FrühlingshüpferWinterwürmchen
Hallöchen :) Der Vater meiner Kinder hat sich entschlossen, Berlin zu verlassen und nach Bayern zu ziehen. Wir haben für beide Kinder gemeinsames Sorgerecht. Nun hab ich ein paar Fragen. Manchmal ist es doch so, dass beide Eltern unterschreiben müssen (Schule, Arzt und sowas)... Kommt das oft vor? Wie schnell muss dann die Unterschrift vom Vater da sein? Wie macht man sowas am Besten? Und meine zweite Frage: Kann er verlangen, dass die Kinder ihn in Bayern besuchen kommen? Oder ist es ok, wenn ich sage, dass er herkommen muss, wenn er die Kinder sehen will? Ich bin gespannt auf eure Antworten Grüße :-)
Na ja, ob die Kinder ihn besuchen und wie lange, hängt natürlich vor allem vom Alter der Kinder ab... Was spricht dagegen, wenn er ein Grundschulkind für 2 Wochen mit nach Bayern nimmt.... es soll Leute geben, die da sogar Urlaub machen ;-)
Huhu, ich brauchte bisher noch nie die zweite Unterschrift. Mein Kind geht aufs Gymnasium, auch bei der Anmeldung nicht. Vorher Grundschule, Kindergarten, Arzt - nie. Dass hängt vielleicht auch von der Region oder Schule ab. Aber im Allgemeinen hat man sicher Zeit, das Formular per Post hin und her zu schicken. Oder die Unterschrift nachzureichen. Und beim Arzt ebenso. Lebensnotwendige Behandlungen wird kein Arzt verweigern, weil die Unterschrift (noch) nicht da ist. LG ETWW
Die Unterschrift vom Vater brauchte ich nur um einen pass für die Kinder zu bekommen und als ich ein sparbuch für die Kinder eröffnet habe. Sonst nie. Egal ob Umzug, Anmeldung bei der Schule, nicht mal als mein Sohn medikinet bekam (was ja unter das Betäubungsmittelgesetz fällt) hat man mich auch nur gefragt was der Vater dazu sagt, geschweige denn eine Unterschrift verlangt. Von demher kannst du völlig beruhigt sein. Der Umstand dass der kv 500 km weg zieht macht es dir sogar möglich auch umzuziehen wenn du mal möchtest ohne seine Zustimmung dafür zu haben. Wie er den Umgang ermöglicht ist seine Sache, aufwendig ist es auf jeden Fall das Kind abzuholen und wieder zu bringen. Je nach Alter könnte das Kind alleine mit Zug oder Flugzeug reisen. Jeckyll
Die Unterschriften, die ich bei 4 Kindern und über 20 Jahren AE gebraucht hätte kann man an 1 Hand abzählen. Da er aber wegziehen möchte sollte er doch so fair sein und es dir nicht erschweren, falls mal eine Unterschrift fällig werden sollte. Diesen Teil Entscheidungskraft würde ich neu regeln mit ihm. Setzt euch mal zusammen, erklär ihm die Notwendigkeit. Was sollte er dagegen haben. Er wird sicher nicht mal eben spontan von Bayern nach Berlin kommen wollen, wenn jemand eine Unterschrift verlangen sollte. Ich weiß nicht wie alt die Kinder sind aber sehe kein Problem, dass ein Vater mit seinem Kind hunderte km entfernt Urlaub macht, es zu sich holt usw. Du würdest dir sicher auch nicht verbieten lassen mit ihnen zu verreisen. Bei der Trennung waren meine beiden 3 und 4 und seit dem holt er sie zu sich, fuhr auch mal hunderte km weg zu seinen Eltern und war mit ihnen auch schon im Urlaub... ich tu das auch. Er hat sie meist 2 Tage aber auch 2 Wochen kommt vor.
Ich teile mir mit meinem Ex das SR für unsere zwei Kinder. Der Ex zog vor 8 Jahren nach GB. Gebraucht habe ich seine Unterschrift pro Kind genau zwei Mal: Zum Beantragen eines Ausweises und zur Eröffnung eines Kontos. Und das sind ja beides Dinge, die eh nicht von einem Tag auf den anderen passieren. Rein rechtlich müßte der KV die Kinder bei Dir abholen, dürfte sie dann aber natürlich mitnehmen, auch nach Bayern. Ab einem gewissen Alter kann er aber auch erwarten, daß Du die Kinder in einen Zug bzw. einen Flieger setzt, damit sie zu ihm fahren. Habe ich mit meinen Kindern auch gemacht. Beim ersten Mal bin ich mitgeflogen - aber vor allem deswegen, weil der KV vorher den Umgang mehrere Jahre ausgesetzt hatte und ich befürchtete, daß KindKlein ihn gar nicht mehr kennt. Seitdem fliegen die Kinder alleine immer mal wieder hin. Manchmal kommt der KV auch her. Wie es ihm halt in den Kram paßt.
