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Geschrieben von romysma am 08.07.2005, 23:10 Uhr

Namensänderung uneheliches Kind

Ich kann dazu nur sagen, ich habe - zum Glück - kein gemeinsames Sorgerecht erteit und konnte den Nachnamen des Kindes und meinen ohne Probleme ändern. Der Vater musste nicht zustimmen. Ich wurde nur gefragt (beim zuständigen Bearbeiter der Namensänderungsstelle beim Bezirksamt), ob ich die alleinige Sorge habe. Bei mir war der Fall allerdings so gelagert, dass der Kleinen meinen Geburtsnamen hat, den ich ändern wollte (wegen schwieriger Aussprache). Ich durfte mir sogar einen neuen aussuchen. Bin jetzt sehr froh über den neuen, einfachen und schönen Namen für mich und mein Kind.... Schade, dass ich Dir bei Deinem Problem insofern nicht weiterhelfen kann und auch denke, dass der zustimmen muss, wenn Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt.

Liebe Grüsse

 
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