Vielleicht kann mir hier jemand helfen? Möchte mit meinem Sohn zur Kinderkur fahren, natürlich kinderärztlich befürwortet ;-)) (ICH wäre dann nur als Begleitperson mit.) Vorweg: es geht um eine Kinderkur/- reha, NICHT um eine Mutter- Kind- Kur! (ausschließlich das Kind erhält Behandlungen) Nun gab es schon Telefonate mit meiner gesetzlichen Krankenversicherung. Diese wäre bei einer Mutter- Kind- Kur zuständig, eine Kinderkur bzw. reha fällt in den Zuständigkeitsbereich des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers. Diesen gibts bei mir nicht, mein privater Rentenversicherungsträger ist weder zuständig, noch übernimmt er die Kosten. Wer ist denn nun für Beantragung und Kostenübernahme zuständig, wenn man NICHT bei einem GESETZLICHEN Rentenversicherungsträger (beispielsweise BfA) versichert ist??? Ist in dem Fall die Krankenversicherung verpflichtet, die Kosten zu übernehmen?? (ich meine mal ganz früher gelernt zu haben, dass die KV dann einspringen muss) Hat jemand damit Erfahrungen und kann berichten?? Meine KV war nämlich "schwer begeistert" von dem Umstand und ich befürchte, dass wird alles andere als einfach....... Danke und LG S
Mitglied inaktiv - 27.01.2010, 18:15