Je nach Alter des Kindes sollte er die Kinder abholen. Später können Sie auch mit der Bahn zu ihm fahren. Du darfst ihm allerdings nicht vorschreiben, dass er die Kinder nur in Berlin sehen darf. Bezüglich der Unterschriften würde ich mir keine Gedanken machen. In Zeiten der modernen Kommunikationswege ist so ein Formular schnell per E-Mail an den KV geschickt, der dann (hoffentlich) auch schnell reagieren kann und auf dem gleichen Weg antworten kann.
vielen Dank für eure Antworten. Stimmt natürlich. Daran, dass man Formulare einscannen kann und das ganze auch per eMail regeln, daran habe ich garnicht gedacht. Die Kinder sind 1 und 4 Jahre alt und sie haben ihn schon als er noch in Berlin war, nie gerne über Nacht besucht. Das war immer ein Drama. Tagsüber spielen sie gerne mit ihm. Alledings hatte er bis jetzt nur selten Zeit und Lust, die Kinder zu sehen, was schade ist. Von mir vorgeschlagene regelmäßige Zeiten, nahm er nie war. Jetzt sagt er aber, dass wenn er in Bayern wohnt, er die Kinder mal wochenweise zu ihm holen will. Wenn das wirklich so ist, werde ich wohl mitkommen müssen und dann gegebenenfalls über Nacht mit ihnen in einem hostel oder Jugendherberge bleiben müssen. Oder er kommt halt her. Ich weiß nicht, ob es schwieriger oder einfacher wird, als bisher.
Du hast das recht eine verbindliche Umgangsregelung zu bekommen und bei der großen Entfernung wirds nicht ohne gehen. Ich vermute fast, dass ihm die hunderte km Fahrt irgendwann zu viel sein werden. Für 2h spielen wird er schon gar nicht kommen. Er fordert, dass du dann immer mal Tage/Wochen mit da bist? Finanziert er dann deinen Aufenthalt? Oder möchtest du das?
Warte das mal ab. Bisher sind das Lippenbekenntnisse. Die Kosten des Umgangs trägt der Umgangsberechtigte. Und wenn es bisher keine verbindliche Umgangsvereinbarung gab, an die er sich gehalten hat, dann gibt es keinen Grund dass du ihm die Kinder kurzfristig und ohne Gewöhnungsprogramm über Nacht mitgeben musst oder gar Hotelkosten tragen musst, damit er seine Kinder am neuen Wohnort sehen kann ohne Geschrei aushalten zu müssen. Denk das nochmal ganz in Ruhe durch und erwäge (im Stillen für dich) Möglichkeiten wie: Er kommt auf Wochenendbesuch, bleibt im Hotel und betüddelt die Kinder tagsüber in Mama-Nähe. Ich würde das nicht übers Knie brechen. Und wenn er sich bisher so wenig eingebracht hat, dann lässt es für die Zukunft erst mal auch keinen Rieseneinsatz erwarten.
Aus der Erfahrung kann ich Dir nur raten: Regle mit Ihm wer die Kosten für den Besuch bei Ihm übernimmt. Denn überlege mal wenn Du mitreist und ev in einem Hotel/Jugendherberge übernachten musst , kostet das auf die Jahre gesehen sehr viel. Oder der Flug ( Flugbegleitung) kostet noch mehr! Ich wünsche Dir viel Kraft.
"Sorgerecht: Entscheidungsbefugnisse der Eltern bei gemeinsamer elterlicher Sorge Den Eltern, die miteinander verheiratet sind oder miteinander verheiratet waren, oder nicht verheirateten Eltern, die Sorgeerklärungen für ihr Kind abgegeben haben, steht grundsätzlich auch nach der Scheidung oder Trennung das gemeinsame Sorgerecht zu. Sie müssen daher weiterhin in Angelegenheiten gemeinsam entscheiden, die für ihr Kind von erheblicher Bedeutung sind. Gemeinsame Entscheidungen im Rahmen des Sorgerechts Von erheblicher Bedeutung sind alle Angelegenheiten, die für das weitere Leben des Kindes Auswirkungen haben oder haben können. Dazu zählen zum Beispiel : Anmeldung in einer Kindertagesstätte oder Schule, Auswahl der Schule, Ausbildung, religiöse Erziehung, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht, medizinische Eingriffe mit der Gefahr von erheblichen Komplikationen (Operationen oder sonstige schwerere Erkrankungen). Entscheidungen, die alleine getroffen werden dürfen Dagegen können Entscheidungen, die das tägliche Leben betreffen und keine Auswirkungen auf die künftige Entwicklung des Kindes haben, von dem Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält, allein getroffen werden. Zu diesen Entscheidungen zählen zum Beispiel: Schulalltag, Essensfragen, Bestimmung der Schlafenszeit, Fernsehkonsum, Umgang mit Freunden der Kinder, gewöhnliche medizinische Versorgung (Kinderkrankheiten, Behandlungen bei leichteren Verletzungen, Zahnbehandlungen), Taschengeld, und die Verwaltung kleinerer Geldgeschenke. Jedem Elternteil steht ein so genanntes Notvertretungsrecht zu. Dieses setzt voraus, dass dem Kind erhebliche (insbesondere gesundheitliche oder wirtschaftliche) Nachteile drohen. In diesen Fällen kann auf die Einholung der Zustimmung des anderen Elternteils verzichtet werden." (http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=66882.html) ........................... mein sohn (bald 12) fährt nun schon seit einem jahr allein mit zug zu seinem vater. hinbringen könnte ich garnich. da der papa wegzog, muss auch dieser elternteil somit die fahrtkosten übernehmen. klappt bei uns alles super. bei der schulanmeldung brauchte ich die unterschrift, beim eröffnen seines sparbuches und sonst fällt mir grad nix weiter ein..
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