Alleinerziehend, na und?

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Schwanger und kommt nach DE, zukunftiger KV (Ausländer) nachkommt (nicht verheir

Thema: Schwanger und kommt nach DE, zukunftiger KV (Ausländer) nachkommt (nicht verheir

Hallo an Alle, ich habe ein bisschen komplizierte Fragen. Es geht um eine deutsche Frau (Schwanger) die NIE in DE gewohnt hat (momentan im Ausland). Der Freund von ihr ist Ausländer (EU) und hat in DE auch nie gewohnt. Beide wollen nach DE kommen - Sie zuerst in 5 SM und er kurz vor dem Geburt. Im Jobcenter habe ich eine Info bekommen dass er als Ausländer hier als Urlauber betrachtet wird und erst ab dem Zeitpunkt wenn er die Vaterschaft annerkennt wird als Familienmitglied betrachtet und kann sich als Arbeitsuchende melden. Sie dagegen wenn Sie vor der Geburt nach DE kommt wird sie als Alleinerziehnder Mutter betrachtet bis er das Kind annerkennt. Beide haben nicht genug Geld um in DE ein neues Leben zu beginnen. Meine Fragen sind: 1. Wenn sie nach DE kommt, braucht sie stattliche Unterstützung, wo und was muss sie beantragen (Arbeitsamt oder Sozialamt)? 2. Wie kriegt sie eine Wohnung? Wie ich vermute bevor sie sich bei A-Amt oder S-Amt meldet muss sie sich in DE anmelden aber ohne Wohnung kann sie es nicht oder nach dem sie ankommt soll sie sich zuerst bei der zuständige Stelle melden und gibt es irgendwelche Sozialwohnungen? Es wäre so ob Deutsche die keine Familie hier hat, kehrt zurück und braucht Unterstützung. 3. Wie gross kann die Wohnung sein (wenn sie es beantragt vor dem Geburt)? Nach dem Geburt werden doch 2 Erwachsene und 1 Kind dort leben müssen. 4. Welche Leistungen muss sie beantragen (vor dem Geburt für sich und auch nach dem Geburt für das Kind)? wie zb. Erstaustattung, Wohngeld usw? 5. Wie sieht mit der Mutterschaftszeit usw nach der Geburt. Wann muss sie wieder arbeiten gehen usw. Für jegliche Antwort werde ich mich sehr freuen. Wenn was anderes zu betrachten ist bitte noch dazu schreiben. Danke :)

von Lunita am 13.01.2014, 19:05



Antwort auf Beitrag von Lunita

Hallo, 1. Sie kann grundsätzlich arbeiten, daher ist das Arbeitsamt für sie zuständig. 2. Mit städtischen Sozialwohnungen schaut es nicht mehr so gut aus wie früher mal. Die haben viele Städte verkauft, nur noch einige Notunterkünfte behalten für völlig mittel- und obdachlose Menschen. Da wo es Arbeit gibt, sind die Mieten hoch, da wo die Mieten günstig sind, gibt es keine Arbeit . . . Der Vater kann die Vaterschaft auch jetzt schon, vor Geburt des Kindes, anerkennen. Kann ihnen das helfen? Als was können die Beiden denn arbeiten?

von Franke am 13.01.2014, 19:18



Antwort auf Beitrag von Lunita

Da wird die Deutsche Botschaft vor Ort sicherlich Auskunft geben wie das gehen kann. Aus welchem Grund wollen sie denn nach Deutschland wenn sie noch nie hier war ?

von Sternenschnuppe am 13.01.2014, 19:31



Antwort auf Beitrag von Lunita

Hallo, alles viel zu kompliziert. Ich an deren Stelle würde da bleiben, wo sie jetzt sind. Er kann weiter arbeiten, sie bis zur Geburt auch. Nach der Geburt kann zumindest er unverändert weiter arbeiten und für den Familienunterhalt sorgen. Alles Gute!

Mitglied inaktiv - 13.01.2014, 19:38