Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Hamunaptra am 29.01.2004, 22:46 Uhr

Noch ne Frage wegen Sozialamt

Halli,

ich mal wieder. Im September kam Simon auf die Welt, wegen einiger fehlender Unterlagen konnte ich erst im Dezember Kinder- und Erziehungsgeld beantragen. Sozialhilfe bekomme ich jetzt seit Januar. So, nun wurden mir die Anträge auf Kinder- und Eriehungsgeld bewilligt und natürlich die fehlenden Beträge seit/ab September mit einem Schlag überwiesen, so daß mein Konto momentan nicht wirklich die "Leere" einer Sozialhilfebedürftigen hat. Ich muß ja sicher beim Sozi demnächst mal wieder Kontoauszüge einreichen, oder? Bekomm ich Ärger wegen der großen Summe? Andererseits, das Geld steht mir doch aber zu und ich hab es die letzten 4 Monate nicht bekommen... KÖnnen die jetzt im Februar bzw. März kommen und sagen "Na holla, schaun se mal, da zahlen wir nix" oder muß ich eventuell sogar was zurückzahlen????

Und noch was, ich habe, da es für mich wirklich preiswerter ist, jetz ne flat. Und man ist doch von Telefongrundgebühren befreit. Kann ich das trotzdem beantragen? Trotz flat, meine ich.

MERCI

LG
Eure Sue

 
4 Antworten:

Re: Noch ne Frage wegen Sozialamt

Antwort von engeltraene am 29.01.2004, 23:05 Uhr

hallöchen sue,

also, selbst wenn du eine summe auf einmal erziehungsgeld bekommen hast, dürfte es m.W. NICHT angerechnet werden! auf dem auszug steht doch auch, dass es erziehungsgeld ist und dieses darf an KEINER stelle angerechnet werden!

ich glaube kaum, dass du deswegen theater bekommen wirst!

zu deiner anderen frage kann ich dir leider nicht antworten! doch meine situation ist da die gleiche und ich bin schon gespannt auf die antworten!

bin im übrigen auch seit januar "LEIDER GOTTES" vom staat abhängig!

liebe grüsse
tanja

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Falsch!! :-)

Antwort von Ralph am 30.01.2004, 0:13 Uhr

DAs ist leider nicht richtig, auch wenn es auf dem ersten Blick unlogisch ist.

Spart sich eine Mutter vom Erziehungsgeld, das es in weiten Teilen der Bundesrepublik nur 2 Jahre gibt, jeden Monat einen Betrag an, damit sie auch im dritten Jahr etwas in der Hinterhand hat, so gilt das dann als Vermögen.

Beispiel: jeden Monat 100,- € auf die hohe Kante ergibt in 24 Monaten 2400,- €. Das wären für jeden Monat im dritten Jahr 200,- €, so wie in den ersten beiden Jahren auch. Bei einem Kind beträgt das Schutzvermögen aber nur 1533,- €, der rest von 867,- € ist zum Lebensunterhalt einzusetzen.

Ich weiß das so genau, weil ich es damals als Sachbearbeiter nicht angerechnet hätte. Da das aber noch nie dagewesen war, wollte ich von meiner Abteilungsleitung eigentlich nur das "Ok" abholen, kriegte stattdessen aber obige Sichtweise zu hören. Eine Rücksprache mit Kollegen ergab leider kein anderes Ergebnis.
Für mich hat man die verantwortungsvolle weitsicht dieser mutter bestraft, aber das zählt nicht! :-(

Sue, ich kann Dir da eigentlich nur raten, das Geld, sobald es eingegangen ist, bis auf den Schutzbetrag komplett abzuheben, es zuhause erstmal auf Eis zu legen und dem Amt, falls es fragt, dann zu sagen, daß Du Schulden bei Deinen Eltern oder Freunden getilgt hättest. ;-))

Rein rechtlich kann man dagegen nichts machen, wenn das Amt es anrechnet, da objektiv das Schutzvermögen überschritten ist.
DAs erziehungsgeld ist rein formell gesehen nur in dem Monat, für das es gezahlt wird, zweckgebunden. Einen Monat später wird es "normales" Geld.

Ich hoffe, Dir wenigstens Klarheit verschafft zu haben, auch wenn meine Antwort für Dich gewiß etwas unbefriedigend sein wird!

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

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Re: Falsch!! :-) - DANKE

Antwort von Hamunaptra am 30.01.2004, 8:56 Uhr

Hallo Ralph,

so in etwa habe ich mir das fast gedacht... Vielen Dank !

LG
Sue

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Re: Falsch!! :-)

Antwort von Mensch am 30.01.2004, 18:25 Uhr

Und dies ist ja wohl auch richtig so!LG

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