Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Angelika49 am 10.07.2005, 10:23 Uhr

Namensänderung uneheliches Kind -- Danke für Eure antworten !!!!!

Jede Situation ist anders.

Der Erzeuger meiner Tochter hatte die Vaterschaft damals abgestritten und hat nie Unterhalt gezahlt. Nach 8 Monaten wurde vom JA ein erbbiologisches Gutachten gemacht. Damals war es noch nicht so einfach wie heute die Vaterschaft zu bestimmen.

Dort ist er dann auch nicht erschienen. Nach dem 3. Mal wurde er zwangsvorgeführt.
Nach der Untersuchung stand fest 99,7 %.

Also warum sollte er auf der Geburtsurkunde erscheinen. Noch anders warum sollte sie seinen Namen tragen????

LG Angelik (Omi von Bastian 21 Monate alt)

 
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