Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Neu hier und gleich ne Sorgerechtsfrage

Thema: Neu hier und gleich ne Sorgerechtsfrage

Hallo ich zähle nun auch zu euch! Ich heiße Sabine bin 23 Jahre und hab 2 Mädchen! Die große wird im April 3 und hat zum leiblichen Vater gar keinen Kontakt und kennt ihn auch nicht, und die ganz kleine ist 9 Monate und der vater und ich haben uns getrennt, wohnen aber noch zusammen! Ich hab das alleine Sorgerecht für beide, nun möchte jedoch der vater der kleinen das gemeinsame Sorgrecht beantragen! Er hat aber keine Zeit für seine Tochter wenns darum geht das er sie mal kurz nehmen soll, da ist immer irgendwas wichtiger! Nun haben wir bald nen Jugendamttermin wegen Umgang und Sorgerecht wo ich mein Ok geben soll damit er das Gemeinsame Sorgerecht bekommt! Dies werd ich aber nicht tun! Nun meine frage, wie ist dann der weitere Werdegang und wie stehen die Chancen das er es bekommt? Danke schonmal und Sorry das es so lang geworden ist!

von Bine88 am 12.09.2011, 15:45



Antwort auf Beitrag von Bine88

ich find das ganze thema recht zweischneidig...es gibt die vereinfachte geschichte wo der vater die möglichkeit hat klage einzureichen! das is sicher von fall zu fall unterschiedlich!! aber kurz u knapp: er wird dann sicherlich zum familiengericht gehen u klage einreichen!!

von Giuli09 am 12.09.2011, 16:00



Antwort auf Beitrag von Bine88

Der weitere Werdegang hängt davon ab, wie dringend er das GSR haben möchte. Denn dann muß der KV entscheiden, ob er das GSR einklagt. Ob er den Schritt geht oder nicht - keine Ahnung, das müßtest Du besser absehen können als wir. Wenn er diesen Schritt geht, hängt der Erfolg der Klage wiederum vom Richter ab. Bei der derzeitigen unklaren Rechtslage und in der Situation - er lebt mit dem Kind zusammen und hatte mit der Mutter eine ernstzunehmende Beziehung - hat er durchaus Chancen, die Klage zu gewinnen und das GSR zu bekommen. Dir ist schon klar, daß das GSR nichts damit zu tun hat, ob er das Kind mal wickelt oder so? Das hat eher Auswirkungen auf den Umgang. Mit dem SR hat das wenig zu tun.

von Strudelteigteilchen am 12.09.2011, 16:09



Antwort auf Beitrag von Bine88

es geht immer um das woh des Kindes. Ich kann dir nur Raten ein Beratungsgespräch beim Jugendamt zu beantragen. Welchen Grund hat er denn das er das Gemeinsame Sorgerecht beantragen will? Mach dir keine Sorgen wenn du damit nicht einverstanden bist das er das bekommt dann nenne dem Jugendamt Gründe warum das keine gute entscheidung wäre. Wenn er sich Regelmässig kümmert und Unterhalt zahlt kann es passieren das er damit durch kommt. Das Auffenthaltsbestimmungsrecht bleibt bei dir. Er kann später halt mit entscheiden wo das Kind in die Kita soll oder welche Schule sie besuchen soll.

Mitglied inaktiv - 12.09.2011, 16:19



Antwort auf diesen Beitrag

Also ob er es einklagen wird weiß ich nicht ich denke mal aber schon. Mir gehts aber daraum das er sich einfach jetzt schon nicht kümmert sondern ich jedes mal jemanden kommen lassen muss der mal die kinder nimmt wenn ich zb wie jetzt fahrschule habe, obwohl vorher ausgemacht war das er sie nimmt und all so sachen! Und auch keinen unterhalt zahlen wird da azubi und 2 weitere kinder von der ex! Er sagt jetzt immer ich habe das sorgerecht also muss ich mich auch kümmern, er will nur seine rechte aber die pflichten dafür will er nicht haben und das regt mich auf!

