Alleinerziehend, na und?

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noch ne frage...

Thema: noch ne frage...

wenn ich mit meinen kids jetzt ausziehe, was genau kann und muss ich wo beantragen? ich bin eine mama mit 2 kinder und möchte mich von meinem ehemann trennen. wir haben ein haus, welches verkauft werden müsste. ich möchte mir eine wohnung suchen und ausziehen. wie läuft das mit dem haus, an wen kann ich mich wenden? den wohnberechtigungsschein kann ich beim amt beantragen, das wurde mir hier schon gesagt und weiter? ich habe nur einen job auf 140 euro basis, ansonsten arbeitslosengeld. ich suche dringend eine vollzeitstelle! wie genau läuft das dann? was muss der kindsvater/ehemann zahlen? und kann ich für mich auf unterhalt von ihm verzichten? was muss ich noch beachten? steuerklasse, versicherungen????????? danke und vg

Mitglied inaktiv - 16.01.2008, 18:51



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du kannst auf unterhalt verzichten, aber warum willst du das machen? Grds, würde ich auf jeden fall ALG II beantragen mit Zuschuss AE, dann natürlich wie du schon sagtest Steuerklasse ändern, Versicherungen auch. Neue Wohnung muss von AA genehmigt werden. Am besten du wendest dich auch ans JA wegen umgangsrecht und Unterhalt für die kinder

Mitglied inaktiv - 16.01.2008, 18:58



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weil ich eigentlich im guten mit ihm auseinander gehen möchte und ihm nicht alles nehmen...und das tue ich dann doch, oder?!

Mitglied inaktiv - 16.01.2008, 19:09



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Ich würde an Deiner Stelle zum Anwalt gehen. Ich denke schon, daß Du Prozesskostenhilfe bekommst, wegen dem Haus aber vielleicht nur auf Darlehensbasis. Auch zur ARGE solltest Du gehen. Aber auch da könnte es sein, daß Dir das ALG2 nur als Darlehen bewilligt wird, wegen dem Haus. In beiden Fällen müßtest Du dann halt den Gewinn aus dem Hausverkauf verwenden, um die Darlehen zurückzuzahlen. Bevor Du einen Mietvertrag unterschreibst, unbedingt den Vertrag von der ARGE absegnen lassen, sonst zahlen sie Dir das nicht. Wenn Du auf Unterhalt verzichtest, wird Dir der als fiktives Einkommen bei der Berechnung von ALG2 angerechnet. Denn: Warum soll die Allgemeinheit Deine Nettigkeit gegenüber Deinem Ex alimentieren? Wieviel Unterhalt Dir zustehen würde, rechnet der Anwalt aus. Den Kindesunterhalt auch, den würde notfalls aber auch das JA ausrechnen. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 16.01.2008, 19:14



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das ist mir schon klar...mit der allgemeinheit meine ich...ich glaube, wenn ich´s alleine nicht schaffe, kann/darf ich eh nicht dagegen sein! danke für alle deine tipps! vg

Mitglied inaktiv - 16.01.2008, 19:28