Alleinerziehend, na und?

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Frage zur Einbenennung --------> Erfahrene vor :-)

Thema: Frage zur Einbenennung --------> Erfahrene vor :-)

Hab die Frage schon bei Frau Bader gestellt, aber vielleicht hat von euch ja einer ne Antwort oder Idee dazu. Ralph vielleicht????? ---> falls sich einige von euch erinnern: http://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/beitrag.htm?id=250488&suche=corinc hen&seite=1#start Wir haben seit dem keinen Kontakt mehr, nur zweimal im Gericht. Er dürfte wenn er wollte die Kinder mittlerweile wieder sehen, aber er hat allen erzählt das er immer noch nicht dürfte, und macht es einfach nicht. Die Kinder haben nach wie vor kein Interesse daran ihn zu sehen. Das alleinige Sorgerecht wurde mir dann Anfang Januar, bei der Scheidung direkt mit zugespochen. Ich kopier den Text einfach mal: Hallo Frau Bader, ich hab mal eine Frage: Mein LG und ich werden bald heiraten und seinen Namen als Ehenamen führen. Nun hat uns der Standesbeamte gesagt dass eine Einbennenung meiner Kinder aus erster Ehe (6und8Jahre) kein Problem ist, da ich seit Januar diesen Jahres das alleinige Sorgerecht habe. Meine Einwände, dass die Kinder aber den Namen meines Exmannes tragen, da sie ehelich geboren wurden und wir seinen Namen als Ehenamen hatten, fand er blödsinnig. Er hat mir dann einen Paragraphen vorgelesen aus dem hervorging dass es möglich wäre den Namen ohne Einverständniss zu ändern. Was passiert, wenn es jetzt wirklich so gemacht wird? An unserem Hochzeits-termin( der schon sehr bald ist) soll die Einbennenung direkt im Anschluss erfolgen. Mit den Urkunden muss ich dann ja auch in Kiga und Schule z.B. die Namen ändern lasse Zum leiblichen Vater besteht gar kein Kontakt mehr seit über einem Jahr, wir wissen offiziell nichtmal wo er wohnt. Aber was ist wenn er dann irgendwann mal sagt "Moment mal, ich wollte das nie, bin nicht gefragt worden" usw Für die Kinder wäre es ja echt grausam, wenn sie dann ihren Namen wieder zurücknehmen müssten, weil es dann doch nicht gültig ist??? Bin echt verwirrt im Moment...... P.S. Bevor Fragen aufkommen, beide Kinder möchten den neuen Namen gerne annehmen und werden beim Standesamt auch selber gefragt.

von Corinchen am 27.06.2011, 15:20



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Du hast jetzt das alleinige Sorgerecht, also kannst Du ALLEIN entscheiden, was mit den Kids und ihren Namen passiert. Ich bin nur nicht sicher, ob sie nicht vorher DEINEN Namen annehmen müssen, bevor sie den Ehenamen annehmen können. LG Sue

Mitglied inaktiv - 27.06.2011, 15:21



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habe bei meinem Kleinen auch das ASR nach Scheidung bekommen, daß ich trotzdem das Einverständnis des Vaters bräuchte wegen der Namensänderung, ich möchte den Namen des Kleinen nämlich auch wieder auf meinen ändern lassen

von babyproject am 27.06.2011, 15:35



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3. Namensänderung bei Wiederheirat eines Elternteils: Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht und heiratet dieser Elternteil, so kann das Kind den Namen des neuen Ehemannes bekommen, wenn auch die Mutter diesen Namen annimmt (§ 1618 BGB). Beispiel: die Mutter ist allein sorgeberechtigt. Sie heißt Müller. Heiratet sie nun einen Herrn Schröder und nimmt sie den Familiennamen Schröder an, so kann sie auch dem Kind den Nachnamen Schröder geben. Außerdem kann sie dem Kind auch die Doppelnamen Müller-Schröder oder Schröder-Müller geben. Ist das Kind bereits mindestens 5 jahre alt, muss das Kind zustimmen. Der andere Elternteil muss auch zustimmen, wenn das Kind bisher seinen Familiennamen trägt. Ist in unserem Beispielsfall die Mutter des Kindes, Frau Müller, z.B. vom Vater geschieden, der ebenfalls Müller heißt, so kann Herr Müller einer Namensänderung widersprechen. Der Vater kann einer Namensänderung aber nicht widersprechen, wenn das Kind ohnehin nicht seinen Familiennamen trägt. Trotz des Widerspruchs des Vaters kann das Kind aber dennoch den Familiennamen des neuen Ehemanns erhalten, wenn das Familiengericht zu dem Ergebnis kommt, dass dies für das Kind besser ist. http://www.allein-erziehend.at/Alleinerziehend-Forenbeitrag1326.html Das kapiere ich nicht, die elterliche SORGE ist doch abgegeben, somit doch auch ein Teil der Rechte. Aber beim Namen hat der KV noch Verfügungsgewalt? Und wenn er sich querstellt?

