Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Najana am 26.09.2004, 13:12 Uhr

Noch eine Frage!

Hallo,

ja, dann hatte ich etwas missverstanden.dDs heisst also der mindestunterhalt ist mindenstens 122 €, aber wenn einer mehr verdient ist der mindestunterhalt 199€???

ist das für leute , die bis 1300€ BRUTTO oder NETTO verdienen ????? oder ab wann wird der halbe kindergeldsatz runtergerechnet, so dass 122 € der Mindestunterhalt ist???

Ich bin mir sicher,dass der Vater meiner Kinder über dem Mindestunterhalt liegt (er ist freier Mitarbeiter, deswegen habe ich keine Ahnung, was er wirklich verdient bzw. was dann netto rauskommt, da er sich ja z.B. selbst krankenversichert werden muss- wie man das alles errechnet und er erst am ende des jahres bzw. nach seiner steuererklärung selbst weiss, was er auf ein jahr verdient hat)

So sollte er wenigstens den Mindestunterhalt zahlen, (was von mir schon großzügig ist),aber er macht noch nicht mal das (122 € bzw. 164€ für das 1. Kind)....und auf Ärger habe ich auch keinen Nerv mehr, muss das aber vielleicht doch in den Angriff nehmen.

Das würde also eher heissen, er müsste 1x 199€ und 1x 241 € (da älteres Kind) zahlen??? Das ist schon ein Heidenunterschied....

Unterhaltsvorschuss gibt es doch nur bis zum 12. Lebensjahr, oder???? Also, ab dann steht man eh alleine da, wenn der Vater nicht zahlt, oder wie funktioniert das?

Najana

 
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