minimann
Hi... wo kann ich nachlesen, welche Rechte man im Job hat, als AE?! Zum Beispiel andere Arbeitszeiten, bestimmte Tage arbeiten oder oder oder. Würde mich einfach mal interessieren. Geht mir nicht darum, irgendwas auszunutzen. Versteht mich einer? *lach* Danke und lg
wäre mir neu, dass es Sonderrechte für alleinerz. Arbeitnehmer gibt
Hallo, ich kenne auch keine Sonderrechte für alleinerziehende Arbeitnehmer -- schön wäre es manchmal.
ich wüsste nicht, was man an sonderrechten hätte...das einzige, was mir einfällt, ist, dass man 20 kindkranktage hat, die von der versicherung übernommen werden. bei uns im betrieb wird schon rücksicht auf die alleinerziehenden genommen, aber keine/r von uns würde auf irgenwelche regelungen pochen, die vorher mal gegolten haben. lg sandra
nö, so ganz verstehe ich das nicht - alleinerziehend und berufstätig bedeutet nicht unbedingt extrawurst. ich arbeite im schichtdienst - als alleinerziehende, und das klappt. zwar mit hängen und würgen, aber es geht wie gesagt. und lustigerweise bin ich meist die, die ganz flexibel für erkrankte kollegen einspringt. was ich schon in anspruch genommen habe, ist sonderurlaub für den umzug, aber der steht jedem zu. oder, als ich nach dem mutterschutz wieder arbeiten ging, durfte ich nicht schicht arbeiten, so lange ich stillte. und mir standen jeden tag so und so viele extrapausen zum stillen zu. ich habe sie zu einer großen pause zusammengelegt und bin mittags heimgefahren, hab abgepumpt oder gestillt, was gegessen, und das kind versorgt. aber das fällt auch unter das mutterschutzgesetz und hat mit dem status als alleinerziehende nichts zu tun... das einzige, was alleinerziehenden halt zusteht, sind die 20 betreuungstage pro jahr und kind bei erkrankung des kindes (also quasi die unbezahlte freistellung durch den arbeitgeber, als ausgleich gibt es dafür dann krankengeld von der krankenkasse). zwei-eltern-familien haben diese 20 tage zwar auch, aber da teilt es sich halbe-halbe auf vater und mutter auf (und sollte nur der mann berufstätig sein und die mutter als hausfrau daheim bleiben, dann erübrigt sich das ja sowieso irgendwie). und uns steht lt. tarifvertrag auch irgendwie noch ein zusätzlicher tag bezahlte freistellung (pro halbjahr? pro kalenderjahr?) zu, für notfälle (erkrankung des kindes o.ä.). aber das auch unabhängig vom alleinerziehendenstatus. ich weiss auch nur vage, dass es das gibt, ich hab mich noch nie damit beschäftigt...
Besondere Rechte als AE gibt es nicht. Es gibt auch keinen besonderen Kündigungsschutz. Den Sozialplan gestaltet der BR zusammen mit der GL und dem Personalchef. Wie das alles gewichtet wird, kann individuell entschieden und gestaltet werden. Wir hatten diesen Fall: AE - 2Kinder, abbezahltes Eigenheim ( Lebensversicherung ), eine Wohnung vermietet ( Mieteinnahmen!), zusätzlich zum Gehalt nicht anrechenbare Witwenrente... Familienvater - ebenfalls 2 Kinder,Eigenheim nicht abbezahlt, Ehefrau nicht berufstätig, neben Kindergeld und Gehalt keine weiteren Einkünfte... Wie man sieht, kann man nicht sagen, AE´s seien in einem Sozialplan schutzwürdiger.
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