Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Nina3 am 15.09.2003, 16:45 Uhr

Oh je, oh je

das wär für die Sparkasse aber echt happig gewesen *lach*
@Richie, klar kann man danach fragen und wenn ein Vater drin gestanden hätte, dann wärs ja auch völlig okay und berechtigt gewesen. Hm, so hät es ja auch vielleicht sein können, dass der gute Vater gar nicht mehr existiert und dann wären solche Fragen wohl mehr als "taktlos". Also rein theoretisch gesehen. Stell dir vor junge Frau mit Baby(s) wackelt da an, Vater ist nicht mehr unter den lebenden und der Bankangestellte sagt dann trotz fehlender Vaterangabe, dass der auch unterschreiben soll! (Gut, ich gebs zu, ich hab immer die Extrembeispiele). Wobei ja auch fraglich ist, ob ein Vater der vor der Geburt verstirbt überhaupt in der Geburtsurkunde steht, bzw. stehen kann?? *grübel*
@Rainer, wie großzügig von Dir!! Aber bei dem "Einkommen" muss dann ein bissel mehr rüberkommen, als der gewöhnliche Satz! *lach* Na ja, andererseits wären wir aber schon ganz froh, wenn der richtige Vater mal einen Cent bezahlen würde.


LG Nina

 
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