratz* letztendlich kenne nur ich diesen mann und kann eine situation (die von mir erfragte) einschätzen. mir ging es bei der ausgangsfrage ums SORGERECHT! ein säufer ist m.E. nicht wirklich GUT in der lage SORGE zu tragen! er soll sich da lieber mal um sich selbst SORGEN! umgangsrecht wird er bekommen. erstmal in verbindung mit dem JA! von daher verstehe ich all deine "argumente" überhaupt nicht! kommst daher mit "600 km weit weg zu ziehen".. das ist doch an den haaren herbei gezogen ;o) aber egal.. mir liegt es fern mich hier mit dir zu "streiten" da reicht mir der stress mit dem ERZEUGER! mfg tanja

Mitglied inaktiv - 29.02.2008, 10:41



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.. wie du hier in die bresche springst :o) und solche "väter" (eigentlich dürften sich solche männer nicht väter nennen) noch verteidigst.

Mitglied inaktiv - 29.02.2008, 10:48



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Hi, MissyJo, unsachlich bist Du 1., indem Du über einen persönlichen Zu-/Umstand von mir Mutmaßungen anstellst: ***''du scheinst sehr verbittert zu sein und vergleichst äpfel mit birnen''*** und 2. das belegende Zitat für die Vorhaltung, ich vergleiche Äpfel mit Birnen, schuldig bleibst. Im Ausgangsposting war auch nicht die Rede davon, daß der Vater Quartalssäufer oder Alkoholiker sei. Die Infos hast Du nachgeschoben. Woher hast Du denn Deine entsprechenden 'Diagnosen'? MfG Richie

Mitglied inaktiv - 29.02.2008, 13:03



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Hi, MissyJo, ich verteidige nicht den Vater, sondern ich setzte mich mit Deiner Argumentation auseinander. MfG Richie

Mitglied inaktiv - 29.02.2008, 13:07



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in dem ich dir was "schuldig" bleibe, heisst es doch deswegen noch lange nicht, dass ich unsachlich bin ... tz tz lassen wir es gut sein richie :o) denke, dass wir uns da nicht einig werden und auch nicht müssen :o) meine "diagnosen" sind im übrigen sogar ärztlich bestätigt , da ich ihn selbst von der intensivstation nach solch einer 4-tage-non-stop-sauferei abgeholt habe! LEIDER abgeholt habe... aber auch da.. jetzt ja egal. ich hab nur positives durch das JA erfahren und meine zukünftigen ansprechpartner werden nun diese auch sein! denn NUR DORT bekommt man SACHLICHE und rechtlich korrekte auskunft :o) dir alles gute!

Mitglied inaktiv - 29.02.2008, 13:10



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.. wünsch ich alles gute :o)

Mitglied inaktiv - 29.02.2008, 13:12



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Hi MissyJo, in einer sachlichen Diskussion, zumal in einer schriftlichen wie hier, muß man schon zum Beleg einer Behauptung, hier ''Äpfel mit Birnen'', das entsprechende Zitat bringen, zumal auf Nachfrage. MfG Richie

Mitglied inaktiv - 01.03.2008, 19:25



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Hallo MissyJo, danke für die guten Wünsche. Ich wünsche Dir und Deinem Kind auch alles Gute mit einem alkoholkranken Vater und daß er bald zur Genesung kommt. MfG Richie

Mitglied inaktiv - 01.03.2008, 19:27



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hab grade keine zeit die anderen antworten zu lesen...aber er hätte nur chancen, wenn die mutter, alkohol/ drogensüchtig sit, ode rihr kind offensichtlich verwahrlosen lässt. ansonsten keine chance, wollte der papa von meinem auch mal versuchen, nur um mir eins auszuwischen, aber da wäre er nicht weit gekommen!

Mitglied inaktiv - 28.02.2008, 17:50



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...mein Anwalt hat gesagt,solange ich keine Drogen nehme,man ohne sich zu ekeln meine Wohnung betreten kann und ich nicht auf den Strich gehe,hat er keine Sonne. Wir haben gemeinsames Sorgerecht.Eigentlich wollte ich das gar nicht weil ich Angst hatte,dass es bei einer Trennung zu Problemen kommen wird und er das Kind benutzt um mir andauernd eins auszuwischen...Was soll ich sagen???ich kann Hellsehen ;-) Es war aber auch zu blöd auf dem Jugendamt.Er hat die Vaterschaft anerkannt und die Tante sagt dann zu mir "Dann können Sie ja jetzt im Gegenzug dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen!"Tja,wie sollte ich aus der Nummer wieder raus?In dem Moment lief es ja ausnahmsweise gut mit uns und ich hab ja gesagt.Nochmal würde ichs nicht tun!!!Denn jetzt hab ich ewig Drama mit meinem Ex.

Mitglied inaktiv - 28.02.2008, 20:47



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Hat mein Ex damals auch "angedroht" . Als ich im vierten Monat schwanger war oder so. Telefonierte daraufhin mit jemanden vom Jugendamt Der sagte, er könne sich den besten Anwalt Deutschlands nehmen, wenn nichts negatives vorliegt, bekäme er NIE das Sorgerecht. Liebe Grüße Judith

Mitglied inaktiv - 29.02.2008, 09:45



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so .. das hätte ich vielleicht mal eher tun sollen! hatte gerade ein sehr informatives, klärendes gespräch mit dem für uns zuständigem JA. das sorgerecht bleibt - wenn ich es so will - auf jeden fall bei mir OHNE WENN UND ABER! beantragen kann er was er will. nur damit durchzukommen bleibt zu bezweifeln ;o) somit ist´s für mich jetzt geklärt :o) danke euch allen!

Mitglied inaktiv - 29.02.2008, 11:45