Mitglied inaktiv - 27.06.2011, 15:43



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... ist bei uns grade aktuelle Thematik.

von chartinael am 27.06.2011, 16:00



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bei mir so weil ich ja nicht wieder heirate ich möchte daß mein Kleiner wieder meinen Namen (meinen Mädchennamen) bekommt, da Vater unauffindbar ohne Kontakt seit Monaten untergetaucht ist und er lässt mir sein Einverständnis nicht zukommen :-( Allerdings wird Mini im September 6 also darf er laut Deines Auszugs ja anscheinend auch mitreden ich finds einfach total blööööööööd daß keiner meiner beiden Söhne wie ich heisst. Sohn 1 hat Namen des Vater, mein erster Ehename und es ist immer doof wenns um Schulsachen geht muss ich immer erklären ich bin die Mama von Jonas G... aber hier ist es klar wir haben bei ihm gemeinsames SR, beim Kleinen ganz doof er hiess nach Geburt wie ich, dann haben wir nach Eheschliessung ihn auf Paps Namen ändern lassen ich trug einen Doppelnamen, den ich seit der Scheidung nicht mehr habe und es wird mir vermutlich wieder so gehen, aber vielleicht sollte ich da mal dranbleiben eventuell gehts ja doch

von babyproject am 27.06.2011, 16:31



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Da meine beiden Großen den Namen ihres Vaters trugen, brauchte ich trotz AS sein Einverständnis. Allerdings haben Ex2 und ich auf MEINEN Namen geheiratet, womit Ex1 dann letztendlich einverstanden war, daß die beiden Großen dann MEINEN Namen angenommen haben (er dachte allerdings auch, daß er damit die lästige Unterhaltspflicht vom Halse hat ....).

von Dreierbande am 27.06.2011, 15:43



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ich als zweimal einbenannthabende weiß zu berichten, daß es seiner einwilligung bedarf, nicht weil er (k)ein sorgerecht hat/hätte, sondern schlicht und ergreifend SEIN name ist, der abgelegt werden soll. was allerdings ist, wenn die einbennenung beurkundet ist und er nachträglich motzt----das weiß ich auch nicht!

Mitglied inaktiv - 27.06.2011, 16:56



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Und genau das ist meine Frage :-) Was ist wenns gemacht wurde und er nachher sagt "nö, wollte ich nicht!" Kriegt dann der Standesbeamte der das gemacht hat eins aufn Deckel? Muss dann alles wieder rückgängig gemacht werden? Oder ist es dann, weil z.B. schon ein paar Jahre her (man weiß ja nicht ob er sich noch mal meldet) rechtskräftig?? Mal sehen, was Frau Bader mir dazu antwortet.... ...ist eben alles ganz schön kompliziert

von Corinchen am 27.06.2011, 17:03



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im ernstfall würde ich alles auf den beamten schieben und mich weigern, umzubenennen. unterschrieben ist unterschrieben. auch ( oder grad weil ) von einem beamten.

Mitglied inaktiv - 27.06.2011, 17:08



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Meines Wissens muss er zustimmen.

von bobfahrer am 27.06.2011, 17:45



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bitte kuck mal ins aktuell. willst du?

Mitglied inaktiv - 27.06.2011, 17:50



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Ich glaub ich hab es schon 100mal gepostet...also nochmal! Fall aus der Nachbarschaft: Paar nicht Verheiratet bekommen ein Kind, Mutter ist noch verheiratet (mit Schultz) weswegen das Kind den Namen des baldigen Ex Mannes bekommt (Schultz). Mutter ist Suchtlerin, Kind kommt zum Vater weil das paar getrennt ist! Ex Mann (Schultz) und Namensgeber des Kindes stirbt - der Junge, mittlerweile 14 lebt beim leiblichen Vater Maier, heißt aber Schultz und die Mutter welche den Mädchennamen wieder angenommen hat heißt wieder Müller! Also heißt der Junge weiter nach dem Ex der Mutter den er nie kannte und keine Beziehung hat logischerweise. Einbenennung auf Maier wurde lt. Vater vom Richter abgelehnt. Ganz doofer Fall.

von bobfahrer am 27.06.2011, 17:53



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Unser Standesamt verlangt in dem Fall IMMER die Zustimmung des KVs. Ganz egal ob ehelich geboren, oder nicht.

von shinead am 27.06.2011, 17:45



Antwort auf Beitrag von shinead

Ich weiß dass du das schon gefühlte tausendmal gepostet hast :-) Aber dennoch war meine Frage eine andere. Der Standesbeamte WIRD es definitiv OHNE Zustimmung des Vaters machen. Ich bin mir nur nicht sicher was danach passiert. Der Vater wird es von alleine in den (wahrscheinlich) nächsten Jahren gar nicht mitbekommen. Wenn dies aber irgendwann der Fall wäre, muss dann die Änderung rückgängig gemacht werden? Oder ist dass dann rechtens weil es ja von dem Standesbeamten unterschrieben wurde? Wie ist das mit Zeugnissen usw? Sind die dann alle ungültig mit dem Namen, weil dieser ja nicht rechtskräftig ist? Fragen über Fragen......

von Corinchen am 29.06.2011, 08:01