Hallo an Alle, ich habe ein bisschen komplizierte Fragen. Es geht um eine deutsche Frau (Schwanger) die NIE in DE gewohnt hat (momentan im Ausland). Der Freund von ihr ist Ausländer (EU) und hat in DE auch nie gewohnt. Beide wollen nach DE kommen - Sie zuerst in 5 SM und er kurz vor dem Geburt. Im Jobcenter habe ich eine Info bekommen dass er als Ausländer hier als Urlauber betrachtet wird und erst ab dem Zeitpunkt wenn er die Vaterschaft annerkennt wird als Familienmitglied betrachtet und kann sich als Arbeitsuchende melden. Sie dagegen wenn Sie vor der Geburt nach DE kommt wird sie als Alleinerziehnder Mutter betrachtet bis er das Kind annerkennt. Beide haben nicht genug Geld um in DE ein neues Leben zu beginnen. Meine Fragen sind: 1. Wenn sie nach DE kommt, braucht sie stattliche Unterstützung, wo und was muss sie beantragen (Arbeitsamt oder Sozialamt)? 2. Wie kriegt sie eine Wohnung? Wie ich vermute bevor sie sich bei A-Amt oder S-Amt meldet muss sie sich in DE anmelden aber ohne Wohnung kann sie es nicht oder nach dem sie ankommt soll sie sich zuerst bei der zuständige Stelle melden und gibt es irgendwelche Sozialwohnungen? Es wäre so ob Deutsche die keine Familie hier hat, kehrt zurück und braucht Unterstützung. 3. Wie gross kann die Wohnung sein (wenn sie es beantragt vor dem Geburt)? Nach dem Geburt werden doch 2 Erwachsene und 1 Kind dort leben müssen. 4. Welche Leistungen muss sie beantragen (vor dem Geburt für sich und auch nach dem Geburt für das Kind)? wie zb. Erstaustattung, Wohngeld usw? 5. Wie sieht mit der Mutterschaftszeit usw nach der Geburt. Wann muss sie wieder arbeiten gehen usw. Für jegliche Antwort werde ich mich sehr freuen. Wenn was anderes zu betrachten ist bitte noch dazu schreiben. Danke :)
von Lunita am 13.01.2014, 19:05