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Geschrieben von BlazingLight am 10.04.2004, 22:31 Uhr

Sorgerecht-Umzug Sozialwohnung

Hallöchen
ich bin, wie wohl alle hier, alleinerziehend. Mein Sohn ist jetzt gerade 8 Monate alt geworden und ich muss sagen, wir kommen ohne den "Erzeuger" super zurecht (klar,...das finanzielle mal abgesehen)...Nun aber zu meiner Frage: ER möchte das Sorgerecht haben, jedoch NUR auf dem Papier,denn das würde für ihn (wie sagte er?)"a bisserl mehr aufm konto geben".....(ihm hat echt jemand ins hirn geschissen, sorry...aber anders kann ich es nicht beschreiben). Ich muss dazu anmerken, er hat Luca seit der Geburt EINMAL gesehen. Und er ist sowas von geldgierig...er pocht jetzt richtig drauf dass ich klein beigebe...aber da hat er sich geschnitten (nicht dass ihrs falsch versteht, er kann seinen sohn jederzeit sehen -aber er hat ja nie zeit) er möchte eben NUR dass es auf dem PAPIER steht....kann er sowas "einklagen" oder auf dem jugendamt irgendwie machen ohne dass ich bescheid weiß??kenn mich damit nämlich absolut nicht aus. kann mir da jemand helfen? denn ich möchte auf keiiiiiiiiiiiiiiinen fall dass er auch nur für EINEN Tag Luca bekommt (jedenfalls jetzt noch nicht).
und dann hab ich da noch eine frage....wie ist das mit einer sozialwohnung...wieviel qm darf die betragen? und wieviel darf sie kosten? und....gibt mir das sozialamt wohnungen vor oder kann man selbst auf die suche gehen? denn ich wohne immer noch zuhause und möchte doch wieder allein mit luca wohnen....also...ich bin auf euere hilfe angewiesen,......HILFEEEEEEEEEEEE!!!!!

danke schon mal im vorraus
Nicole

 
5 Antworten:

Re: Sorgerecht-Umzug Sozialwohnung

Antwort von engeltraene am 11.04.2004, 11:13 Uhr

hallöchen nicole,

na, das ist ja ganz schon dreist von deinem ex :-(

soweit ich glaube, kann er das auf keinen fall ! sollte er es versuchen, nimm dir auf jeden fall einen anwalt! den brauchst du auch nicht bezahlen, wenn du kein eigenes einkommen hast und bekommst PKH!
aber ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, dass es soweit kommt und er überhaupt so etwas beantragt! um das alleinige sorgerecht zu bekommen, müsste schon EINIGES vorgefallen sein! wenn ihr verheiratet seid, habt ihr erstmal weiterhin das gemeinsame sorgerecht und wenn dein sohn bei dir lebt, hast du das "aufenthaltsbestimmungsrecht im einzelnen", was soviel bedeutet, dass du die alltäglichen dinge selbst entscheiden kannst! wichtige dinge (wie schule, operation etc) müsst ihr dann zusammen entscheiden!

zu der wohnung:

dir würden mit einem kind bis zu 60 qm zustehen! auch gibt es eine mietgrenze, die mir bei 2 personen aber nicht bekannt ist! das kannst du alles beim zuständigem SA erfahren!
du kannst dir (so war es jedenfalls bei mir) natürlich selbst eine wohnung suchen, sofern sie diese bestimmungen nicht überschreitet!
das SA muss nur VOR mietvertragunterzeichnung die wohnung genehmigen! bei mir war die wohnung von einer grossen gesellschaft (viterra), die eigentlich sehr gerne SHE nehmen, da garantiert ist, dass sie die miete auch bekommen (das SA zahlt direkt an die viterra!)!

drück dir für alles die daumen

liebe grüsse und schöne ostern

tanja (mit lea-maus 6j und DiJo 6 m)!

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Re: Sorgerecht-Umzug Sozialwohnung

Antwort von n_tim am 11.04.2004, 20:16 Uhr

Hallo
Wir (tim und ich) haben einen Wohnberechtigungsschein für 70qm genehmigt bekommen. Aber da wir uns eine ungebundene Whg genommen haben dürfen wir in unsere Stadt die Miete ohne Heizung und Strom nicht mehr wie 385 € betragen. Unsere kostet 397 € so das ich den Rest selber trage .
LG Nicole

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70 qm ? mit "nur" 2 personen???

Antwort von engeltraene am 12.04.2004, 11:25 Uhr

hallöchen!

ich denke, das war aber dann eine RIESENAUSNAHME!!

ich musste schon 2 mal einen WBS beantragen (beide male noch mit 1 kind) und ich habe jedesmal nur 60 qm oder 2,5 raum genehmigt bekommen!

die 2,5 raum hätten etwas mehr qm haben dürfen und die 60 qm hätten 3,5 raum sein können! komische logik, doch ist so!

versteh ich irgendwie nicht, dass in anderen städten so unterschiede sein können *grübel*

aber sei dir von herzen gegönnt!

liebe grüsse
tanja

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Re: engeltraene

Antwort von n_tim am 12.04.2004, 13:01 Uhr

Hallo
Die vom Wohnungsamt hat es mir so erklärt das es an der Art des ausfüllens des Antrags liegt.
Jetzt wohnen wir in 64 qm und liegen nur gering über die zulässige Miete.
Die Wohnung ist auch nicht an den WBS gebunden.

In welcher Stadt wohnst du oder Bundesland?
Gruß Nicole

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@ nicole / n_tim

Antwort von engeltraene am 12.04.2004, 22:09 Uhr

Hallöchen Nicole,

wir wohnen in NRW (Bochum)!

Als ich damals mit meiner grossen Tochter noch alleine eine Wohung beziehen wollte, hatte die, die mir wirklich richtig gut gefallen hat ebenfalls 64 qm verteilt auf 3,5 Raum und mir hat man diese Wohnung NICHT genehmigt! Allerdings nicht vom Sozialamt, sondern vom Wohnungsamt! Damals war ich noch nicht SHE! Leider heute ja :-(

Ich beneide Dich nicht um Deine grössere Wohnung trotz WBS (mittlerweile hab ich ja auch 76 qm *freu*)! Find´s toll, dass es so geht! Aber wie gesagt, ist es schon merkwürdig, dass die Städte da Unterschiede haben!

Liebe Grüsse

Tanja

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