Thema:
Unterhaltsvorschuss
Hallo, ich brauche einen Rat, ich lebe mit meinen Jungs, 4 und 6 Jahre allein und beziehe Unterhaltsvorschuss vom Amt für die Jungs. Jetzt möchte ich mit meinem Freund zusammenziehen, jedoch nicht heiraten und keine Lebensgemeinschaft eintragen lassen etc. Bekomme ich den Vorschuss weiterhin? Wer hat Erfahrungen damit? Vielen Dank und lieben Gruß, G.
Mitglied inaktiv - 02.03.2009, 17:14
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ja. erst wenn du heiratest gibts nichts mehr.
oder wenn er ausläuft. könnte beim großen bald sein.
Mitglied inaktiv - 02.03.2009, 17:17
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Wenn sie heiraten würde dann bekäme sie keinen UH mehr für sich aber die Kids schon. Der UH-V fällt doch nur weg, wenn der neue Partner die Kids adoptiert... oder hab ich da ne falsche Info?
lG Kerstin
Mitglied inaktiv - 02.03.2009, 17:24
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wenn du heiratest, fällt der unterhaltsvorschuss für die kinder weg, da braucht der neue mann gar nicht zu adoptieren....
Mitglied inaktiv - 02.03.2009, 17:30
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oh... danke für die Info... gut, daß ich kein Fan vom Heiraten bin.
lG Kerstin
Mitglied inaktiv - 02.03.2009, 17:31
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Der UH hat so wie der UH-Vorschuss nichts mit den Einkünften der Mutter oder des Partners zu tun sondern hängt nur vom Einkommen des KV ab.
Wär ja noch schöner, dann würde uns kein Kerl mehr wollen ;o)
lG Kerstin
Mitglied inaktiv - 02.03.2009, 17:20
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http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=42954&ccheck=1
Es stimmt also da du dann nicht mehr Alleinerziehend bist , du verlierst ja auch die Steuerklasse 2 .
Dafür reicht es schon nur zusammen zu wohnen .
Gruß
Anja
Mitglied inaktiv - 02.03.2009, 22:54
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Hallo, danke euch, für die Antworten, dann kann ich ja jetzt beruhigt Umzugspläne schmieden. Lieben Gruß, G.
Mitglied inaktiv - 03.03.2009, 19:00