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Geschrieben von kleine05 am 09.07.2005, 22:00 Uhr

Namensänderung uneheliches Kind -- Danke für Eure antworten !!!!!

wollte mich für eure anteilnahme bedanken. ich bin supertraurig, weiß nicht wie mir das passieren konnte. schlimm wenn vertrauen mißbraucht wird. ich kann jedem nur raten entweder gleich heiraten wenn ein kind unterwegs ist oder wenn " mann " sich nicht sicher ist und nicht zum kind steht alleiniges sorgerecht und nachnamen der mutter nehmen.

 
6 Antworten:

Re: Namensänderung uneheliches Kind -- Danke für Eure antworten !!!!!

Antwort von Angelika49 am 09.07.2005, 23:35 Uhr

Ich habe auch meine Tochter alleine erzogen. Und wie sie damals auf die Welt kam bekam sie automatisch meinen Namen.
Was anderes hätte ich auch niemals zugelassen.

Den hat sie auch behalten bis sie vor 2 Jahren geheiratet hat.

LG Angelika (Omi von Bastian 21 Monate alt)

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Re: Namensänderung uneheliches Kind -- Danke für Eure antworten !!!!!

Antwort von spiky73 am 10.07.2005, 8:53 Uhr

hallo,

ich hoffe, du nimmst es mir nicht persönlich, aber deine probleme möchte ich echt mal haben.
wie heisst dieses geflügelte wort? "namen sind schall und rauch"?! insofern ist es doch nun wirklich unerheblich, ob dein kind deinen nachnamen oder den der familienvaters trägt. du hast diesen mann mal so geliebt, dass du von ihm ein kind bekommen hast, und später immer noch so sehr, dass du dem kind seinen nachnamen gegeben hast. also steh doch dazu.
das ist doch nicht das ende der welt.
ehrlich gesagt gibt es schlimmere sachen, die man zu nem problem machen kann.

bei uns war es damals so, dass meine tochter mit der geburt MEINEN nachnamen bekommen hat, obwohl ihr vater und ich noch monatelang de facto eine beziehung hatten und heiraten wollten. die unterschiedlichen namen waren nie wirklich ein bestandteil unserer diskussionen.

dann kam aber noch dazu, dass unsere tochter zusätzlich die amerikanische staatsbürgerschaft bekam. das war allerdings bereits NACH der trennung durch den vater, er lebte da auch schon in einer neuen beziehung.

ich bin damals zum konsulat in frankfurt gestiefelt, und am schalter fragte mich die beamtin: "wie soll denn das kind nun heissen?" und erklärte mir verblüffenderweise, dass es legal ist, wenn jemand 2 verschiedene namen hat durch die beiden nationalitäten.
da stand ich also vor diesem schalter, und sollte ad hoc entscheiden "welcher name für mein kind". leider kenne ich von der amerikanischen namensgebung her nur die möglichkeit, dass man praktisch dem vornamen des kindes den nachnamen der mutter anhängt, bzw. dem nachnamen (des vaters) voran stellt. als mittlerer name sozusagen (wie hillary rodham clinton).
diese möglichkeit hätte ich gerne in anspruch genommen, aber scheinbar ging es nicht (mein kind hat einen zweitnamen, vielleicht sind in amiland nur 1 vorname und 1 mittelname erlaubt?)
jedenfalls entschied ich mich ganz bewusst für einen doppelnamen: in der amerikanischen geburtsurkunde trägt meine tochter den namen ihres vaters, verbunden mit meinem durch einen bindestrich. ich wollte ihr immer die möglichkeit offenlassen, sich eines tages mit dieser seite ihrer abstammung auseinanderzusetzen, und meinen namen liess ich anfügen, um das chaos nicht komplett zu machen.

letztendlich können wir alle hier den vätern unserer kinder grollen, so viel wir wollen, 50% der gene unserer kinder stammen von ihm. also, was solls?

LG
martina

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Re: Namensänderung uneheliches Kind -- Danke für Eure antworten !!!!!

Antwort von Angelika49 am 10.07.2005, 10:23 Uhr

Jede Situation ist anders.

Der Erzeuger meiner Tochter hatte die Vaterschaft damals abgestritten und hat nie Unterhalt gezahlt. Nach 8 Monaten wurde vom JA ein erbbiologisches Gutachten gemacht. Damals war es noch nicht so einfach wie heute die Vaterschaft zu bestimmen.

