Atombiene
Hallo zusammen,
Ich bin gerade am recherchieren, aber vielleicht kann mir hier ja schon eher jemand helfen.
Die Sache ist etwas kompliziert. Im Grunde würde ich gerne wissen, welche Rechte der Vater in folgender Situation hat: sie ist schwanger und beide sind nicht verheiratet. Sie hat sich von ihm getrennt und verweigert nun jedes Auskunftsrecht bzgl. des ungeborenen Kindes. Nun teilt sie ihm mit, dass sie an seiner Vaterschaftst zweifelt. Er glaubt ihr das nicht und möchte alles dafür tun, um sein Kind kennenlernen zu können. Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass sie ihn einfach nicht als Vater angibt und ihm den Kontakt so schwer wie möglich gestaltet.
Was kann er also tun, um möglichst früh seinen Umgang mit dem Kind wahrnehmen zu können? Geht das erst nach Vaterschaftstest oder ggf. sogar vorher? Sorgerecht kann er wohl auch erst nach Test einklagen, aber wie lange dauert so ein Test eigentlich?
Danke schon mal für eure Mühen!
Liebe Grüße und frohe Weihnachten
Das Jugendamt wird ihn mit offenen Armen empfangen wenn sie tatsächlich keinen Vater angibt. Wenn sie die Vaterschaft nicht anerkennen lassen will läuft das Ganze über Gericht mit einem Vaterschaftstest. Geht meiner Erfahrung nach ziemlich schnell. Ihr blüht großer Ärger wenn sie ihr Wissen um eine Vaterschaft verheimlicht zumindest wenn sie irgendwelche Gelder beantragt
Hallo, Ein Recht auf Auskunft hat er noch nicht. Er hat rechtlich bislang nichts mit dem Kind zu tun, solange es keine Vaterschaftsanerkennung gibt. Wenn die Mutter ihn als Vater nicht angibt, muss er auch keinen Unterhalt bezahlen. LG luvi
...er hat im Moment keine Rechte, weil es das Kind schlicht und ergreifend noch nicht gibt. Nach dem Recht ist das Baby im Moment noch gar kein "eigenständiges Lebewesen", sondern nur Teil des müttlerlichen Körpers... Wie er zu seinem Recht kommt, haben die anderen schon geschrieben...aber alles greift erst, wenn das Babylein dann tatsächlich geboren ist. Bleibt zu hoffen, dass die werdende Mutter diese Zeit jetzt nicht nutzt, irgendwelche Tatsachen zu schaffen, wie z. B. ans andere Ende des Landes ziehen, oder schnell jemand heiraten (der dann rechtlich, da bei Geburt mit Kindsmutter verheiratet erst mal automatisch als Vater eingetragen wird)
Der potenzielle KV hat derzeit keinerlei Rechte. Sollte er der Vater sein, so hat er nach der Geburt ein Recht auf Umgang. Dadurch, dass die Eltern nicht verheiratet sind, hat er kein Sorgerecht. Dies könnte er, wenn die Vaterschaft bewiesen wurde, einklagen. Wie groß der Erfolg hier ist, kann ich nicht beurteilen. Wenn er die Vaterschaft bewiesen haben will, kann er dies ebenfalls über das Gericht machen, sodass es von offizieller Seite bestätigt wird. Während der SS hat er auch kein Recht auf Auskunft. Also folgende Reihenfolge: - sich beim JA melden und erklären,dass man glaubt der Vater zu sein - bei Gericht eine Vaterschaftsfeststellung beantragen - wenn Vaterschaftsfeststellung positiv war, Umgänge klären ggf. bei Gericht beantragen - ggf. Sorgerecht nach der Geburt bei Gericht beantragen
Ich danke euch vielmals für eure Ratschläge, die haben schonmal geholfen. Um rechtlichen Rat kommt er ohnehin nicht rum und wir haben noch einige Infos aus dem Netz ziehen können.
Schönen Abend euch
vom rechtlichen mal weg ...wäre es denn nichteinfacher ,wieder kontakt zur mutter zu suchen( niht beziehungstechnisch, das ist klar) aber um unterstützung zuzusichern und um interesse am kind zu bekunden . einen veruch ist es wert und erleichtert dann im mnachgang vielleicht vieles
Das hat er natürlich auch schon versucht und das stand auch nie in Frage. Sie blockt aber jeglichen Kontakt ab und kam jetzt eben mit der Geschichte, es sei vielleicht nicht sein Kind, uns Eck. Für ihn steht aber fest, dass er sich um sein Kind kümmern möchte.
kann er denn unterhalt zahlen oder bekommt sie auf jeden fall unterhaltsvorschuß? was war der ganzen sache den voraus gegangen? da ändert nichts an der rechtslage aber am verständnis für die frau und die daraufolgende handlungsweise seinerseits
Also er kann und möchte Unterhalt zahlen und sie und das Kind unterstützen. Theoretisch braucht sie allerdings keinen Unterhalt, ihre Familie ist sehr wohlhabend. Deswegen würde ihr es auch nicht weh tun, wenn sie auf das Geld verzichtet. Es ist schwer zu sagen, was der Auslöser war. Sie kannten sich noch nicht lange, waren aber sofort verliebt. Alles war harmonisch und sie waren sich so sicher, eine Familie gründen zu wollen. Für sie war er der Richtige. Dann wurde sie schwanger (gewollt) und es hat sich plötzlich geändert. Es kam zu Streitigkeiten und plötzlich war er "raus". Ich glaube auch nicht, dass sie ihm entgegen kommen wird, eher wird sie ihm so viele Steine wie möglich in den Weg legen. Mich stimmt das traurig. Vor allem für das ungeborene Kind, das einen Vater haben könnte.
Sie kann / darf eigentlich nicht auf Unterhalt verzichten, da der dem Kind zusteht. Bis das Kind 18 ist, ist sie ausschließlich für den Betreuungsunterhalt zuständig. Sie muss sich kümmern und er muss alle Kosten für das Kind tragen. Tatsächlich wird sicher einiges an ihrem Geld dem Kind zukommen. Ihr Vermögen und das der Familie spielt bis zur Volljährigkeit gar keine Rolle.
ist es möglich ,das die familie der werdenden mutter interveniert? vielleicht empfinden sie ihn nicht passend als man für ihre tochter... gegen eine ganze familie zu kämpfen ist immer schlecht aber trotzdem machbar, mit einem langen atem
ach mei, da fließt noch viel wasser die Isar runter, bis das Kind auf der welt ist und die mutter sich vll auch noch anderweitig entscheidet. ich hatte auch mal so krause Ideen mit dem vater von kind1 und was habe ich gemacht? brav alle fragen des Jugendamts beantwortet. an seiner stelle würde ich auf alle fälle einen vaterschaftstest machen lassen, dann ist das für immer unstrittig.
Die letzten 10 Beiträge
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln
- Freundin 36 verstorben mit 7 Monate alten Zwillingen allein
- Sie vermisst ihren Papa ….
- Trotz Jugendamt zusammenziehen mit Kind
- Umzug in die Heimat - eure Erfahrungen
- Kindergartenkosten
- Kindsunterhalt: Druck vom Kindsvater und vom Jugendamt
- Tochter wünscht keinen Kontakt zum Vater