Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 26.09.2004, 16:55 Uhr

Noch eine Frage!

Solange er nicht mind. 135% des unterstens satzes zahlt, darf das hälftoge Kindergeld nicht ebgezogen werden! Also 199,- EUR.

Viele Grüße+

Désirée

 
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