Mitglied inaktiv
Endlich ist mein Termin zur Scheidung der Ehe und des alleinigen Sorgerechts da! Habe lang genug gewartet!Siehe mein Schreiben vom 7.4... Nun steht in diesem Schreiben,das ich meine Tochter mitbringen soll-sie ist 6 Jahre alt geworden.... Frage:was genau soll sie da? Worauf bereite ich sie vor? Muss sie ihren Erzeuger sehen? Wie lange dauert diese Anhörung so? Ist ihre Aussage so bindend,das ich nach all dem Theater evtl.nicht das alleinige Sorgerecht bekäme? Wer führt dieses Gespräch? Wäre toll,wenn sich einer mit so einer Problematik auskennt....... Vielen Dank im Vorraus!!
Hallo Wir hatten im Oktober einen Termin wegen dem Aufenthaltsbest. Tim damals 2,5 mußte auch mit.Wenn ich ihn nicht mitgebracht hätte, hätte mein Mann später das Urteil anfechten können. Tim wurde nicht befragt. Aber es war schwer für ihn da Papa nicht bei ihm sitzen durfte. LG Nicole
Hey! Wie?Der Kleine musste mit und dann geschah nichts?? Was hat denn das für einen Sinn? Ja,genau das meine ich-dies "sehen müssen",obwohl es ja scheinbar bei Euch noch so geht..?
Hey Sehen? Bei Euch es noch geht... Er har das Recht laut Gesetz, aber bei mir mitlerweile alle Rechte verspielt.... Was er ihn zumutet ist unbeschreibbar... Gerne würde ich in meinem Fall auch Robs Meinung teilen , aber leider fällt es mir sehr schwer....... Ich bin selber ein Scheidungskind und weiß warum ich mir ein gutes Verhältnis wünsche, aber bei uns geht es nur auf kosten des kleinen........
Hallo! Die Väter sind leider fast immer die "Gearschten"-in unserem Fall darf man aber sagen,das es auch Ausnahmen gibt..meine Zwerge litten Monatelang unter Schlafstörungen,ich durfte nicht einmal allein auf die Toilette gehen uuu...in Deutschland müsste diesbezüglich eine Änderung des Gesetzes her,aber unsere Mühlen mahlen langsam..wenn es auf den Rücken der Kinder ausgetragen wird,ist das sowas von erbärmlich..ich werde auf alle Fälle schützen,so gut es geht...kannst Du denn noch was erreichen,in Deinem Fall? LG!
Hallo Anke, wahrscheinlich will sich der Richter sich nur kurz ein Bild machen und vielleicht kurz mit dem Kind sprechen. Das wichtigste steht ja in den Akten. Ob bei diesen Termin alles gleich geregelt ist oder noch weitere Termine notwendig sind, entscheidet der Richer. Auf alleiniges Sorgesrecht wird eher selten entschieden. Aber was soll dieser Spruch "muss mein Sohn sein Erzeuger sehen?" Ein Kind hat ein Vater, mit dem soll es regelmässigen Kontakt haben! Auch wenn DU ihn nicht mehr leiden magst! Gruss, Rob
Hallo Rob! Mach Dir die Mühe und lese mein Schreiben vom..ich glaube..7.April.... dann wirst Du vielleicht verstehen,warum ich nicht möchte,das meine TOCHTER-grins..ihren Erzeuger sieht..im übrigen habe ich heute erfahren,das unsere Chancen recht gut stehen,das Sorgerecht allein zu bekommen..kannst ja mal Daumen drücken.. Gruß!
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