Geschrieben von desireekk am 26.09.2004, 16:55 Uhr |
Noch eine Frage!
Solange er nicht mind. 135% des unterstens satzes zahlt, darf das hälftoge Kindergeld nicht ebgezogen werden! Also 199,- EUR.
Viele Grüße+
Désirée
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- Wie wird der Mindestunterhalt berechnet?? - Najana 25.09.04, 18:37
- Re: Wie wird der Mindestunterhalt berechnet?? - Bea&Mia 25.09.04, 19:40
- Re: Noch eine Frage! - Najana 26.09.04, 13:12
- Re: Noch eine Frage! - desireekk 26.09.04, 16:55
- Re: Noch eine Frage! - Najana 26.09.04, 13:12
- Mindestunterhalt gibt es nicht - RainerM 27.09.04, 8:13
- Re: Wie wird der Mindestunterhalt berechnet?? - Bea&Mia 25.09.04, 19:40