dani_j_j
Ihr lieben,
Ich lebe seit einigen Jahren in Scheidung und der Exmann möchte jetzt für 2020 rückwirkend die Steuererklärung ändern lassen. Er hat einige Kosten übernommen und möchte das als Unterhalt geltend machen.
Ich bekomme den Nachteil von ihm erstattet (zumindest theoretisch),
Kann ich beim Finanzamt erwirken, dass er nur den Teil erstattet bekommt, der übrig bleibt, nachdem meine Steuernachzahlung abgezogen wurde?
Falls nicht, wie sind eure Erfahrungen, dass ihr erstmal dem Finanzamt nachzahlen musstet und dann das Geld vom Ex nicht bekommen habt?
Leider kann man sich mit ihm nicht einigen, bzw man hat eine schriftliche Einigung, aber er hält sich nicht dran.
Habt ihr einen Tipp für mich?
Leider betrifft das auch 2021 bis 2024
Dankeschön
lilly1211
Antwort auf Beitrag von dani_j_j
Hat er dir denn Unterhalt bezahlt? Dir! Nicht einem Kind? Wenn nicht musst du dem Realsplitting nicht zustimmen. Wenn ja, musst du. Wenn du nicht musst machst du es einfach nicht und basta, wollen darf er was er will. Du unterschreibst die Anlage U nur wenn er dir tatsächlich Unterhalt gezahlt hat.
dani_j_j
Antwort auf Beitrag von lilly1211
Es gibt einige Sachleistungen, die er zahlen musste. Unterschreiben muss ich also, sonst kann er es gerichtlich einklagen
Die letzten 10 Beiträge
- Grenzen setzen - 4 1/2 und 2 Jahre alte Kinder
- Vater manipuliert beim Umgang und arbeitet gegen Mutter - Hilfe? Seiten?
- Unterhalt Student - wie berechnen
- Große Schwester bringt mich zur Verzweiflung
- Alleinerziehend - job in Elterzeit kündigen
- Kindergarten schießt gegen mein Kind und mich seid der Trennung von meinem Partner
- Umgangszeiten KV
- Alleinerziehende in Wohnprojekten
- Wieviel Kontakt mit dem Kindsvater?
- Schwierigkeit mit Erzeuger