Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe eine 10 Wochen alte Tochter. Gehe seit dem 15 September zur Abendschule mein Abitur nachmachen. Das Sozialamt zahlt mir meine Miete. Habe nun heute ein Schreiben vom Sozialamt bekommen dass ich Bafög beantragen soll. Bei Bafög wir ja das Geld von meinen Eltern angerechnet, und höchstwahrscheinlich müssen sie dann für mich zahlen. Habe aber mit meinen Eltern nichts zu tun und möchte auch kein Geld von ihnen haben, habe schließlich eine Tochter und führe mein eigenes Leben. Was soll ich machen , will unbedingt mein Abitur zu ende machen und muß es ja dann wohl höchstwahrscheinlich aufgeben. lieben gruß magda
Hi Magda, hier geht es um die Form des Schülerbafögs, und da läuft es z.T. anders. Inwieweit auch da Deine Eltern herangezogen werden, weiß ich nicht genau. Eines steht allerdings fest: Bafög ist ein sogenannter vorrangiger Anspruch, den DU prüfen lassen MUßT. Dabei wird nicht auf Befindlichkeiten Rücksicht genommen, ob Du mit Deinen Eltern etwas zu tun haben willst oder nicht. Sozialhilfe als nachrangiger Anspruch tritt für Menschen ein, die sich nicht selbst helfen können (so das Gesetz). Du kannst Dir möglicherweise z.T. helfen durch Antrag auf Bafög. Das ist die Schiene, ein Wahlrecht zwischen Sozialhilfe und Bafög gibt es nicht. Bei Weigerung wird Sozialhilfe abgelehnt. Gehe zur Bafögstelle und frage da nach. Ich wünsche Dir viel Erfolg! :-) Viele Grüße Ralph/Snoopy
Hi! Habe auch das Abi am Abendgymnasium gemacht und deswegen gute Neuigkeiten: Dir steht wenn Du auf der Abendschule bist, ELTERNUNABHÄNGIGES BaföG zu, d.h., Du kannst den Antrag stellen, ohne Daten Deiner Eltern abgeben zu müssen! Da muss auch nicht der ganze Satz zurückgezahlt werden, soweit ich weiß! Viel Glück! Angry
Hallo Magda, ich hoffe in den letzten 6 Jahren hat sich nichts geaendert und es ist nicht von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ich hab naemlich mein Abi auf dem Kolleg nachgemacht (4 Jahre). 1.) Also bis zum Realschulabschluss gibts nur elternabhaengiges Bafoeg (war bei mir das erste Jahr). Keine Rueckzahlung. 2.)Danach ist das Bafoeg elternunabhaengig und muss ebenfalls nicht zurueck bezahlt werden. 3.) Kind hatte ich damals noch keins und somit kenne ich nur denn Fall wenn man Bafoeg beim Studium bekommt. Beim Bafoeg fuer Studenten ist das Bafoeg mit Kind etwas geringer als das Bafoeg ohne Kind. Man bekommt naehmlich nur den halben Mietzuschuss, da das das Kind ja keinen Anspruch auf Bafoeg hat, aber die Haelfte der Wohnung in Anspruch nimmt :-(. 4.) Dein Kind hat somit Anspruch auf Wohngeld und Sozialhilfe. Also keine Panik und viel Erfolg in der Schule! Karin
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