von Bine88 am 12.09.2011, 20:17



Antwort auf Beitrag von Bine88

Wenn nur Unterhalt zahlen könnende Eltern das Sorgerecht bekämen, dann wäre ich meines auch los. Daß er keinen Unterhalt zahlen kann ist kein Argument für irgendwas. Ansonsten: Wenn er das Sorgerecht hat, dann geht ihm ja das Nicht-Kümmer-Argument flöten. Und dann? Entweder er kümmert sich dann, oder denkt sich eine andere Ausrede aus. Tatsache ist jedoch: Schlimmer wird es nicht. Deine Argumente klingen zu sehr nach Rache - ich fürchte, die zählen nicht vor Gericht. Tut mir leid, aber so ist es.

von Strudelteigteilchen am 12.09.2011, 20:44



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Naja was heißt rache, ich finds halt nur doof das die väter dann immer sagen dürfen ne ich hab jetzt keine zeit oder lust mein kind zu nehmen aber wollen alle rechte haben, aber wenns ums kümmern geht dann geht nix!

von Bine88 am 12.09.2011, 20:54



Antwort auf Beitrag von Bine88

Du tust so, als ob das Sorgerecht etwas ist, womit man sich was kaufen kann und dann wahnsinnig viele Vorteile von hat. Das ist Quatsch. Das Sorgerecht ist Pipifax, da hat man nichts von - kein Geld, keine Ehre, keine Lorbeeren. Die wirklich relevanten Rechte hat der nichtsorgende Elternteil "qua Blut" - das ist das Besuchsrecht und das Zahlrecht. Das Besuchsrecht scheint er nicht wahrnehmen zu wollen, das Zahlrecht scheint er nicht wahrnehmen zu können. Das sind aber die Rechte, die in Deinen (und seinen) Alltag hineinreichen. Das Sorgerecht hat mit Deinem (und seinem) Alltag überhaupt nichts zu tun. Das ist ein Blümchenrecht, ein Papierrecht. Es entfaltet seine Wirkung zu 90% auf der psychologischen Ebene. Deine Postings sind exemplarisch dafür. Ich schrieb es schon mal: Das Sorgerecht wird in seiner Relevanz für den Alltag und das Kind komplett überbewertet. Und zwar von Müttern und Vätern gleichermaßen. Mal konkret gefragt: Was, fürchtest Du, ändert sich an der Situation für Dein Kind und/oder Dich, wenn er das Sorgerecht hat? Außer daß Du Dich drüber ärgerst.

von Strudelteigteilchen am 12.09.2011, 21:19



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

das ich ihn um jeden mist fragen muss und ich weiß wie lange er brauch um irgendwas auszufüllen oder sonste was

von Bine88 am 13.09.2011, 07:30



Antwort auf Beitrag von Bine88

Du mußt ihn nicht wegen jedem Mist fragen. Ich teile das SR seit 6 Jahren mit meinem Ex-Mann (sobald man verheiratet war, hat man nämlich die Wahlmöglichkeit gar nicht - und die Leute überleben auch), der zur Vermeidung von Unterhaltszahlungen nach London gezogen ist. Seine Unterschrift habe ich pro Kind bisher zwei Mal gebraucht: Jeweils für eine Kontoeröffnung und für den Ausweis. Und - soweit es absehbar ist - ist das Thema damit durch. Die Kinder sind 15 und 10, beide haben je ein Konto und einen Ausweis, der erst dann abläuft, wenn sie 18 sind. Plus: Im Grunde kann es Dir nur Recht sein, wenn er bei GSR die Unterschriften verweigert oder zu lange dafür braucht. Denn man kann die Unterschrift vom Gericht ersetzen lassen. Das macht der Richter zwei Mal, und dann spricht er Dir wieder das ASR zu - und dann ist das Thema ein für alle Mal erledigt, dann bekommt der Vater es nicht mehr wieder. Nochmal: Das GSR ist in erster Linie eine psychologische Sache. Derzeit kann der KV Dir damit prima drohen. Wenn Du keine Angst mehr davor hast - und daß man keine Angst davor haben muß, zeigt die Realität - läuft seine Drohung ins Leere. Und dann kann die Diskussion darüber, ob das GSR sinnvoll ist oder nicht, von der emotionalen Ebene der Drohgebärden auf die Sachebene gezogen werden.

von Strudelteigteilchen am 13.09.2011, 07:42