Dort ist er dann auch nicht erschienen. Nach dem 3. Mal wurde er zwangsvorgeführt.
Nach der Untersuchung stand fest 99,7 %.

Also warum sollte er auf der Geburtsurkunde erscheinen. Noch anders warum sollte sie seinen Namen tragen????

LG Angelik (Omi von Bastian 21 Monate alt)

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andererseits

Antwort von Richie am 10.07.2005, 10:59 Uhr

Hallo Angelika49,

nun ja, es ist eine Sache, einen Drückeberger auch als solchen zu bezeichnen, und eine andere, diesen Drückeberger nun allerlei Zwangsmaßnahmen zu unterwerfen, um seine
Vaterschaft feststellen zu lassen und dann so zu tun, als habe diese Feststellung gar nicht stattgefunden.

Das ist doch paradox. Wozu soll das ganze Theater denn abgewickelt worden sein?
MfG Richie

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Re: andererseits

Antwort von Angelika49 am 10.07.2005, 13:32 Uhr

Hallo Richie,

ich hatte damals (mittlerweile 28 Jahre her) keinen Einfluß darauf.
Das JA hatte damals die Amtspflegschaft (das heisst)sie hatte das alles gemacht. Es ging nur um den Unterhalt des Kindes zu sichern. Ich hatte und hätte nie das über einen Anwalt gemacht. Ich hätte lieber dann gesagt "Vater unbekannt". Aber ich wußte wer der Vater ist. Es war damals meine erste große Liebe. Ich war 20 er war 21 Jahre alt.

Wie meine Tochter dann 18 Jahre alt war wurden ihr die Unterlagen vom JA überreicht und sie hat dann gegen den Erzeuger per Anwalt die Rückstände von mittlerweile 27.000,-- DM gefordert.

Die dann endlich (meine Tochter war dann 26) endlich bezahlt waren.

Amtspflegschaft war damals rein nur die Sicherstellung des Unterhaltes.

Die Vormundschaft hatte ich von Anfang an bis sie 18 jahre alt war.

Oder sieht man (oder Du) wenn man Kinder in die Welt setzt das nur einer die Verantwortung trägt?????

Darum nochmal die Frage...warum sollte ich "ihn" in die Geburtsurkunde eintragen lassen bzw. warum sollte sie dann "seinen" Namen tragen?????

Davon abgesehen das er sich die ganzen 18 Jahre nicht einmal erkundigt hat wie es der Kleinen geht oder ob ich was brauche!!!!

Lebe ich jetzt verkehrt????

LG Angelika

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eins nach dem anderen

Antwort von Richie am 10.07.2005, 14:12 Uhr

Hallo Angelika 49,

das mit der Amtspflegschaft weiß ich.
Eine Vaterschaft zwangsweise festzustellen oder feststellen zu lassen
und die so festgestellte Vaterschaft dann n i c h t in die Geburtsurkunde eintragen zu lassen sind doch zweierlei Schuh und bleibt demnach dennoch paradox. Eine geburtsurkundliche Vaterschaft ist doch eine Tatsachenwiedergabe und keine Verdienst-
Bescheinigung.

****''Die Vormundschaft hatte ich von Anfang an bis sie 18 jahre alt war.

Oder sieht man (oder Du) wenn man Kinder in die Welt setzt das nur einer die Verantwortung trägt?????''****

Auch das stellst du in Paradoxie dar.
Der Vater hatte von Beginn an kein Sorgerecht, also weder das Recht noch die Pflicht, für sein Kind zu sorgen.
Demnach hattest Du auch tatsächlich laut Gesetz die alleinige Verantwortung.
Da ändern auch Deine 5 Fragezeichen nichts.

Klar, warum sollte sie seinen Namen tragen, o.k.

Dein Fall ist sicher sehr ärgerlich und auch traurig!
Auch heute noch haben uneheliche Mütter
automatisch das alleinige Sorgerecht.
Wer will unter dieser diskriminierenden
Gesetzeslage sich darüber beschweren wenn Väter sich genauso verhalten wie
das Gesetz ihnen vorgibt!?

Damals war das ja noch viel schlimmer.
Da mußten uneheliche Väter ihre Kinder
a d o p t i e r e n, um Teilhabe am Sorgerecht zu erlangen - das mußt du Dir mal vorstellen!
MfG Richie

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