Hallo ihr, hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich muss beim alg2 antrag ja angeben ob ich alleinerziehend bin oder nicht.
So aus der Sicht vom Jugendamt bin ich es. Kindsvater und ich sind getrennt haben jeweils beide das Sorgerecht was so auch ok ist. Kind wohnt bei mir und ist bis aufs Wochenende auch bei mir.
So nun wohn ich aber mit meinem Freund zusammen und die vom Jugendamt meinte dann, dass es sein kann das ich dann beim Amt nicht mehr als Alleinerziehend gelte.. stimmt das?!
Muss da ja nun ja oder nein ankreuzen *grübel*
lg Christina
Mitglied inaktiv - 06.09.2010, 18:42
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frag die sb, aber ae denke ich bist du shcon, aber iwo musst du angeben dass er mit da wohnt
Mitglied inaktiv - 06.09.2010, 18:50
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na das hab ich mit angegeben ;) das ist klar geht nur um die eine sache naja dann mach ich da morgen nen termin bei der sb
Mitglied inaktiv - 06.09.2010, 18:53
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Wenn Du mit einem Partner zusammenlebst, wird unwiderlegbar unterstellt, daß dieser sich an der Erziehung mit beteiligt, und das tun Partner definitiv, allein schon aufgrund ihrer Präsenz. Es spielt dabei keine Rolle, ob das der biologische Vaterf ist oder nicht.
Viele Grüße
Ralph/Snoopy
Mitglied inaktiv - 06.09.2010, 19:44
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Ok danke dann brauch ich ja keinen termin bei der sb und kann das so einreichen jippi zeit und gelaufe gespart..
lg Christina
Mitglied inaktiv - 06.09.2010, 19:49